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BETREUER - Wenn der Name nicht hält, was er verspricht

Der Störenfried in meinem Haus: Hamburger RA Peter R. Schulz über Berufsbetreuer

Peter Schulz berät in allen Rechtsfragen Foto: Schulz

Wer hätte nicht gerne einen unabhängigen Profi an der Seite, wenn es im Leben Probleme gibt. Berufsbetreuer sind Profis, sonst wären sie nicht Betreuer vom Beruf. Nur, dass sich hinter dem Wort Betreuer etwas ganz anderes verbirgt, als das Wort verspricht.

Bei alters- oder krankheitsbedingten Problemen fällt man leider schnell auf die Selbstdarstellung der Betreuer rein, wenn sie einem versprechen, alle Angelegenheiten zu erledigen, die man selbst nicht mehr erledigen kann. Das beginnt bei der Erledigung des Papierkrams bis hin zur Erledigung lästiger Behördenangelegenheiten. Organisation von Arztbesuchen und Begleitung wäre auch eine schöne Aufgabe für einen Profi (Betreuer), denkt man.

Das Problem beginnt damit, dass man selbst nicht der Auftraggeber des Betreuers ist. Auftraggeber ist das Gericht, und für den Richter ist die Angelegenheit mit der Beauftragung des Profis häufig erledigt. Es folgen nur noch jährliche und lasche Kontrollen von der untergeordneten Personalebene des Gerichts. Der Richter beschäftigt sich nicht mit dem Alltag und den Sorgen. Nun kann man selbst aber dem Betreuer weder Anweisungen geben noch kann man sein Handeln selbst kontrollieren. Die eigne Privatsphäre wird zu seinem Machtbereich. Häufig genug steuert der Profi, der jetzt Betreuer heißt, alle Angelegenheiten aus der Ferne, ohne Rücksprache zu halten. An Datenschutz ist der Betreuer nur begrenzt gebunden. Nicht selten wird er ganz schnell der Bank mitteilen, dass er die Macht übernommen hat. Häufig mit der Folge, dass einem die Bank den Zugang zum eigenen Geld verweigert und sogar die Karte einzieht.

Mit Glück erhält man ein Taschengeldkonto auf das der Profi (Betreuer) monatlich einen Betrag überweist, der sich an den Sätzen für Sozialhilfe orientiert. Für Rückfragen oder Kritik ist der Profi (Betreuer) oft nicht erreichbar. Kritisiert man zu häufig oder sucht man Hilfe bei Freunden oder Verwandten, reagiert der Profi mit Abschottung und fängt an, über Kontaktverbote nachzudenken. Ein Irrtum ist es allerdings, dass ein Profi (Betreuer) Arztbesuche dabei ist oder regelmäßig mit den Ärzten oder Pflegern spricht. Es wird ein Pflegedienst beauftragt, dem man dann erneut ausgeliefert ist, weil Auftraggeber und Chef der Profi (Betreuer) ist und der ist weit weg.

Wird die Pflege zu aufwendig oder gibt es zu viele Klagen von über eine schlechte Pflege, ist der nächste Schritt das Pflegeheim. Obendrauf stellt man fest, dass man den Profi (Betreuer) zwar keine Anweisungen erteilen kann, man muss ihn aber bezahlen. Und das Gericht, den Richter und dessen Verwaltung, gleich mit. Unter dem Strich erhält man durch den Profi (Betreuer) nicht das was man möchte. Stellt man fest, dass man weiter allein zum Arzt kommen muss, nicht mehr frei über sein Geld verfügen kann und auf Kritik mit Ignoranz oder Kontaktverboten reagiert wird, dann wird der Betreuer zum Störenfried im eigenen Haus. Drum antworte man nicht vorschnell, wenn ein Richter danach fragt, ob man nicht einen Profi für die eigenen Angelegenheiten haben wolle. Mit etwas Vorwissen lässt man sich besser auch nicht vom Richter oder Richtermitarbeitern beraten, sondern geht in eine unabhängige Beratung. Es gibt eine Reihe von Beratungsstellen die man aufsuchen kann. Dabei sollte man berücksichtigen, dass man nur dann einen unabhängigen Rat erhält, wenn der Ratgeber selbst vom Gericht abhängig ist und am besten auch nicht selbst Profi-Betreuer ist. PETER SCHULZ

Axmann & Schulz Rechtsanwälte
Möllner Landstraße 8
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Tel.: 040 / 732 30 51
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