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Rechtsanwälte Hann und Storbeck raten zur Prüfung der Krankenversicherung

Darum sollten Krankenversicherte Forderungen auf Rechtswidrigkeit prüfen

Regelmäßige Prämienerhöhungen der Krankenkasse muss man nicht einfach so hinnehmen Symbolfoto: thinkstock
Regelmäßige Prämienerhöhungen der Krankenkasse muss man nicht einfach so hinnehmen Symbolfoto: thinkstock
HAMBURG: Die private Krankenversicherung und der Versicherer hat die Beiträge bzw. Prämien erhöht?

Regelmäßige Prämienerhöhungen in geringem Umfang gelten allgemeinüblich als normal und werden weitgehend ohne großes Aufheben akzeptiert. Beachten sollte man aber: die Prämienerhöhungen könnten rechtswidrig sein. Denn zu bedenken ist, dass der Versicherer nicht einfach nach Lust und Laune die Prämien erhöhen kann.

Der Versicherer muss eine Prämienerhöhung zum Beispiel immer begründen, hierzu ist er gesetzlich verpflichtet, § 203 V VVG. Wird dies nur nachlässig, pauschal oder unvollständig getan, ist die Erhöhung bereits aus diesem Grund formal rechtswidrig.
Ein anderer Aspekt ist gegenwärtig jedoch besonders brisant. Das Gesetz schreibt vor, dass die vom Versicherten zu zahlende Prämie dann neu festgesetzt (heraufgestuft) werden darf, wenn ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zustimmt. Das Problem: Verschiedene Gerichte halten, dies betrifft gegenwärtig insbesondere die Axa und die DKV, den beauftragten Treuhänder nicht für unabhängig und erklärten die Prämienerhöhungen für unwirksam (z.B. Urteil des Amtsgericht Potsdam vom 18.10.2016, Az.: 29 C 122/16; Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017, Az.: 6 S 80/16; Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18.01.2018, Az.: 14 O 203/16). Die Folge: Die Erhöhung gilt als nicht vorgenommen, und überzahlte Beiträge sind zu erstatten. Und das gegebenenfalls für die vergangenen zehn Jahre! Nun beschäftigt sich der BGH mit der Frage der Rechtmäßigkeit konkreter Beitragserhöhungen, und es wird mit Bangen abgewartet, ob sich der BGH der mehrheitlichen Meinung der bisher zuständigen Gerichte anschließt. Mit einer Entscheidung kann im Herbst 2018 gerechnet werden. Es lohnt sich also, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob die Prämienerhöhungen wirksam waren und sind. Soweit man eine Rechtsschutzversicherung hat und dieses Risiko versichert ist, werden die anfallenden Kosten in voller Höhe übernommen. (wb)

Rechtsanwälte Hann & Storbeck
www.hannstorbeck.de
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