Informationsbeschaffung im Erbfall: Rechtstipps von der Hamburger Rechtsanwältin Ira Vinnen
BERGEDORF Mit dem Eintritt des Erbfalls treten die Erben in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.
In der Regel fehlt diesen aber die Kenntnis über alle Vermögenswerte. Ebenfalls ist häufig unklar, ob und in welcher Höhe der Verstorbene Schulden hinterlassen hat. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Voraussetzungen hierfür ist immer der Nachweis über die Erbenstellung oder die Glaubhaftmachung eines sogenannten „berechtigten Interesses“.
Ist der Erbe aufgrund eines vorliegenden Testaments, aus welchem sich die Erbfolge zweifelsfrei ergibt, genannt, reichen das vom Nachlassgericht an den Erben gerichtete Eröffnungsprotokoll sowie eine Testamentskopie aus, um die Berechtigung nachzuweisen. In einem solchen Fall werden die gewünschten Auskünfte dann erteilt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein handschriftliches oder um ein notarielles Testament handelt.
Wenn kein Testament vorliegt
Hat der Erblasser hingegen kein Testament hinterlassen, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Der Erbe ist dann auf die Vorlage eines Erbscheins angewiesen, welcher über einen Notar oder direkt beim Nachlassgericht beantragen werden kann. Ist bekannt, dass der Erblasser Vermögen – beispielsweise im europäischen Ausland – hatte, ist hingegen ein europäisches Nachlasszeugnis vorzulegen. Dieses kann ebenfalls über einen Notar oder beim Nachlassgericht beantragt werden.
Verschiedene Ansätze
Ist dieser Erbnachweis erbracht, erhält der Erbe beispielsweise verlässliche Auskünfte bei Finanzbehörden, Banken und Grundbuchämtern. So gibt eine Anfrage beim Finanzamt Aufschluss darüber, bei welchen Banken der Erblasser Konten unterhielt, weil diese verpflichtet sind, unmittelbar nach Kenntnis von dem Tod die Salden zum Todeszeitpunkt an das Finanzamt zu übermitteln.
Mithilfe von Kontoauszügen der Banken lässt sich so zum Beispiel feststellen, ob der Verstorbene laufende Kreditverbindlichkeiten hatte oder ob regelmäßige Zahlungseingänge – wie Mieten – vorhanden waren. War Immobilieneigentum vorhanden, kann die Zahlung von Grundsteuer per Überweisung Aufschluss geben.
Mit den richtigen Ansätzen lassen sich auf diese Weise viele wichtige Informationen sammeln, die für die Abwicklung des Nachlasses, aber auch für die grundsätzliche Entscheidung, dass Erbe überhaupt anzunehmen, von entscheidender Bedeutung sind.
Oft ein „Türöffner“
In jedem Falle ist es wichtig, schnell einen klaren Überblick über mögliche eigene Erbansprüche zu erhalten. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist hierbei Ihr sicherster und effizientester Weg und kann nötigenfalls auch Ihre Ansprüche durchzusetzen. So wirkt bei einem berechtigten Erbanspruch, den Sie haben, der Einsatz eines Anwaltes regelmäßig als Türöffner, wenn sich Haupterben vorher als „wenig gesprächsfreudig“ gezeigt haben. Bei konkreten Fragen oder auch Zweifel bezüglich Ihrer eigenen Situation kann eine Erstberatung – die Preise hierfür sind gesetzlich begrenzt – zu geringen Kosten einen erheblichen Mehrwert für Sie bringen.
Ira Vinnen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Kanzlei Sachsentor
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