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Regeln, die Verkehrsteilnehmer beachten müssen

Was tun, wenn es gekracht hat?

Wie es einem Unfallopfer ergeht, hängt davon ab, ob ihm frühzeitig und durchgehend geholfen wird. Erste Hilfe ist daher eine gesetzlich Pflicht. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/Kzenon - stock.adobe.com

Was passiert, wenn man im Straßenverkehr gegen wichtige Regeln verstößt? 1. Erste Hilfe: Wer in Notsituationen Hilfe unterlässt, obwohl dies erforderlich und auch möglich ist, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Zudem drohen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis“, so Frank Preidel von der Kanzlei Preidel.

Burmester in Hannover und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. 2. Rettungsgasse: Wer sich nicht an die Pflicht zur Bildung hält oder die Gasse befährt, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg und zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld. 3. Equipment: Bei fehlender Ausstattung mit Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten wird ein Verwarngeld von fünf bis 15 Euro fällig. (djd)

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