Anzeige
Themenwelten Hamburg
 

Notvertreungsrecht

Eine Vorsorgevollmacht ist der rechtlich sicherste Weg Foto: djd/Bundesnotarkammer

Krankheit, Unfall, Demenz - im Leben gibt es viele Risiken. Wer im Ernstfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Das ab dem 1. Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht für Ehegatten vermeidet nicht sicher eine Betreuung, darauf weist die Bundesnotarkammer hin. Denn das Notvertretungsrecht gilt nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und nicht für Vermögensfragen, ist außerdem auf sechs Monate befristet. Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen. Um vorzusorgen, empfehlen Notare weiter eine Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls eine Patientenverfügung. Informationen zur Vorsorgevollmacht gibt es unter www.notar.de (djd)

Weitere Artikel