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Ihr Recht in guten Händen

Jobcenter hilft Hamburgs Mietern

Kostenübernahme für Wohnung beantragen

Durch die Corona-Krise können viele Menschen ihre Miete nicht bezahlen Symbolfoto: thinkstock
Durch die Corona-Krise können viele Menschen ihre Miete nicht bezahlen Symbolfoto: thinkstock
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Mieterinnen und Mieter in Hamburg durch die finanziellen Einbußen die Miete nicht mehr zahlen können. Dies sollten sie nicht nur dem Vermieter mitteilen, sondern gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft beim zuständigen Jobcenter oder Amt für Grundsicherung stellen. In einem neu eingeführten Verfahren können Mieterhaushalte unbürokratisch einen vereinfachten Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten stellen. Um sicherzustellen, dass der Vermieter die Miete auch tatsächlich schnell erhält, können die betroffenen Mieterinnen und Mieter gegenüber den zuständigen Stellen erklären, dass sie mit der Direktzahlung einverstanden sind. Durch die direkte Überweisung an den Vermieter bleiben den Parteien eines Mietvertrages Meinungsverschiedenheiten erspart, die z. B. hinsichtlich der Mitwirkungspflichten des Vermieters bei dem Nachweis eines durch die Corona-Pandemie bedingten Zahlungsrückstandes vorprogrammiert sind. Zudem wird durch eine Direktzahlung die Miete auch vor dem Zugriff von möglichen Gläubigern auf das Konto der Mieter geschützt.

„Die betroffenen Mieterinnen und Mieter sollten in ihrem eigenen Interesse die Mieten von den zuständigen Stellen ohne weitere Zwischenschritte an den Vermieter direkt überweisen lassen, damit das Mietverhältnis nicht in Schieflage gerät.“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
 
Was Mieter zur Mietkostenübernahme wissen sollten

- Wer ab dem 1. März bis einschließlich 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Übernahme der Miete stellt, für den entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

- Die Kosten der Miete sowie der Heizung werden für sechs Monate in tatsächlicher Höhe übernommen, erst nach diesem Zeitraum erfolgt eine Angemessenheitsprüfung.

- Die Antragsstellung ist für Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitslose) beim zuständigen Jobcenter vorzunehmen. Formular: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf

- Für erwerbsgeminderte Personen sowie Personen, die eine Altersrente beziehen ist das Fachamt für Grundsicherung und Soziales des örtlichen Bezirksamtes zuständig. (nw)

Betroffene Mieter können sich an den Mieterverein zu Hamburg wenden. Unter Tel. 879 79-345 werden Fragen zum Wohnen und Mieten montags bis donnerstags von 10–17 Uhr und freitags sowie sonnabends von 10–14 Uhr beantwortet
 

Was tun nach einem Fahrradunfall?

Bei einem Autounfall holt man die Polizei. Was aber macht man bei einem Fahrradunfall? Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern, Verletzte erstversorgen bzw. den Notarzt rufen, dann die Polizei informieren. Dann ist es wichtig, sich von beteiligten Radfahrern und Fußgängern den Personalausweis zeigen zu lassen und die Namen zu notieren. Sind Autofahrer beteiligt, sollte sich der Betroffene Führerschein oder Fahrzeugpapiere, den Namen der Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer geben lassen. Die Angaben zur Versicherung sind wichtig, falls es später um Schadensersatzansprüche geht. Bei beteiligten Radfahrern oder Fußgängern ist dafür deren Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Die Unfallexperten von Ergo empfehlen auch, Bilder vom Unfallort zu machen und auch Verkehrsschilder zu fotografieren, wenn sie die Situation verdeutlichen. (nw)
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