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Strahlentherapie

Arthrose, Fersensporn & Co – ein Fall für die Röntgenreizbestrahlung

Foto: Shutterstock/Dmytro Zinkevych

Wen schmerzhafte Entzündungen an Sehnen und Bändern plagen, dem droht oft eine wahre Odyssee von Arzt zu Arzt, von Physiotherapeut zu Heilpraktiker und umgekehrt. 

Doch trotz Schonung der Körperregion, fachgerechter orthopädischer, krankengymnastischer und schmerztherapeutischer Behandlung sowie des Einsatzes anderer Verfahren bleiben oft erhebliche Funktionsdefizite im Alltag. Die niedrigdosierte sogenannte „Röntgenreizbestrahlung“ kann in dieser Situation die richtige Lösung zur Linderung sein.


Wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit dieser nicht belastenden und nebenwirkungsfreien Behandlungsform, weshalb diese Therapie auch als Kassenleistung anerkannt ist.


Mittlerweile gilt die Strahlentherapie als essenzielle Option in der Krebstherapie, aber auch bei chronischen entzündlichen und degenerativen Erkrankungen der Gelenke und Sehnen, zum Beispiel bei Arthrose, Sehnenreizungen, Knorpel- oder Schleimbeutelentzündungen, dem sogenannten Tennisellenbogen oder Fersensporn, findet sie als schonende „Röntgenreizbestrahlung“ Anwendung – und wirkt entzündungshemmend und schmerzlindernd.

Langjährige praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Studie belegen die Wirksamkeit dieser nicht belastenden und nebenwirkungsfreien Behandlungsform, weshalb diese Therapie auch als Kassenleistung anerkannt ist.

Die Strahlentherapie von nichtmalignen Erkrankungen hat eine lange Tradition und reicht bis ins späte 19. Jahrhundert zurück, kurz nachdem Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannten Strahlen entdeckte. Die positive Wirkung von gering dosierter Strahlung auf entzündliche Veränderungen – durch das Baden in bestimmten Quellen und Bergstollen – war sogar schon den Römern vor tausenden von Jahren bekannt. Kiki Fehlauer

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