Gesundheitsproblem Inkontinenz
Drei Viertel der über 50-Jährigen in Deutschland sagen von sich selbst, dass sie eine Blasenschwäche haben. Sie können ihren Harndrang zumindest in bestimmten Situationen nicht kontrollieren und verlieren ungewollt Urin. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Seniorenliga. Zwar nimmt die Zahl der Betroffenen mit steigendem Lebensalter zu, dennoch kann Blasenschwäche bereits bei jüngeren Männern und Frauen zu ungewolltem Leidensdruck führen. Dazu trägt auch der Umgang mit dem Gesundheitsproblem bei.
Der Mehrheit der Betroffenen ist es peinlich, über das Thema zu sprechen. Häufig werden nicht einmal die engsten Angehörigen eingeweiht. Über das Leiden reden und Hilfe annehmen Produkte aus dem Supermarkt und der Drogerie reichen aber oft nicht aus, um das Problem in den Griff zu bekommen und aktiv am Alltag teilzunehmen. Deshalb beginnen viele Betroffene irgendwann damit, ihren Alltag nach der Blasenschwäche auszurichten, und bleiben lieber zu Hause. Den ersten Schritt zur Lösung des Problems machen Betroffene, indem sie mit einem Arzt offen über die Blasenschwäche reden. Der Mediziner kann herausfinden, welche Ursachen dahinterstecken. Sollte es eine Erkrankung sein, muss diese behandelt werden. Der Arzt kann Hinweise zur Stärkung der Blase geben, therapeutische Maßnahmen können die Blasenschwäche lindern. Ein wichtiger Teil sind zudem Inkontinenzprodukte, die der Arzt je nach Schweregrad verordnen kann. Die Produkte gibt es in unterschiedlichen Formen und Ausführungen. Eine telefonische Beratung durch den Fachhändler hilft, das passende Produkt zu finden.
Mehr Informationen unter www.inkontinenz.de
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz kommt
Heimbewohner sollten Anspruch prüfen
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) allen Pflegeheimbewohner/-innen, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen. „Vielen Heimbewohnerinnen und -bewohnern ist gar nicht klar, dass sie Wohngeld beantragen können“, sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen.“ Durch die Reform sollen zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen dauerhaft unterstützt werden. 4,5 Mio. Menschen können durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen – das bedeutet eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten und eine Verdoppelung der Monatsrate. Das Wohngeld Plus wird zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der aktuellen Mehrkosten enthalten.
Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, das gilt auch für Bewohner/-innen einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes. Wohngeld kann derjenige beziehen, dessen verwertbares Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist, wer bestimmte andere Leistungen für die Wohnung bezieht, etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Wichtig: Wohngeld erhält man nicht automatisch, es muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden.
https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/pflege-leistungen-finanzierung/stationaer/wohngeldfuer-pflegeheimbewohner