Wohngeld, Zuverdienst und alte Pappe
NIENDORF. Durch die stark steigenden Energiekosten werden die Menschen in Deutschland direkt und indirekt finanziell erheblich belastet. Die Bundesregierung reagiert darauf mit diversen Entlastungsmaßnahmen - etwa einem erhöhten Wohngeld. Worauf müssen sich die Bürgerinnen und Bürger 2023 sonst noch einstellen? Ein Überblick:
Mehr Wohngeld
Ab 2023 verdoppelt sich das Wohngeld: von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. „Durch die Reform steigt die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte zudem von 600.000 auf zwei Millionen“, so Rechtsanwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel. Burmester in Hannover und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Darüber hinaus soll eine dauerhafte sogenannte Heizkosten- und Klimakomponente die steigenden Heizkosten dämpfen.
Hinzuverdienst für Rentner/-innen
Gute Nachricht für alle Menschen, die am Ende ihres Arbeitslebens stehen: Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Die Regelung wurde am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet, eine Zustimmung des Bundesrates war nicht notwendig. „Damit hat die Bundesregierung eine Maßnahme beschlossen, um sowohl dem Fachkräftemangel als auch dem Risiko der Altersarmut zu begegnen“, erklärt Frank Preidel.
Umtausch alter Papierführerscheine
Der Umtausch der Papierführerscheine in Deutschland geht auch 2023 weiter und erfolgt stufenweise nach einem definierten Zeitplan. Bis zum 19. Januar 2023 sollten alle Jahrgänge von 1959 bis 1964 ihre roten oder grauen „Lappen“ in die fälschungssicheren EU-Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Dann sollen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht worden sein.
Mehrwegverpackung
Im Kampf gegen Verpackungs- und Plastikmüll hat die EU neue Vorschriften für Gastronomen, Caterer, Cafés und Co. beschlossen. Diese müssen ihren Kunden alternativ zur Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung für die Mitnahme von Speisen und Getränken anbieten. Deutschland setzt diese EU-Vorgabe im Rahmen des Verpackungsgesetzes ab Januar 2023 um. Rechtsexperte Frank Preidel: „Kleine Betriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern liegt, sind von der Regelung ausgenommen.“ (djd)