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Erbrechtsexperten erklären, warum es wichtig ist, hier genau zu unterscheiden

Erbe? Nachlass? Vermächtnis?

Beim Aufsetzen eines Testaments lauern viele Fallstricke Foto: Adobe Stock

Die Begriffe „Erbe“, „Nachlass“ und „Vermächtnis“ werden häufig synonym verwendet oder in ihren Bedeutungen vermengt. Juristisch gibt es jedoch wichtige Unterschiede. Nicht zu jedem Erbe gehört beispielsweise ein Vermächtnis. NDEEX, das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V., klärt auf:

Als Nachlass wird das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Er geht in vielen Fällen in Gänze an den oder die Erben über. Diese werden entweder durch die gesetzliche Erbfolge, ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt. Hier liegt dann eine klassische Erbschaft vor. Die Erbinnen oder Erben treten die Gesamtrechtsfolge der verstorbenen Person an. Wenn aber nur ein bestimmter Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme des Nachlasses an eine Person übergehen soll, spricht man von einem Vermächtnis. Dieses muss schriftlich im Testament oder im Erbvertrag dokumentiert sein. Insofern ist das Vermächtnis nur ein Teil des Nachlasses. „Vermachen“ und „vererben“ sind also nicht dasselbe.

Präzise Formulierungen im Testament verhindern spätere Streitigkeiten

Schwierig kann es werden, wenn es um die Rechte und Pflichten der Erbinnen und Erben im Verhältnis zu den Vermächtnisbegünstigten geht. Denn: Mit einem Vermächtnis im Testament oder Erbvertrag gehen der Gegenstand oder die Geldsumme nicht automatisch an die Vermächtnisnehmerin oder den Vermächtnisnehmer über. Vielmehr erhalten sie zunächst nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbinnen oder Erben darauf. Aus diesem Grund empfehlen Fachleute, bei der Erstellung des Testaments oder des Erbvertrages eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren. „Meist geht es bei diesen Beratungen darum, das Vermächtnis so eindeutig zu formulieren, dass spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können“, sagt Katja Habermann, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht. mh

Auf der Website www.ndeex.de finden Interessierte umfangreiche Informationen zum Erbrecht sowie Adressen von Erbrechtsanwältinnen und -anwälten.
   

Über NDEEX:

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX) besteht seit 2003. In dem Verein haben sich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht aus ganz Europa zusammengeschlossen. Seine Ziele sind die kompetente Beratung von Mandantinnen und Mandanten, Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander sowie die allgemeine Aufklärung über Fragen des Erbrechts.

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