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Mit der richtigen Bestattungsvorsorge weiß man, dass die wichtigen Dinge geregelt sein werden, wenn man einst aus dem Leben scheidet, und man entlastet seine Angehörigen

Ein beruhigendes Gefühl

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für das eigene Lebensende vorzusorgen Foto: Adobe Stock

Irgendwann muss sich jeder Mensch von dieser Welt verabschieden. Aber wird man dann auch so bestattet werden, wie man sich das zu Lebzeiten gewünscht hat? Und wer wird das alles bezahlen? Oder was ist, wenn am Ende des Lebens Pflege in Anspruch genommen werden muss? Kann der Staat in dem Fall die Kosten mit dem Geld, das man für die eigene Beerdigung gespart hat, begleichen? 

Schon diese wenigen Fragen machen deutlich: Es kann sinnvoll sein, für die eigene Bestattung vorzusorgen. Aber wie sorgt man sicher vor auch für den Fall, dass man einmal Pflege benötigt oder in finanzielle Not gerät? Nach Informationen des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB) bieten sich dafür zwei Lösungen an: ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und eine Sterbegeldversicherung. Welche Variante im Einzelfall die geeignete ist, hängt vom Lebensalter und vom aktuellen Gesundheitszustand sowie von den eigenen finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Bestattungswünschen ab.
    

Bei einem Treuhandvertrag zahlt man (in der Regel einmalig) ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters eine Treuhandeinlage an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die das Geld sicher anlegt. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann zur Erfüllung der Bestattungswünsche an den Vertragsbestatter ausgezahlt. Der BDB betont, dass man sich auf die von ihm und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur gegründete Treuhandgesellschaft ganz verlassen könne, denn diese lege die Einlagen mündelsicher und verzinslich an. (Es werden keine Negativzinsen fällig.) Somit seien sie vor einem Wertverlust geschützt und da das Geld eindeutig dem besonderen Zweck gewidmet sei, könnten Dritte, also etwa das Sozialamt, auch nicht darauf zugreifen.

Eine Sterbegeldversicherung, die zweite sichere Vorsorge-Variante, empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausgeschüttet wird. Gerade für Menschen mit kleinerem Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

In einem Beratungsgespräch mit einem Bestatter kann man alle Fragen abklären, die der Bestattungsvorsorgevertrag im Hinblick auf die eigene Bestattung berücksichtigen soll, z. B. ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung gewünscht ist oder wie die Trauerfeier gestaltet werden soll. Dabei wird auch der finanzielle Rahmen geregelt.

Über die Bestatter, die Mitglieder im BDB sind, können Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die vorsehen, dass die voraussichtlichen Kosten der Bestattung in einem zweiten Schritt auf einem Treuhandkonto gesichert werden. Im Todesfall wird die Rechnung des Bestatters nach Vorlage derselben sowie der Sterbeurkunde aus dem zweckgebunden angelegten Vermögen beglichen. Etwaige verbleibende Gelder werden dem oder den Erben ausbezahlt.

Übrigens: Wer sich dafür entscheidet, ein Sparbuch auf seinen Namen zur Bestattungsvorsorge einzurichten, geht ein Risiko ein. Denn wird er eines Tages pflegebedürftig, kann das Geld, da es nicht zweckgebunden angelegt ist, für die Pflegekosten verwendet. mh
  

Die wesentlichen Stichpunkte zur Beurteilung der beiden Vorsorge-Varianten:

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
• Entlastung der Angehörigen
• Vertragsabschluss bis ins hohe Alter möglich
• Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
• Deutschlandweite Bestattung möglich
• Schutz des für eine angemessene Bestattungsvorsorge angelegten Geldes vor Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
• Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
• Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
• Jährlicher Kontoauszug
• Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Sterbeversicherung
• Entlastung der Angehörigen
• Keine Gesundheitsprüfung
• In Raten ansparbar
• Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
• Im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
• Deutschlandweite Bestattung möglich
• Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z. B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

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