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Wozu der Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter rät, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Pauschalangebote kritisch hinterfragen

Eine Bestattung erfordert eine seriöse und eingehende Beratung. Foto BDB

Als Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter wird Stephan Neuser regelmäßig mit wiederkehrenden Irrtümern rund um das Thema Bestattung konfrontiert. Das betrifft vor allem die dabei anfallenden Kosten. Die Menschen hätten diesbezüglich bei Weitem kein so gutes Preisgefühl wie bei Produkten des täglichen Bedarfs, so Neuser. Das sei aber auch nicht verwunderlich, denn im Durchschnitt werde man hierzulande nur alle 17 Jahre mit einem Todesfall im nahem Familien- oder Freundeskreis konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, um nicht an eines der wenigen schwarzen Schafe der Branche zu geraten, sich vor allem vom Gesamteindruck beim Kontakt und beim Beratungsgespräch mit dem Bestatter leiten zu lassen „lch muss mich als Bestattungsvorsorgender und schon gar als Trauernder persönlich angenommen und umfänglich auch hinsichtlich der Kosten informiert wissen“, sagt Neuser. 

In diesem Zusammenhang rückt er einige in ihrer Allgemeinheit falsche Ansichten zurecht:

„Eine Erdbestattung ist teurer als eine Feuerbestattung.“ Die Entscheidung für die eine oder die andere Bestattungsform sollte man laut dem Generalsekretär aus persönlicher Überzeugung, nicht aufgrund des Preises fällen. Zwar sei die Feuerbestattung bei den nachgelagerten Kosten wie zum Beispiel der Grabpflege oft etwas günstiger, doch müsse die Erdbestattung nicht zwangsläufig teurer sein, da Dienstleistungen des Bestatters, etwa die hygienische Versorgung des Verstorbenen, hier wie dort dasselbe kosteten.

Bestatter aus der Umgebung kennen die Bedingungen vor Ort am besten

„Im Internet kann man Preise gut vergleichen.“ Preisvergleiche seien wichtig, weiß Stephan Neuser, „doch muss man sich darüber im Klaren sein, dass es immer auch starke regionale Unterschiede gibt – besonders was die Friedhofsgebühren, die Grabpflege und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Bestattung angeht. Diese regionalen Gegebenheiten kennen Bestatter vor Ort einfach besser.“ Pauschalangebote „all inclusive“ seien in jedem Fall mit Vorsicht zu genießen.

„Ich lasse mich anonym bestatten, denn ich möchte meinen Kindern nicht zur Last fallen.“ Die Überlegung sei nachvollziehbar, beruhe aber auf einem Irrtum, meint der Generalsekretär. „Viele wissen nicht, dass es inzwischen auf zahlreichen Friedhöfenpflegefreie Gemeinschaftsgrabanlagen gibt, die eine individuelle Grabpflege entbehrlich machen. Ferner gibt es Kolumbarien und Grabeskirchen, die ein würdiges Gedenken ermöglichen und die Toten nicht im anonymen Nichts der grünen Wiese verschwinden lassen“, so Neuser.

„Eine Trauerfeier ist nicht nötig.“ Auch wenn man sich mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten schwergetan habe, sei eine Trauerfeier ein guter Dienst – auch für einen selber, erklärt der Bestatter. Für eine ehrliche und würdige Bestattung gebe es keine zweite Chance. Auf eine Trauerfeier zu verzichten, um alte Rechnungen zu begleichen, könne sich auf lange Sicht als Bumerang erweisen.

Eine Bestattung erfordert mehrere Dienstleister

„Beisetzungskosten sind Bestatterkosten.“ Das Angebot eines Bestattungsunternehmens setzt sich laut Neuser aus drei Kostenblöcken zusammen – seinen eigenen Dienstleistungen und Lieferungen, den Fremdleistungen, etwa von Trauerrednern, Musikern und Floristen, sowie den Friedhofs- und sonstigen Gebühren. „Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen Billig- und Pauschalpreisen halten nicht, was sie versprechen“, so der Generalsekretär. Der Anteil der Wunschleistungen und der Beisetzungskosten wie z. B. Friedhofsgebühren könne bei rund 60 Prozent der Gesamtkosten liegen. Deshalb werde ein seriöses Bestattungsunternehmen ohne genaue Informationen zum Sterbefall vorab keinen Festpreis nennen. Aber: „Der Bestatter Ihres Vertrauens ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen.“ mh

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