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Komplexes Erbrecht: Testament regelt das Erbe im Sinne der Verstorbenen

„Mein letzter Wille…“: Tipps zum Testament von der Hamburger Rechtsanwältin Birgit Feuersenger

Um Konflikte zwischen Hinterbliebenen wegen des Streits ums Erbe zu vermeiden, ist das Testament eine sichere Sache Foto: GettyImages

Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach, geschweige denn darüber, was aus ihrem Erbe wird. Wann ist ein Testament sinnvoll und was passiert, wenn keines vorhanden ist? 

In Deutschland ist niemand verpflichtet, ein Testament zu schreiben - gibt es keines, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht eine Hierarchie unter den Verwandten vor: an erster Stelle stehen Kinder, Enkel oder Urenkel, es folgen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Auch Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben ein gesetzliches Erbrecht. So kann schnell ein recht großer Personenkreis vereint sein, der sich als Erbengemeinschaft über den Umgang mit dem Erbe einigen muss. Konfliktfrei verläuft dies selten und belastet im Trauerfall zusätzlich. Stiefkinder und nicht verheiratete Partner werden qua Gesetz übrigens nicht berücksichtigt – sie gingen ohne eine letztwillige Verfügung leer aus.

Möchten Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, ist eine letztwillige Verfügung nötig, meist ein Testament. Damit ist es im Extremfall möglich, nahe Verwandte „zu enterben“, sie hätten dann nur noch Anspruch auf den „Pflichtteil“. Auch können Sie festlegen, dass einzelne Vermögenspositionen an Nichterben herauszugeben sind („Vermächtnisse“). Ob privatschriftliches oder notarielles Testament – beide sind zur Regelung des Nachlasses gleichberechtigt. Per Testament können Sie auch die Erben in die Pflicht nehmen – ein Verkaufsverbot für eine Immobilie verhängen oder Verwandte zur Grabpflege verpflichten. Hier gibt es viele Möglichkeiten, nur dürfen die Auflagen im Testament weder sittenwidrig noch verboten sein.

Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge beibehalten, die Verwaltung des Nachlasses aber nicht der Erbengemeinschaft überlassen, können Sie zudem eine Testamentsvollstreckung anordnen. Es obliegt dann dem Testamentsvollstrecker, den Nachlass abzuwickeln, Konflikte zwischen den Erben werden vermieden.

Das Erbrecht ist komplex, es lauern viele Fallstricke, die zu beachten sind, damit am Ende nicht etwas anderes im Testament steht, als Sie tatsächlich regeln wollten. Lassen Sie sich vor Erstellung Ihres Testaments erbrechtlich beraten – so können Sie beruhigt sein, dass Ihr letzter Wille wirksam ist und Ihre Wünsche berücksichtigt. Birgit Feuersenger - Rechtsanwältin

Ecke & Feuersenger
Rechtsanwältinnen
Niendorfer Marktplatz 18
22459 Hamburg
T 040 589 51 90

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