Grundsteuerreform: Hausmann Hausverwaltung Norderstedt & Rechtsanwalt Daniel Eidel aus Tornesch informieren
In den Medien wird zunehmend über die bevorstehende Grundsteuerreform berichtet. Hierzu muss der Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die jahrzehntealte Ermittlung der für die Grundsteuer herangezogenen Einheitswerte als verfassungswidrig erkannt. Deshalb war der Gesetzgeber verpflichtet, die Ermittlung von Grundstückswerten für Zwecke der Grundsteuer neu zu regeln.
Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Für alle Grundstückseigentümer resultiert daraus die Pflicht, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu festsetzen zu lassen. Welche Fristen sind zu beachten? Jeder Grundstückseigentümer ist dazu verpflichtet im Zeitraum von nur vier Monaten vom 1.7.2022 bis 31.10.2022, für jedes in Deutschland gelegene Grundstück (jede wirtschaftliche Einheit) über das ELSTERPortal der Finanzverwaltung eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts elektronisch einzureichen.
Während den Steuerpflichtigen also nur vier Monaten für die Erstellung der Steuererklärungen eingeräumt werden, haben die Finanzämter dann etwa zwei Jahre Zeit, um etwa 36 Millionen Einheiten neu zu bewerten. Auf dieser Grundlage werden die Städte und Gemeinden unter Anwendung ihrer Hebesätze die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 neu festsetzen. Die Anforderungen an die Feststellungserklärung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Anbetracht der sehr kurzen viermonatigen Abgabefrist von Juli bis Oktober 2022 ist es dringend angeraten, sich bereits jetzt Gedanken über das weitere Vorgehen zu machen. Eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird voraussichtlich nicht erfolgen. Es wird lediglich öffentliche Bekanntmachungen geben. Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. Wer seine Grundsteuererklärungen selbst erstellen möchte und bisher noch nicht bei ELSTER registriert ist, sollte dies bald tun. Denn die Registrierung nimmt einige Zeit in Anspruch. Sie können sich unter: https://www.elster.de/portal/registrierung-auswahl registrieren.
Für die Hausmann-Kunden wurde durch Rechtsanwalt und Steuerberater Daniel Eidel ein Merkblatt speziell für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein erstellt, dass auf der Website der Hausmann Hausverwaltung nun allen Interessierten zur Verfügung steht.
Unter diesem Link finden Sie das Merkblatt von Rechtsanwalt und Steuerberater Daniel Eidel: hausmann-hausverwaltung.de/details/merkblatt-zur-grundsteuerreform/
Die beliebten Hausmann-Informationsveranstaltungen finden wieder statt. Das Thema im Juni: „Immobilien und Steuern“. Die Veranstaltung soll eine Kostprobe dessen bieten, was Ihnen ein kompetenter Steuerberater zum Verhältnis Ihrer Immobilien im Steuerrecht sagen kann. Sie bietet daher nach einem ersten Überblick ausreichend Raum für persönliche Fragen, die vom Referenten gerne beantwortet werden. Referenten sind der Rechtsanwalt und Steuerberater Daniel Eidel, moderiert wird der Nachmittag von Immobilienexperte Thorsten Hausmann. Die Präsenzveranstaltung findet am Dienstag, 21. Juni, ab 15 Uhr in Norderstedt, Schmuggelstieg 4, statt. Mehr zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie im folgenden Link, bitte melden Sie sich zur persönlichen Teilnahme unbedingt an. jor
www.hausmann-makler.de/aktuelle-veranstaltungen/