Besitzer einer Eigentumswohnung, die sich selbst um die Vermietung kümmern, haben zwar Mieteinnahmen, investieren in der Regel aber auch den einen oder anderen Euro – und wertvolle Zeit. Mit Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen allein ist es da nicht getan. Es fängt schon damit an, dass bei Neuvermietung eine Anzeige im Immobilienteil der Tageszeitung sinnvoll sein kann. Diese und weitere Investitionen können sich in der individuellen Finanzübersicht zu einem nicht unerheblichen Posten summieren.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Ein Teil dieser Kosten kann am Ende eines Jahres steuerlich abgesetzt werden. Basis dafür ist die Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden sollen, müssen belegt sein. Rechnungen und Quittungen für folgende Ausgaben können Vermieter sich so oder so schon einmal in einer Steuermappe zurechtlegen. Es könnte sich lohnen!
Mietersuche
Potentielle Mieter gibt es oft genug, aber welcher ist der passende? Selbst in einem Wohnungsmarkt, in dem sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage für Vermieter generell günstig gestaltet, kommen sie nicht um die Suche herum. Die Kosten dafür können sie aber immerhin steuerlich angeben – ganz gleich, ob sie eine Anzeige in der Zeitung oder auf einem Online-Portal schalten oder einen Makler einsetzen, der dann eine Provision berechnet.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Ein Teil dieser Kosten kann am Ende eines Jahres steuerlich abgesetzt werden. Basis dafür ist die Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden sollen, müssen belegt sein. Rechnungen und Quittungen für folgende Ausgaben können Vermieter sich so oder so schon einmal in einer Steuermappe zurechtlegen. Es könnte sich lohnen!
Mietersuche
Potentielle Mieter gibt es oft genug, aber welcher ist der passende? Selbst in einem Wohnungsmarkt, in dem sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage für Vermieter generell günstig gestaltet, kommen sie nicht um die Suche herum. Die Kosten dafür können sie aber immerhin steuerlich angeben – ganz gleich, ob sie eine Anzeige in der Zeitung oder auf einem Online-Portal schalten oder einen Makler einsetzen, der dann eine Provision berechnet.
Büromaterial
Auch wenn E-Mail-Kommunikation sich für große Teile der Geschäftspost heutzutage durchgesetzt hat, ist es in vielen Verwaltungsangelegenheiten rund um eine Immobilie nach wie vor angesagt, per Briefpost mit den Mietern zu kommunizieren. Dabei fallen Portogebühren an. Ebenso wie Kosten für Telefonate, Fachliteratur rund um die Vermietung oder für spezielle Software können diese Ausgaben steuerlich angegeben werden.
Renovierung und Reparatur
Die Gegensprechanlage ist defekt, die Heizung tropft, das Fenster ist undicht, das Bad muss neu gestrichen werden – wer eine Wohnung besitzt und vermietet, sollte sich auch darum kümmern, dass alles „in Schuss“ und funktionsfähig ist. Am Ende des Jahres können sogenannte Erhaltungsaufwendungen jedoch zumindest steuerlich meist als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fahrten
Einen Posten, den viele Vermieter nicht auf dem Plan haben, sind Kosten für Fahrten zur Immobilie oder zu Eigentümerversammlungen. Je nachdem, wie weit die vermietete Immobilie vom eigenen Wohnort entfernt liegt, können Kraftstoff- oder Bahnkosten schnell erheblich werden. Sind die Fahrten im Rahmen der Vermietung erforderlich, können sie jedoch meist als Reisekosten abgesetzt werden. Um den Aufwand belegen zu können, ist es sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem jeweils auch der Grund für die Fahrt angegeben ist.
Auch wenn E-Mail-Kommunikation sich für große Teile der Geschäftspost heutzutage durchgesetzt hat, ist es in vielen Verwaltungsangelegenheiten rund um eine Immobilie nach wie vor angesagt, per Briefpost mit den Mietern zu kommunizieren. Dabei fallen Portogebühren an. Ebenso wie Kosten für Telefonate, Fachliteratur rund um die Vermietung oder für spezielle Software können diese Ausgaben steuerlich angegeben werden.
Renovierung und Reparatur
Die Gegensprechanlage ist defekt, die Heizung tropft, das Fenster ist undicht, das Bad muss neu gestrichen werden – wer eine Wohnung besitzt und vermietet, sollte sich auch darum kümmern, dass alles „in Schuss“ und funktionsfähig ist. Am Ende des Jahres können sogenannte Erhaltungsaufwendungen jedoch zumindest steuerlich meist als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fahrten
Einen Posten, den viele Vermieter nicht auf dem Plan haben, sind Kosten für Fahrten zur Immobilie oder zu Eigentümerversammlungen. Je nachdem, wie weit die vermietete Immobilie vom eigenen Wohnort entfernt liegt, können Kraftstoff- oder Bahnkosten schnell erheblich werden. Sind die Fahrten im Rahmen der Vermietung erforderlich, können sie jedoch meist als Reisekosten abgesetzt werden. Um den Aufwand belegen zu können, ist es sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem jeweils auch der Grund für die Fahrt angegeben ist.
Anwälte und Prozesse
Muss ein Vermieter im Zusammenhang mit seiner Immobilie – etwa im Streit mit Mietern oder Handwerkern – einen Anwalt einschalten oder sogar einen Prozess führen, hat er meist jede Menge Ärger. Gut zu wissen, dass er dann zumindest nicht komplett auf den Kosten sitzen bleibt, denn auch diese lassen sich meist in der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren.
Beratung
Benötigen Immobilienbesitzer Unterstützung von anderen Personen, um ihren Aufgaben als Vermieter gerecht werden zu können, können sie in der Regel auch die Kosten dafür absetzen – zumindest zum Teil. Hier kommen unter anderem Aufwendungen für einen Steuerberater oder Mitgliedsbeiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein in Frage.
Leerstand
Wer beweisen kann, dass er seine Immobilie trotz intensiver Suche über einen längeren Zeitraum nicht vermieten konnte, kann unter Umständen sogar den Leerstand absetzen – zumindest die laufenden Kosten, zum Beispiel für Strom. Klar, dass das Finanzamt dafür auch belegt haben möchte, dass der Vermieter in Sachen Mietersuche nicht untätig die Hände in den Schoß gelegt hat. Nachweise über geschaltete Anzeigen oder beauftragte Makler können in einem solchen Fall nützlich sein. Dies ist nur eine grobe Übersicht. Welche Kosten im individuellen Einzelfall tatsächlich berücksichtigt werden können, darüber geben Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfevereine Auskunft. Wer dann jedoch am Ende des Jahres beim Blick auf die gesammelten Belege und Rechnungen feststellt, dass seine Werbungskosten höher sind als seine Mieteinnahmen, sollte auf jeden Fall ins Grübeln kommen. ivo
Muss ein Vermieter im Zusammenhang mit seiner Immobilie – etwa im Streit mit Mietern oder Handwerkern – einen Anwalt einschalten oder sogar einen Prozess führen, hat er meist jede Menge Ärger. Gut zu wissen, dass er dann zumindest nicht komplett auf den Kosten sitzen bleibt, denn auch diese lassen sich meist in der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren.
Beratung
Benötigen Immobilienbesitzer Unterstützung von anderen Personen, um ihren Aufgaben als Vermieter gerecht werden zu können, können sie in der Regel auch die Kosten dafür absetzen – zumindest zum Teil. Hier kommen unter anderem Aufwendungen für einen Steuerberater oder Mitgliedsbeiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein in Frage.
Leerstand
Wer beweisen kann, dass er seine Immobilie trotz intensiver Suche über einen längeren Zeitraum nicht vermieten konnte, kann unter Umständen sogar den Leerstand absetzen – zumindest die laufenden Kosten, zum Beispiel für Strom. Klar, dass das Finanzamt dafür auch belegt haben möchte, dass der Vermieter in Sachen Mietersuche nicht untätig die Hände in den Schoß gelegt hat. Nachweise über geschaltete Anzeigen oder beauftragte Makler können in einem solchen Fall nützlich sein. Dies ist nur eine grobe Übersicht. Welche Kosten im individuellen Einzelfall tatsächlich berücksichtigt werden können, darüber geben Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfevereine Auskunft. Wer dann jedoch am Ende des Jahres beim Blick auf die gesammelten Belege und Rechnungen feststellt, dass seine Werbungskosten höher sind als seine Mieteinnahmen, sollte auf jeden Fall ins Grübeln kommen. ivo
Wohnen im Alstertal
Kostenloser Marktbericht informiert über Trends und Lagen
Was sind Immobilie und Grundstück wert? Diese Frage interessiert Hauseigentümer und Kaufinteressenten. Für das Alstertal inklusive Volksdorf und Bramfeld hat Bauwerk Hamburg jetzt Zahlen vorgelegt. In seinem Marktbericht 2019/2020 präsentiert der Immobiliendienstleister unter anderem die Bodenrichtwerte für alle Straßen.
In Bergstedt, Duvenstedt und Lemsahl gehen die Preise demnach zurück. Bauwerk-Geschäftsführer René Müller: „Dem Immobilienboom scheint allmählich die Luft auszugehen“. In den übrigen Stadtteilen ist die Anfrage jedoch weiterhin hoch. Mit dem Platzen der Immobilienblase sei daher noch nicht zu rechnen, so Müller weiter. In Wellingsbüttel haben die Grundstückspreise sogar die Schallmauer von 1.000 Euro/m2 durchbrochen.
Zu den Top-Lagen zählen weiterhin die Straßen rund um den Saseler Markt. Nachbar Poppenbüttel verzeichnet die stärksten Zuwächse bei den Eigentumswechseln von Einzel- und Doppelhäusern. Sparen kann hingegen, wer in Bramfeld kauft.
Der vollständige, kostenlose Marktbericht zum Download: www.bauwerkhamburg.de
In Bergstedt, Duvenstedt und Lemsahl gehen die Preise demnach zurück. Bauwerk-Geschäftsführer René Müller: „Dem Immobilienboom scheint allmählich die Luft auszugehen“. In den übrigen Stadtteilen ist die Anfrage jedoch weiterhin hoch. Mit dem Platzen der Immobilienblase sei daher noch nicht zu rechnen, so Müller weiter. In Wellingsbüttel haben die Grundstückspreise sogar die Schallmauer von 1.000 Euro/m2 durchbrochen.
Zu den Top-Lagen zählen weiterhin die Straßen rund um den Saseler Markt. Nachbar Poppenbüttel verzeichnet die stärksten Zuwächse bei den Eigentumswechseln von Einzel- und Doppelhäusern. Sparen kann hingegen, wer in Bramfeld kauft.
Der vollständige, kostenlose Marktbericht zum Download: www.bauwerkhamburg.de