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Handwerk im Norden

Neue Fenster und Haustüren mit Zuschuss

Mit verschiedenen Programmen fördert die KfW-Bank die Investitionen von Bauherren und Modernisierern

Der Austausch alter Fenster gegen neue wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt Foto: VFF/Bayerwald Fenster Haustüren GmbH
Der Austausch alter Fenster gegen neue wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt Foto: VFF/Bayerwald Fenster Haustüren GmbH
Die einen benötigen neue Fenster und Türen für das Haus, das sie bauen wollen, die anderen überlegen, ob der Austausch ihrer in die Jahre gekommenen und damit energieverschwendenden Fenster und Türen nicht Sinn macht. Ob Bauherr oder Modernisierer: Jeder denkt dabei natürlich an die Kosten. Und das hat zur Folge, dass schnell am falschen Ende gespart wird. Förderungen und Zuschüsse können die Entscheidung für Qualitätsprodukte, die ein wenig mehr kosten, erleichtern. Im Folgenden die wichtigsten Programme:


Förderprodukte für den Neubau: Die KfW-Bank bietet Bauherren mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ eine Förderung des energetischen Gesamtstandards beim Neubau an. Dabei gilt die Faustregel: Je energieeffizienter das Haus ist, desto höher fällt die Förderung aus. Pro Wohneinheit gibt es dabei bis zu 100.000 Euro Kredit. Überdies gibt es das Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ aus dem Unterstützung gewährt wird. Dieses gilt für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Erhalten kann man dabei einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 4.000 Euro je Bauvorhaben.

Infos zu Förderungen

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer einheitlichen Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung.

Informationen zur Förderung speziell von Fenstern und Türen erhält man unter www.fensterratgeber.de. Dort finden sich unter dem Reiter „Förderung & Finanzen“ Tipps rund um die Finanzierung der energetischen Modernisierung und ein kostenloser Flyer des Verbands Fenster + Fassade (VFF) zum Download.
Sanierung mit dem KfW-Programm 151  Foto: Fotolia - GM Photography
Sanierung mit dem KfW-Programm 151 Foto: Fotolia - GM Photography
Förderprodukte für Bestandsimmobilien: Hier werden Modernisierer oder Käufer von Bestandsgebäuden unterstützt. Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen. Der maximale Kreditbetrag beträgt hier pro Wohneinheit bis zu 100.000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen. Das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Dazu kommen wie beim Neubau das Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ und das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für die Umsetzung einzelner energetischer Maßnahmen. Bei letzterem gibt es Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Wichtig sind auch die Zuschuss-Programme 455-B und 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ und „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“. Mit ihnen werden Maßnahmen, die Komfort und Sicherheit erhöhen, gefördert.

Bis zu 6.000 Euro für Handwerkerleistungen absetzbar

Neben Förderungen können gemäß § 35a III des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. Dabei werden 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten. Materialkosten und andere Positionen sind nicht anrechenbar. Unterm Strich können bis zu 6.000 Euro an Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Damit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro.

Fenster: Info-Veranstaltung im EnergieBauZentrum

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich der Wärmeschutz von Fenstern etwa um das Fünffache verbessert. In einer Informationsveranstaltung des EnergieBauZentrums erläutern Experten, welcher energetische Standard bei Fenstern heutzutage zeitgemäß ist und welche Verglasung gewählt werden kann. Technische Besonderheiten beim Einbau werden erklärt. Außerdem werden Vor- und Nachteile verschiedener Rahmenmaterialien wie Holz, Kunststoff oder Metall erläutert. Darüber hinaus gibt es Hinweise zu Förderprogrammen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze ist eine Anmeldung erforderlich – unter Tel. 040/35905-822 oder unter www.energiebauzentrum.de/veranstaltungen

Termin: Donnerstag, 24.9. um 18.30 Uhr. EnergieBauZentrum im Elbcampus, Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg, Zum Handwerkszentrum 1.

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