Wer einen PKW besitzt und ihn im Freien parken muss, der meidet in der Regel die Bäume. Denn sie lassen allerhand fallen, was dem Auto schaden könnte: Laub, Früchte, Äste und manchmal auch Harz. Trotzdem musste ein Wohnungseigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit seinem Stellplatz in der Nähe einer Kastanie leben. (Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 14 S 6188/17)
Der Fall: Ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft war es leid, vom Dach und der Motorhaube seines geparkten Autos immer wieder herabgefallene Kastanien und Baumharz entfernen zu müssen. Der Mann wollte deswegen ein Carport errichten, das den PKW schützen sollte. Andere Eigentümer waren allerdings nicht einverstanden. Sie sahen darin eine bauliche Veränderung, die der vollständigen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedürfe.
Der Fall: Ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft war es leid, vom Dach und der Motorhaube seines geparkten Autos immer wieder herabgefallene Kastanien und Baumharz entfernen zu müssen. Der Mann wollte deswegen ein Carport errichten, das den PKW schützen sollte. Andere Eigentümer waren allerdings nicht einverstanden. Sie sahen darin eine bauliche Veränderung, die der vollständigen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedürfe.
Der „Bauherr“ sprach dagegen nur von einer Maßnahme der Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung, für die nicht so strenge Kriterien gelten. Das Urteil: Bei der Kastanie und ihren Früchten handle es sich um „Gegebenheiten der Natur“, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Diese müsse der Wohnungseigentümer hinnehmen, zumal sie ihm ja schon beim Kauf des Objekts bekannt gewesen seien. Die Teilungserklärung habe eine entsprechende Darstellung der Lage der Bäume enthalten. Außerdem träten die Probleme mit der Kastanie nur zu bestimmten Zeiten im Sommer und Herbst auf. Die übrigen Eigentümer müssten ihm die Errichtung eines Carports nicht erlauben. (bas)
So können wir die Raumtemperatur zu Hause per App regulieren
Die Temperatur für jeden Raum exakt einstellen? Das ist mit alten Drehreglern an den Heizkörpern Glückssache. Bei der Skala von 0 bis 5 ist es nur schwer möglich, den Wunschwert zu treffen. Spätestens wenn die Anlage modernisiert und zum Beispiel durch eine Flächenheizung ersetzt wird, ist es sinnvoll, auch die Regelung zu erneuern. Intelligente Thermostate lassen sich komfortabel bedienen und helfen beim Energiesparen.
Hochsensible Sensoren messen dabei nicht nur die Temperatur der Luft, sondern auch den Anteil der Wärmestrahlung, sodass die Flächenheizung und -kühlung präzise gesteuert werden kann. Das große, hochauflösende Display zeigt die gewünschte Temperatur sowie die aktuellen Betriebswerte an. Zur Bedienung können die Bewohner zwei Tasten am Thermostat oder die Smartphone-App nutzen.
Wichtig ist es zudem, die Energiemenge für die Flächenheizung individuell für jeden Raum zu regeln. Dazu überwacht ein hydraulischer Autoabgleich laufend alle Einflussfaktoren. Auf diese Weise lassen sich gegenüber einem herkömmlichen System ohne Einzelraumregelung bis zu 20 Prozent Energie sparen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt aus dem Förderprogramm „Deutschland macht‘s effizient“ einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent. (bas)
Hochsensible Sensoren messen dabei nicht nur die Temperatur der Luft, sondern auch den Anteil der Wärmestrahlung, sodass die Flächenheizung und -kühlung präzise gesteuert werden kann. Das große, hochauflösende Display zeigt die gewünschte Temperatur sowie die aktuellen Betriebswerte an. Zur Bedienung können die Bewohner zwei Tasten am Thermostat oder die Smartphone-App nutzen.
Wichtig ist es zudem, die Energiemenge für die Flächenheizung individuell für jeden Raum zu regeln. Dazu überwacht ein hydraulischer Autoabgleich laufend alle Einflussfaktoren. Auf diese Weise lassen sich gegenüber einem herkömmlichen System ohne Einzelraumregelung bis zu 20 Prozent Energie sparen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt aus dem Förderprogramm „Deutschland macht‘s effizient“ einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent. (bas)