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Rechtsberatung - Familienrecht

Glinde: In der Wohnung getrennt

Scheidung in Zeiten von Corona

Rechtanwältin Claudia Vollus Foto: PT
Rechtanwältin Claudia Vollus Foto: PT
GLINDE In diesem Zeiten sollen wir unsere sozialen Kontakte stark einschränken und nach dem Motto „Wir bleiben zu Hause“ unser Leben mit Partner und Familie verbringen. Was aber, wenn zu Hause schon seit langem der Haussegen schief hängt und ein Zusammenleben jetzt noch mit der selbst auferlegten oder staatlich „angeordneten“ Nähe unerträglich wird? Weil Eheleute sich eigentlich konsequent trennen müssten? Es ist schwierig, auszuziehen, sich eine eigene Wohnung zu suchen oder den Anderen darum zu bitten.

Trotzdem ist es möglich, sich zu trennen oder sich scheiden zu lassen. Eine Trennung von „Tisch und Bett“ ist das, was die Rechtsprechung und das Gesetz vorsehen, wenn das Trennungsjahr eingehalten werden soll. Dabei kann eine Trennung auch innerhalb des Hauses oder der Wohnung geschehen. Wirtschaftliche Trennung ist möglich durch das Einrichten eines eigenen Kontos oder wenn Mann oder Frau ein Konto haben und für die zwangsweise noch gemeinsamen Kosten für Wohnung und Kinder noch vorübergehend ein gemeinsames besteht. Die Nutzung der Räume kann getrennt erfolgen, für ein bisher gemeinsames Bad oder eine Küche kann ein Zeitplan erstellt werden für die alleinige Nutzung. Die Regelung mit gemeinsamen Kindern, die noch zu Hause leben, ist schwierig, aber machbar.
 
Gerne berate und helfe ich bei der Beantwortung dieser Fragen auch in Zeiten von Corona. Unsere persönlichen Sprechzeiten sind bisher zwar auf ein Minimum eingeschränkt. Wir können aber Beratung und Hilfe wie bisher gerne über Telefon und E-Mail anbieten. Auch Gerichtstermine finden wieder eingeschränkt statt.

Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin Claudia Vollus erreichbar unter info@vollus-ra.de, T 677 14 46
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