Ein Fest für die Sinne: Arrangements mit blühenden Weihnachtssternen
Hauptgrund für die große Beliebtheit der Weihnachtssterne sind ihre farbigen Hochblätter, die sie zu einem wunderbaren Raumschmuck machen. Heute gibt es sie in vielen Farben, Formen und Größen, so dass sich für jeden Geschmack ein passender finden lässt. Ob Topfpflanze oder Schnittblume – der Fantasie beim Dekorieren sind keine Grenzen gesetzt.
Worauf ist beim Kauf zu achten?
Hochwertige, frische Pflanzen haben dichtes, keine Beschädigungen aufweisendes Laub und knospige Blüten. Die Erde im Topf sollte weder ausgetrocknet noch triefend nass sein. In unseren Breitengraden auf keinen Fall zu empfehlen: Weihnachtssterne, die im Freien ausgestellt sind. Für den Transport die Pflanzen gut in Papier einwickeln und sie so schnell wie möglich nach Hause bringen. Ein heller Standort mit Temperaturen zwischen 15 und 22 Grad und mäßiges, aber regelmäßiges Gießen – nie länger als 15 Minuten im Wasser stehen oder komplett austrocknen lassen! – sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein langes Sternenleben. Außerdem sollten die Pflanzen keine Zugluft abbekommen. csl
Unter www.weihnachtsstern.de präsentiert die Marketinginitiative „Stars for Europe“ originelle Dekorations- und DIY-Ideen in Sachen Weihnachtssterne
Es funkelt, strahlt und blinkt: Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Hauseigentümer und Mieter schmücken, wie es ihnen gefällt. Lichterketten und Leuchtobjekte sorgen für eine festliche Stimmung. Einige halten sich mit ihrer Beleuchtung zurück (auch aus Kostengründen), andere lassen es rund um die Uhr blinken und strahlen. Das kann zum Nachbarschaftsstreit führen. „Generell hat jeder das Recht, nach seinen Vorlieben zu dekorieren, man sollte dabei aber Rücksicht auf andere nehmen“, sagt Beata von Poll aus der Geschäftsleitung der von Poll Immobilien GmbH. Beleuchtung im Außenbereich sei erlaubt und dürfe vom Vermieter nicht verboten werden. Trotzdem gebe es Grenzen, an die sich jeder halten sollte. Dazu gehöre es, die Nachtruhe einzuhalten und die Lichterdeko zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten, zum Beispiel mit einer Zeitschaltuhr – wodurch sich auch Stromkosten sparen lassen. Zudem sollte die Festbeleuchtung nicht wesentlich heller als die tägliche Beleuchtung in der Umgebung sein. Und bevor Lichter an der Außenfassade befestigt werden, ist am besten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. „Deko an der Fassade muss sicher und ordnungsgemäß installiert sein, sodass das Gebäude nicht beschädigt und niemand dadurch übermäßig gestört oder gefährdet wird“, so Beata von Poll. „Sollte dennoch ein Schaden entstehen, kann der Vermieter verlangen, dass die Dekoration entfernt wird, damit er die Möglichkeit hat, ihn beheben zu lassen.“ csl