Von der „Nach-Sorge“ zur Vorsorge
Warum also sorgen die einen vor und andere nicht? Dieser Frage sind der Bestattungsanbieter FriedWald und das Marktforschungsinstitut K&A Brand Research gemeinsam mit einer deutschlandweiten Online-Umfrage nachgegangen. Noch immer braucht das Thema Vorsorge einen Anstoß von außen. Wie wichtig es ist, lernen die meisten Menschen erst durch persönliche Erfahrung – sei es im Durchleben eines Trauerfalls oder bei der Begleitung eines schwer Erkrankten im eigenen Umfeld. Befragt nach ihren Vorsorgeerfahrungen im Zusammenhang mit von ihnen erlittenem Verlust gaben 13 Prozent der Befragten an, dass sie mehr Zeit zum Trauern gehabt hätten, wenn der oder die Angehörige klare Vorgaben im Blick auf den eigenen Tod gemacht habe, da sie sich dann nicht mit so viel Organisatorischem hätten beschäftigen müssen.
Zur Vorsorge kann vor allem motivieren, wenn die entsprechenden Regelungen einer erkrankten oder verstorbenen Person einmal als besonders hilfreich wahrgenommen wurden. Wer sich hingegen bei einem Verlust nicht um die Vorsorge themen kümmern musste, ist selbst auch weniger geneigt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. So gaben 42 Prozent der darin „weniger Involvierten“ an, dass sie beim Trauerfall selbst nichts mit der Vorsorge zu tun gehabt hätten. Demgegenüber war das nur bei 20 Prozent der „intensiven Vorsorger“ der Fall. Neben dem Bewusstwerden über die eigene Vergänglichkeit spielt somit auch das soziale Lernen eine wichtige Rolle, wenn es um die Vorsorge geht. Daneben können aber auch Medien positiv wirken, wenn sie die Mechanismen von Verdrängung („Dafür habe ich noch lange Zeit“) und Tabuisierung („Darüber will ich nicht nachdenken“) thematisieren.
Medien, Tod und Krankheit geben Anstoß zur Vorsorge
Auf die Frage, warum sie sich bereits mit ihrer Vorsorge- bzw. Nachlassregelung beschäftigt haben, verwiesen die Befragten vor allem auf den Verlust eines Familienmitglieds oder sonstiger Angehöriger (51%). Eine schwere oder tödliche Krankheit eines Familienmitglieds beziehungsweise Angehörigen gaben 26 Prozent an. Vor allem sind es die Frauen, die aufgrund des Todes eines Angehörigen motiviert sind, sich um ihre eigene Vorsorge zu kümmern (60% gegenüber 42% der befragten Männer).
Geregelt wird meist das vermeintlich Erfahrbare
Doch was wird bei einer Vorsorge konkret geregelt? Der Fokus liegt der Studie zufolge vor allem auf Bereichen des in eigener Person Erfahrbaren. Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung werden am häufigsten genannt – alles Willensbekundungen, die, allgemein gesagt, den Umgang anderer mit sich selbst bzw. dem eigenen Körper zu Lebzeiten betreffen. Gefolgt wird dieser Bereich vom Themenblock Finanzen – also den Verfügungen darüber, wie mit dem Geld umgegangen werden soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Konkret werden häufig das Testament und die Handhabung von Bankkonten genannt. Die Regelung der eigenen Bestattung ist demgegenüber deutlich nachrangig. Möglicher Grund: Spürbar vermissen können die Vorsorge hier nur die Hinterbliebenen. Aber diese profitieren in der emotionalen Ausnahmesituation von bereits vorhandenen Regelungen, die ihnen so manche Entscheidung abnehmen, erheblich. Zu durch brechen vermag diese Trennung der Bereiche von noch und nicht mehr Erfahrbarem einzig die Organspende. Sie ist Spitzenreiter bei den Vorsorgethemen: 46 Prozent der Befragten gaben an, sich schon stark bis intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben.
Wer Vorsorge fördern möchte, muss den Dialog suchen
Für Menschen, die bereits die Auswirkungen fehlender Vorsorgeregelungen spüren mussten, lautet die Empfehlung: Offen darüber sprechen! Denn im Austausch über die erfahrene Belastung kann der Nutzen einer Vorsorge am deutlichsten vermittelt werden. Ziel dabei ist es, dass mehr Menschen bewusst die letzten Dinge ihres Lebens regeln. Darüber hinaus ist es hilfreich, den Zugang zu den Themen Tod, Sterben und Vorsorge möglichst einfach zu gestalten. Nützlich sind in diesem Zusammenhang Ratgeberportale oder auch fertige Vorsorgeordner, die alle wesentlichen Informationen enthalten und mit leicht ausfüllbaren Formularen das Erstellen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. vereinfachen. csl
Das ist beim Verfassen eines Testaments wichtig
Grundsätzlich darf jeder, der volljährig ist, sein Testament selbst verfassen. Der Erblasser muss sein privates Testament eigenhändig schreiben, und zwar handschriftlich und lesbar – unbeeinflusst von den Interessen Dritter. Das Testament muss klar und verständlich formuliert sein, damit es nicht zu falschen Interpretationen kommt. Es muss das Datum und den Ort der Ausstellung sowie den vollen Namen des Verfassers und dessen Unterschrift enthalten. Als Erben eingesetzt werden nur Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls leben. Ein Testament kann immer wieder geändert werden. Gültigkeit hat die laut Datum letzte Fassung. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Notar oder Rechtsanwalt mit dem Verfassen des Testaments zu beauftragen. Wer sichergehen möchte, dass das Testament auch formwirksam und unanfechtbar ist, kann es von einem Notar beglaubigen lassen. Das ist jedoch kein Muss.