08.11.2017 / Immobilien Metropolregion Hamburg
Riestern fürs Eigenheim
Immer mehr Menschen nutzen die staatliche Förderung für ihre Immobilienfinanzierung
Während die Zahl der Riester-Rentenversicherungen seit einigen Jahren leicht rückläufig ist, wird das Wohn-Riestern immer beliebter. Bei dieser Variante wird die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie mit staatlicher Förderung erleichtert. Sie zielt darauf ab, den Sparer dahingehend zu unterstützen, dass er im Rentenalter mietfrei wohnen und so geringere Kosten für die Lebenshaltung hat. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Zahl der laufenden Riester-Bausparverträge 2016 um 127.000 auf 1,691 Millionen gestiegen – das sind 8,1 Prozent mehr als 2015. Die im Sommer vom Bundesrat bestätigte Anhebung der Riester-Grundzulage um 13,6 Prozent auf 175 Euro ab 2018 dürfte der Entwicklung einen weiteren Schub geben. Aufgrund der weiterhin hohen Kinderzuschüsse – bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind – hilft Wohn-Riester auch Familien.
Immobilienfinanzierung mit Kapital aus dem Geld-Riestervertrag
Wohn-Riester können Menschen nutzen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen, um darin zu wohnen. Die Selbstnutzung ist eine wichtige Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten. Wohn-Riester können rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger sowie Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld beantragen. Wer bereits seit einigen Jahren eine Riester-Rentenversicherung laufen hat, kann das dort gebildete Kapital für die Entschuldung der Immobilie nutzen. Dabei gilt: Das Kapital aus dem Geld-Riestervertrag kann entweder komplett oder nur teilweise entnommen werden, wobei im zweiten Fall mindestens 3.000 Euro entnommen werden, aber auch mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben müssen. Beträgt das Kapital also mindestens 6.000 Euro, ist sowohl eine Komplett- als auch eine Teilentnahme möglich.
Licht und Schatten
Wohn-Riester lässt sich in Kombination mit verschiedenen Immobilienfinanzierungen nutzen – mit dem klassischen Annuitätendarlehen genauso wie mit einer Bausparkombifinanzierung oder einem Bausparvertrag. Der große Vorteil dabei ist, dass die Zulagen direkt als Tilgung in den Darlehensvertrag oder als Ansparung in den Bausparvertrag und dann später in das Bauspardarlehen fließen. Die Zulagen setzen sich zusammen aus 175 Euro Grundzulage (ab 2018) und 185 Euro Kinderzulage (vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 Euro Kinderzulage (ab 2008 geborene Kinder). Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen insgesamt jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Vertrag fließen – allerdings inklusive der Zulagen, sodass der tatsächlich zu zahlende Mindesteigenbeitrag geringer ausfällt als die genannten vier Prozent. Weiterer Vorteil: Die Gesamtsparleistung – also eigene Sparbeiträge plus Zulagen – kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Soweit die Vorteile. Wohn-Riester hat aber auch Nachteile: Alle erhaltenen Förderungen müssen im Alter versteuert werden – und zwar mit Beginn der Rentenphase. Dann muss übrigens auch das Darlehen getilgt sein. Alles, was ein Immobilienkäufer durch Wohn-Riester an Förderung und Steuererleichterungen während der Tilgungsphase bekommen hat – maximal 2.100 Euro pro Jahr –, wird auf einem virtuellen Wohnförderkonto festgehalten und mit zwei Prozent verzinst. Ein Beispiel: Fließt 25 Jahre lang der Höchstbetrag von 2.100 Euro auf das Konto, kommen mit Verzinsung am Ende 68.600 Euro zusammen. Spätestens mit Beginn des 68. Lebensjahres muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Dabei hat der Steuerpflichtige die Wahl: Er kann das Konto sofort mit einem Rabatt von 30 Prozent auflösen, das heißt in dem Jahr würde sein zu versteuerndes Einkommen um etwa 48.000 Euro (30 Prozent von 68.600 Euro) erhöht. Dies dürfte für die meisten eine kaum zu bewältigenden Steuerlast sein. Alternativ kann er die Summe gleichmäßig auf alle Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilen oder zunächst für einige Jahre verteilen und irgendwann den Restbetrag unter Nutzung des Rabatts in einer Summe versteuern.
Die Beispiele machen deutlich: Wohn-Riester ist eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase, wobei erstere natürlich höher ausfällt. Ob es sich unterm Strich lohnt, diese staatliche Förderung zu nutzen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und lässt sich daher pauschal nicht sagen. Daher gilt: Vorher genau prüfen und von unabhängiger Seite beraten lassen. mh
Soweit die Vorteile. Wohn-Riester hat aber auch Nachteile: Alle erhaltenen Förderungen müssen im Alter versteuert werden – und zwar mit Beginn der Rentenphase. Dann muss übrigens auch das Darlehen getilgt sein. Alles, was ein Immobilienkäufer durch Wohn-Riester an Förderung und Steuererleichterungen während der Tilgungsphase bekommen hat – maximal 2.100 Euro pro Jahr –, wird auf einem virtuellen Wohnförderkonto festgehalten und mit zwei Prozent verzinst. Ein Beispiel: Fließt 25 Jahre lang der Höchstbetrag von 2.100 Euro auf das Konto, kommen mit Verzinsung am Ende 68.600 Euro zusammen. Spätestens mit Beginn des 68. Lebensjahres muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Dabei hat der Steuerpflichtige die Wahl: Er kann das Konto sofort mit einem Rabatt von 30 Prozent auflösen, das heißt in dem Jahr würde sein zu versteuerndes Einkommen um etwa 48.000 Euro (30 Prozent von 68.600 Euro) erhöht. Dies dürfte für die meisten eine kaum zu bewältigenden Steuerlast sein. Alternativ kann er die Summe gleichmäßig auf alle Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilen oder zunächst für einige Jahre verteilen und irgendwann den Restbetrag unter Nutzung des Rabatts in einer Summe versteuern.
Die Beispiele machen deutlich: Wohn-Riester ist eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase, wobei erstere natürlich höher ausfällt. Ob es sich unterm Strich lohnt, diese staatliche Förderung zu nutzen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und lässt sich daher pauschal nicht sagen. Daher gilt: Vorher genau prüfen und von unabhängiger Seite beraten lassen. mh
Weitere Artikel