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Themenwelten Hamburg
Mal ausspannen, etwas Neues erleben, mit Freunden Spaß haben: Für Menschen mit Behinderungen ist Freizeit ein wichtiger Ausgleich im oft herausfordernden Alltag

Armin Zeller vom Betreuten Wohnprojekt des Rauhen Hauses kennt sich in Hamburg aus

Armin Zeller ist ein Fan öffentlicher Verkehrsmittel und kennt sich in Hamburg gut aus Foto: Gisela Köhler/Das Rauhe Haus

Armin Zeller ist ein vielbeschäftigter Mann. Montags bis freitags arbeitet er in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und trotzdem findet er noch Zeit für seine zahlreichen Interessen. „Mensch-ärgere-dich-nicht und Tischtennis spielen, Verreisen, Einkaufen, Kegeln, zum Flohmarkt gehen“, zählt der 57-Jährige auf. Vor allem aber ist Armin Zeller ein Fan öffentlicher Verkehrsmittel. Mit Begeisterung erkundet er die Stadt per S- oder U-Bahn oder dem Bus. Dabei verfährt er sich nur selten, denn das Verkehrsnetz ist ihm durch langjährige Übung sehr vertraut. Diese Selbstständigkeit ist ihm wichtig, sie macht ihn unabhängig und selbstbestimmt.

Armin Zeller lebt in einem betreuten Wohnprojekt des Rauhen Hauses auf dem Stiftungsgelände in Horn. Hier kann er auch an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten des Kulturhauses Bienenkorb teilnehmen. Unterstützung bei der Freizeitgestaltung bieten im Rauhen Haus die Stadtteilkoordinator*innen. Sie erschließen in Kooperation mit Sportvereinen, Jugendtreffs und Kirchengemeinden Kultur- und Freizeitangebote, an denen Menschen mit Behinderungen begleitet oder selbstständig teilnehmen können. „Die Angebote des Rauhen Hauses orientieren sich an den Wünschen der Klientinnen und Klienten“, sagt Pia Scharnweber, Teamleiterin für Freizeit und Kultur im Bereich Teilhabe mit Assistenz. „Wir wollen miteinbeziehen.“ Um Menschen mit Behinderungen für neue Angebote zu interessieren, brauche es Vertrauen, Ermutigung und Begleitung, sagt die Sozialpädagogin. Jede neue Herausforderung, die jemand meistere, stärke sein Selbstbewusstsein.

Menschen zu treffen, Gemeinschaft zu erleben, auch das gehört zur Freizeit dazu. Immer mehr Angebote sind inklusiv, doch der Mix macht es. Pia Scharnweber schätzt auch die Komfortzone der Angebote, die nur für Menschen mit Handicap sind. „Da muss man sich nicht anpassen und wird auch nicht schief angeguckt“, erklärt die 23-Jährige. Was sie sich für die Zukunft wünscht? „Mehr Barrierefreiheit“, sagt sie spontan. In ganz Hamburg gebe es keine Kegelbahn, die ohne Treppensteigen zu erreichen sei: „Es gibt noch viel zu tun.“ csl


Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ aktualisiert. Der Ratgeber gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Neben Themen wie der rechtlichen Betreuung und dem Wahlrecht wird das Recht der Eingliederungshilfe ausführlich und mit Fallbeispielen behandelt. Hier sind durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegende Änderungen eingetreten. Die aktuellen Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung stellt der Ratgeber ebenfalls dar. Ein besonderes Augenmerk richtet das Merkblatt auch auf die Regelungen zur sogenannten Assistenz im Krankenhaus, die zum 1. November 2022 in Kraft treten werden. Auch werden die Rechtsänderungen in den Blick genommen, die zum 1. Januar 2023 aufgrund der Reform des Betreuungsrechts wirksam werden. Für Eltern enthält der Ratgeber ebenfalls wichtige Informationen: Sie erfahren zum Beispiel, ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus für ihr behindertes Kind Kindergeld beziehen können, inwieweit das Kind in den Versicherungsschutz der Familie einbezogen bleibt und ob sie bei Erkrankung des Kindes Krankengeld erhalten können. Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden: BVKM, Stichwort „18 werden mit Behinderung“, Brehmstr. 5–7, 40239 Düsseldorf, versand@bvkm.de csl

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