NIENDORF Erben bedeutet nicht immer, dass Reichtümer verteilt werden. In vielen Fällen enthält ein Nachlass auch Schulden. Besonders problematisch wird es für die Erben, wenn die Schulden die Höhe des vererbten Vermögens übersteigen, der Nachlass also überschuldet ist.
Diese Situation kann für die wirtschaftliche Existenz der Erben schnell gefährlich werden. Sind die Erben nicht vorsichtig, haften sie mit ihrem Privatvermögen für die geerbten Schulden. Um das zu vermeiden, stehen ihnen, laut Schleswig-Holsteinischer Notarkammer, mehrere Optionen offen.
Diese Situation kann für die wirtschaftliche Existenz der Erben schnell gefährlich werden. Sind die Erben nicht vorsichtig, haften sie mit ihrem Privatvermögen für die geerbten Schulden. Um das zu vermeiden, stehen ihnen, laut Schleswig-Holsteinischer Notarkammer, mehrere Optionen offen.
Das Erbe ausschlagen
Ist schnell ersichtlich, dass der Nachlass überschuldet ist, bietet es sich an, das Erbe auszuschlagen. Für die Erbausschlagung gilt eine sechswöchige Frist. Wenn Erblasser, also die Verstorbenen, oder die Erben ihren Wohnsitz im Ausland haben, beträgt die Frist sechs Monate. Die Frist beginnt, sobald der Erbfall bekannt wird. Ist die Frist verstrichen, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Die Erben müssen persönlich gegenüber einem Nachlassgericht äußern, dass sie das Erbe ausschlagen. Für die Ausschlagung fallen Gebühren an, die sich an der Höhe der Erbmasse orientieren. Bei überschuldeten Nachlässen wird ein Pauschalbetrag als Gebühr angesetzt. Alternativ kann die Ausschlagung bei einem Notar abgegeben werden, der sie an das Nachlassgericht weiterleitet. Hier können weitere Kosten wie Portogebühren oder Steuern anfallen.
Ist schnell ersichtlich, dass der Nachlass überschuldet ist, bietet es sich an, das Erbe auszuschlagen. Für die Erbausschlagung gilt eine sechswöchige Frist. Wenn Erblasser, also die Verstorbenen, oder die Erben ihren Wohnsitz im Ausland haben, beträgt die Frist sechs Monate. Die Frist beginnt, sobald der Erbfall bekannt wird. Ist die Frist verstrichen, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Die Erben müssen persönlich gegenüber einem Nachlassgericht äußern, dass sie das Erbe ausschlagen. Für die Ausschlagung fallen Gebühren an, die sich an der Höhe der Erbmasse orientieren. Bei überschuldeten Nachlässen wird ein Pauschalbetrag als Gebühr angesetzt. Alternativ kann die Ausschlagung bei einem Notar abgegeben werden, der sie an das Nachlassgericht weiterleitet. Hier können weitere Kosten wie Portogebühren oder Steuern anfallen.
Nachlassverwalter bestellen
Häufig entdecken Erben nicht alle Nachlassverbindlichkeiten innerhalb der sechswöchigen Frist. Um nicht mit dem Vermögen haften zu müssen, kann eine Nachlassverwaltung bei Gericht beantragt werden. Der hier bestellte Nachlassverwalter fordert die Gläubiger öffentlich dazu auf, ihre Forderungen geltend zu machen. Bleibt Vermögen übrig, nachdem alle Schulden getilgt sind, wird dieses auf die Erben verteilt. Ist der Nachlass wahrscheinlich überschuldet, können die Erben beantragen, dass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. Ein neutraler Insolvenzverwalter wandelt dann den Nachlass in liquides Vermögen um und verteilt dieses auf die Gläubiger. (nw)
https://ratgeber-notar.de
Häufig entdecken Erben nicht alle Nachlassverbindlichkeiten innerhalb der sechswöchigen Frist. Um nicht mit dem Vermögen haften zu müssen, kann eine Nachlassverwaltung bei Gericht beantragt werden. Der hier bestellte Nachlassverwalter fordert die Gläubiger öffentlich dazu auf, ihre Forderungen geltend zu machen. Bleibt Vermögen übrig, nachdem alle Schulden getilgt sind, wird dieses auf die Erben verteilt. Ist der Nachlass wahrscheinlich überschuldet, können die Erben beantragen, dass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. Ein neutraler Insolvenzverwalter wandelt dann den Nachlass in liquides Vermögen um und verteilt dieses auf die Gläubiger. (nw)
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Kinder haften für Schäden
Privat-Haftpflicht schützt vor finanziellen Folgen
NIENDORF Unter Umständen muss auch ein Kind für hohe Schäden einstehen, die es durch unachtsames Verhalten verursacht, so entschied das Oberlandesgericht Celle (14 U 69/19). Während eines Sommerurlaubs am Gardasee fuhr ein achtjähriges Mädchen mit dem Fahrrad auf einer Uferpromenade, während die Eltern in Sichtweite hinterhergingen. Während der Fahrt schaute das Mädchen für mehrere Sekunden nach hinten zu den Eltern. Trotz eines Warnrufs der Mutter kam es fast zu einer Kollision mit zwei Fußgängerinnen. Eine der Frauen verlor dabei das Gleichgewicht. Sie stürzte von der Promenade auf einen Betonsteig und ins Hafenbecken. Dabei zog sie sich einen Bruch des Sprunggelenks zu, der in mehreren Operationen und mit Krankengymnastik behandelt werden musste. Das Gericht verurteilte das Mädchen, Schmerzensgeld von 6000 Euro sowie verschiedene Vermögensschäden zu bezahlen, unter anderem die Stornokosten für ein Ferienhaus. Den Eltern gab das Gericht jedoch keine Mitschuld. Sie hatten ihrem Kind im Alter von fünf Jahren das Fahrradfahren und die zu beachtenden Verkehrsregeln beigebracht. Wer jemanden schädigt, haftet grundsätzlich mit seinem ganzen Vermögen.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung kann helfen, vor den finanziellen Folgen zu schützen. Auch in diesem Fall. (nw)
Eine Privat-Haftpflichtversicherung kann helfen, vor den finanziellen Folgen zu schützen. Auch in diesem Fall. (nw)