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NEUER TREND: Die Übertragung per Video

Die Trauerfeier in der Coronakrise

„Beim Grabfeld von Quo Vadis eV kann ein Namensschild des Verstorbenen am Grabmal angebracht werden – eine Alternative zur anonymen Beisetzung“, sagt Dr. Horst Sebastian Foto: Umsorgt wohnen

HAMBURG Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben den Menschen, die Angehörige auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet haben, im vergangenen Jahr einiges abverlangt. 

Das hat auch Dr. Horst Sebastian (50), Trauerredner beim GBI Großhamburger Bestattungsinstitut rV, persönlich erlebt: „Nach einer Krebserkrankung hat mein Vater in seinen letzten Wochen im Altenheim gelebt, nur meine Mutter durfte ihn einmal in der Woche für eine Stunde besuchen.“ So ähnlich haben viele Menschen die Besuchseinschränkungen in Altenheimen und Kliniken erfahren. Das Virus hat auch das gemeinsame Abschiednehmen während einer Trauerfeier erheblich eingeschränkt, weil nur wenige Gäste zugelassen waren. „Das war hart für die Familien, weil ein Teil der persönlichen Anteilnahme fehlte“, erinnert sich Dr. Horst Sebastian. Es tut den engen Angehörigen gut, wenn langjährige Weggefährten dort erscheinen. Der Lebensweg des Verstorbenen wird gewürdigt, und die Gemeinschaft nimmt Abschied. Während seiner Trauerreden setzt der Theologe keinen Schwerpunkt auf die besonderen Schwierigkeiten, die die Hygieneschutzmaßnahmen nach sich gezogen haben. „Natürlich spreche ich darüber, dass ein Teil der Gemeinschaft fehlt und es in diesen schwierigen Zeiten wichtig ist, zusammenzurücken.“ Doch eigentlich geht es auf einer Trauerfeier um das Loslassen und darum, den Hinterbliebenen eine Hilfestellung zu geben, den Tod ihres geliebten Angehörigen annehmen zu können.

Trauerfeiern per Video übertragen

Das Angebot von den Beerdigungsunternehmen, eine Trauerfeier per Livestream zu übertragen, gibt es bereits seit einigen Jahren. „Das wird neuerdings häufiger in Anspruch genommen“, berichtet Dr. Horst Sebastian. Dieser Trend wird sich fortsetzen, damit auch künftig Angehörige, die etwa weit entfernt wohnen, von dem Verstorbenen zumindest auf diese Weise in Verbundenheit mit den anderen Trauergästen Abschied nehmen können. Jochen Mertens


Kein Geld verschenken

Rente für Hinterbliebene beantragen

HAMBURG Klaus B. war nach dem Tod seiner Frau Gerda vollkommen erschöpft. Zum Glück waren die Kinder dabei behilflich, die verstorbene Ehefrau und Mutter beim Einwohnermeldeamt sowie bei der Renten- und Krankenkasse abzumelden. Außerdem war die Beerdigung zu organisieren. Doch fast hätte die Familie vergessen, für den Vater die Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Klaus und Gerda B. waren beide berufstätig und haben gut verdient. „Wir dachten deshalb, die Rente meines Vaters wäre so hoch, dass er keinen Anspruch auf Witwerrente hat“, erklärt Tochter Imke S. Doch weit gefehlt: Die Kinder haben einfach mal den Antrag „auf blauen Dunst“ vom Vater unterschreiben lassen und an die Rentenversicherungen der Mutter geschickt. Das Ergebnis: Die Hinterbliebenenrente ist zwar deutlich gekürzt worden, dennoch hat der Vater neben seiner eigenen Rente noch Anspruch auf 180 Euro monatlich zusätzlich als „Witwerrente“. Bei allen Sozialleistungen in Deutschland ist immer ein Antrag bei der entsprechenden Stelle zu stellen. Es gibt keinen Automatismus. Wer also weiß, wo es welche Leistungen gibt und dass dafür jeweils ein Antrag gestellt werden muss, ist klar im Vorteil. (jm)


Pflege als Armutsrisiko

SoVD: Pflegewohngeld wieder einführen

HAMBURG Die finanzielle Belastung der Bewohner von stationären Hamburger Pflegeeinrichtungen ist im Vorjahresvergleich um 111 Euro erneut gestiegen. Der Kostendruck für Senioren und ihre Angehörigen wird immer höher: „Viele der Betroffenen müssen trotz guter Rente finanzielle Hilfe vom Staat annehmen. Das bringt sie auf Sozialhilfeniveau – eine Tatsache, für die sich viele schämen, haben sie doch ihr ganzes Leben gearbeitet und vermeintlich für ihre Rente gut gesorgt“, sagt Wicher. Eine konstruktive Entlastung sieht der SoVD Landeschef in der Wiedereinführung des Pflegewohngelds: „Dabei handelt es sich um einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Investitionskosten, die jede/-r Bewohner/-in eines Pflegeheims zahlen muss. In Hamburg wurde dieser Zuschuss allerdings 2010 abgeschafft.“

Weiterhin fordert Wicher, die Konzepte zur Wirtschaftlichkeit von Pflegeheimen zu überarbeiten: „Neben den pflegebedingten Kosten haben sich die Investitionskosten in den letzten Jahren zu einem steigenden Faktor entwickelt. Sie machen mittlerweile fast ein Viertel der finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen aus.“

Wicher nimmt aber auch die Stadt in die Pflicht. Schon vor Jahren hatte er die damalige zuständige Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks auf die Problematik hingewiesen und zum Handeln aufgefordert: „Zuerst ist hier die Bundesregierung gefragt. Auch Hamburg muss aktiv werden und das Pflegewohngeld wiedereinführen. Denn, wann dazu eine Bundesregelung kommt, steht in den Sternen.

So lange können die Senioren, die heute in Pflegeeinrichtungen betreut werden, nicht warten. Sie sind keine Bittsteller, sondern haben ihr Leben lang ehrlich gearbeitet und Steuern gezahlt.

Es kann nicht sein, dass sie am Ende nur noch mit dem Allernötigsten auskommen müssen. Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden!“ (wb)

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