04.10.2017 / Handwerk im Norden
Förderungen und Zuschüsse für Fenster und Co.
Verband Fenster + Fassade (VFF) informiert über die Programme
Wer über die Ausstattung des Neubaus mit hochwertigen Fenstern und Türen oder über deren Austausch im Bestandsgebäude nachdenkt, hat zunächst die fälligen Ausgaben im Kopf. „Natürlich kosten hochwertige Fenster und Türen sowie deren fachgerechte Montage ihr Geld. Aber zum einen schafft man damit dauerhafte Werte, erhöht die Sicherheit, den Komfort und die Energieeffizienz und zum anderen werden neue Fenster und Türen lukrativ gefördert“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Ulrich Tschorn. So hat die KfW-Bank Förderangebote im Programm, die das Projekt auf ein wirtschaftlich gesundes Fundament stellen. „Zur Verfügung stehen zinsvergünstigte KfW-Förderkredite oder Investitionszuschüsse. Sie müssen vor Beginn des Bauvorhabens oder dem Start der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden und rentieren sich von Anfang an“, so Tschorn.
Beim KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb hochwertiger Neubauten nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus in Form eines Kredites gefördert. „Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro“, erklärt Tschorn. Die KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren“ umfassen Kredit oder Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nrn. 151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Nrn. 152/ 430). „Hier gibt es zinsverbilligte Darlehen“, so Tschorn. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).
Das dritte Programm im Bunde, das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ bietet einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste. „Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben“, erklärt der VFF-Geschäftsführer.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455), bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. „Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro“, berichtet Tschorn. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.
Beim KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb hochwertiger Neubauten nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus in Form eines Kredites gefördert. „Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro“, erklärt Tschorn. Die KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren“ umfassen Kredit oder Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nrn. 151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Nrn. 152/ 430). „Hier gibt es zinsverbilligte Darlehen“, so Tschorn. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).
Das dritte Programm im Bunde, das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ bietet einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste. „Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben“, erklärt der VFF-Geschäftsführer.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455), bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. „Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro“, berichtet Tschorn. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.
Auch Handwerkerleistungen sind bis zu 6.000 Euro absetzbar
Nicht zu verachten sind auch die finanziellen Erleichterungen, die sich aus § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben: Danach werden Handwerkertätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, für die Maßnahme wird keine sonstige öffentliche Förderung zum Beispiel in Form der KfW-Fördermittel in Anspruch genommen. „Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Das heißt, beim Einbau von neuen Fenstern können immerhin bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden“, verrät Ulrich Tschorn abschließend. Tipp: Der Verband Fenster+Fassade (VFF) und der Bundesverband Flachglas (BF) informieren in einem Flyer zum Thema. Er steht unter www.fensterratgeber.de im Bereich „Förderung und Finanzen“ zum kostenlosen Download bereit.
www.fensterratgeber.dePraktikum: Infos via WhatsApp, Erfahrungsberichte auf Facebook
„Willkommen in der Zeit des Ausprobierens“ lautet ein Spruch aus der aktuellen Jugendwerbekampagne des Handwerks. Und genau dies empfiehlt auch Birgit Weinrich, Ausbildungsvermittlerin im Team „Nachwuchs im Handwerk“ der Handwerkskammer Hamburg: „Durch ein Praktikum erkennt man, wie vielfältig und spannend die Tätigkeiten in einem Beruf sind und kann danach eine viel bessere Entscheidung treffen“. In der Praktikumsbörse (www.praktikum-handwerk.de) und in der Lehrstellenbörse (www.lehrstelle-handwerk.de) der Handwerkskammer bieten viele Handwerksbetriebe freie Plätze für Bewerber an.
Für Fragen rund um das Thema Ausbildung steht das Team „Nachwuchs im Handwerk“ zur Verfügung, neuerdings sogar mit einer WhatsApp-Hotline unter 0170/5421510. Dort können sich Jugendliche ganz unkompliziert und anonym Tipps für die Lehrstellensuche im Handwerk holen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten sie eine Antwort auf das Smartphone geschickt. Wer kein WhatsApp nutzt, kann sich per Telefon unter 040/35905-455 oder per Mail an nachwuchs@hwk-hamburg.de informieren.
Für Fragen rund um das Thema Ausbildung steht das Team „Nachwuchs im Handwerk“ zur Verfügung, neuerdings sogar mit einer WhatsApp-Hotline unter 0170/5421510. Dort können sich Jugendliche ganz unkompliziert und anonym Tipps für die Lehrstellensuche im Handwerk holen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten sie eine Antwort auf das Smartphone geschickt. Wer kein WhatsApp nutzt, kann sich per Telefon unter 040/35905-455 oder per Mail an nachwuchs@hwk-hamburg.de informieren.
„Rekordpraktikanten“ im Internet
Apropos WhatsApp und Co.: Wie hilfreich die sozialen Medien beim Thema Berufsorientierung sein können, zeigen derzeit Charly (19) aus Flensburg und Marvin (18) aus Hamburg. Auf einem Roadtrip durch Deutschland schnuppern die beiden in Rekordzeit in Handwerksberufe hinein. Ihr Ziel: Sich ausprobieren, das Handwerk erleben und die gewonnenen Eindrücke in sozialen Netzwerken teilen. Gestartet sind sie am 1. August beim Dachdeckerbetrieb ISOHAUS Bedachungen e.K in Hamburg. Der Besuch weiterer 43 Stationen ist geplant. Insgesamt umfasst der Tourplan 150 Tage. Täglich posten die beiden Rekordpraktikanten Bilder und Videos auf Facebook (facebook.com/dierekordpraktikanten) oder Instagram (instagram.dierekordpraktikanten) und lassen so ihre Follower an den Erlebnissen im Praktikum teilhaben.
www.praktikum-handwerk.dewww.lehrstelle-handwerk.de
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