Anzeige
Themenwelten Hamburg
Wie werde ich meine Punkte in Flensburg wieder los? Diese Frage haben sich bestimmt schon viele gestellt, die sich auf der Straße mal danebenbenommen haben

Schlussstrich unter die Punkte

Vorsicht! Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft. Raser und Falschparker müssen künftig deutlicher tiefer in die Tasche greifen.

Um die Punkte im Verkehrssündenregister zu verringern, gibt es zwei Möglichkeiten. Einmal die Verjährung: sie erfolgt automatisch, allerdings für jeden Verkehrsverstoß einzeln. Wer selbst aktiv werden möchte, kann mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte tilgen. Wann das geht, erklärt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin beim TÜV: „Mit einem Stand von maximal fünf Punkten ist die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar die ideale Maßnahme, um einen Punkt abzubauen.“ Wer sechs oder sieben Punkte angehäuft hat, kann ebenfalls teilnehmen, allerdings werden dann keine Punkte gelöscht, was vielen womöglich sinnlos erscheinen mag.

Generell gilt: Mit acht Punkten in Flensburg ist der Ofen aus – oder vielleicht besser: der Motor. Auf jeden Fall ist der Führerschein erst einmal für sechs Monate weg. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung verordnet, die es zu bestehen gilt, will man die Fahrerlaubnis wiedererlangen. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilen. Der verkehrspsychologische Abschnitt in zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten wird von einem speziell qualifizierten Verkehrspsychologen geleitet. Zwischen den beiden Sitzungen müssen drei Wochen Zeit liegen. Speziell geschulte Fahrlehrer führen – in ebenfalls zwei Sitzungen zu je 90 Minuten – durch die verkehrspädagogischen Teile. Diese werden entweder einzeln oder in der Gruppe besucht, der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Einheit muss mindestens eine Woche betragen. „Die beiden Teilmaßnahmen können parallel oder hintereinander absolviert werden. Die Reihenfolge kann individuell festgelegt werden“, erläutert Verkehrsexpertin Häußler.

Die Teilnehmer erhalten nach der vierten Sitzung eine Bescheinigung, die vom Fahrlehrer und vom Verkehrspsychologen unterschrieben ist. Nun gilt es, eine Frist zu beachten: Für den Punkteabbau muss der Schrieb innerhalb von 14 Tagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Die Seminare lassen sich vor Ort oder online buchen.
 

Weitere Artikel