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Kompetente Anwälte sorgen dafür, dass Patienten ihr Recht bekommen

Falsch behandelt – was tun? Rechtstipps von der Niendorfer Rechtsanwältin Stefanie Ecke

Es ist nicht aussichtslos, gegen ärztliche Behandlungsfehler vorzugehen Symbolfoto: GettyImages

Die ärztliche Behandlung ist eine hohe Kunst, die vom Patienten großes Vertrauen in die Fähigkeiten seines Arztes fordert. Aber auch hoch qualifizierte Mediziner sind Menschen, denen manchmal Fehler unterlaufen. Oft muss der Patient dann beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Keine einfache Sache. Zudem ist sich der Geschädigte häufig nicht sicher, welche Forderungen er stellen kann: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Anerkennung der Spätschäden? Und ist es womöglich schon zu spät dafür? 

Kompetente juristische Hilfe bieten hier arzthaftungsrechtlich versierte Rechtsanwälte. Kommt der Anwalt nach Sichtung der Behandlungsunterlagen zum Ergebnis, dass ein Fehler vorliegen könnte, tritt er zunächst mit dem Arzt oder Krankenhaus in Kontakt. Gegebenenfalls schaltet er die Krankenversicherung des Patienten ein, um mit ihr gemeinsam „an einem Strang zu ziehen“. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, bleibt dem Patienten noch die gerichtliche Klage.

Eine kostenfreie Möglichkeit für Patienten, ihre Ansprüche vorab außergerichtlich prüfen zu lassen, ist der Antrag bei der Begutachtungskommission der Ärztekammer. Dieser ist jedoch nur möglich, solange kein gerichtliches Verfahren läuft und kein Strafantrag gestellt wurde. Der beschuldigte Arzt bzw. die Klinik muss dem Schlichtungsverfahren zustimmen. Nach Prüfung der Behandlung ergeht eine Beurteilung, ob die geltend gemachten Ansprüche für begründet gehalten werden. Allerdings ist diese Stellungnahme weder für den Arzt noch für den Patienten bindend. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht erforderlich, für den Patienten als juristischen und medizinischen Laien aber oft sinnvoll.

Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung, kann Klage vor dem Zivilgericht erhoben werden. Diese Art der Rechtsverfolgung ist kostenpflichtig.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten übernehmen. Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann dafür staatliche Prozesskostenhilfe erhalten.

Fazit: in Deutschland ist die Zeit der „Halbgötter in weiss“ endgültig vorbei. Patienten müssen ärztliche Fehler keinesfalls als Lebensschicksal akzeptieren - sie können die Qualität der Behandlung überprüfen lassen und ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. (nw)

Stefanie Ecke
Ecke & Feuersenger Rechtsanwältinnen
Niendorfer Marktplatz 18
22459 Hamburg
T 589 519 0

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