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Auto News

Das ist bei einem Autobrand zu tun

Korrektes und besonnenes Verhalten kann Leben retten


Filmfans kennen das: Ein Auto kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich und explodiert – meist mit einem fulminanten Feuerball.

Was so für angenehmen Thrill sorgt, hat aber leider auch eine negative Komponente, wie Feuerwehrleute zu berichten wissen. Denn demnach trauen sich Ersthelfer an einem Unfallort oft nicht, eine Person aus einem brennenden Fahrzeug zu retten, aus Angst, dieses könnte wie im Film explodieren. 
 
Dabei kann ein Auto normalerweise gar nicht in die Luft fliegen, wie die Fachleute versichern.

Denn der Tank eines Kraftfahrzeugs verfügt über eine Lüftungsvorrichtung, die verhindert, dass Druck im Tank entsteht. Somit könne auch keine Explosion hervorgerufen werden, beschwichtigen Brandschutzexperten. Allerdings kann sich ein Brandherd in einem Kfz durch auslaufenden Treibstoff sehr schnell ausbreiten. Entzündet wird der Treibstoff dabei meist durch Funken oder einen Kurzschluss in der Elektronik bzw. die heißen Motortemperaturen, die auch Schmierstoffe in Brand setzen können. Ausgehend vom Motorraum kann ein Feuer dann schnell zu einer tödlichen Gefahr für Autoinsassen werden. Wenn sich ein Brand durch Qualm oder Brandgeruch ankündigt empfiehlt es sich, umgehend anzuhalten – am besten auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand – die Warnblinkanlage einzuschalten sowie die Seitenfenster zu öffnen und das Fahrzeug zügig zu verlassen. Die Motorhaube sollte geschlossen bleiben, um zu verhindern, dass das Feuer vom Wind zusätzlich angefacht wird oder Rettern entgegenschlägt. Mit genügend Abstand zu dem brennenden Fahrzeug ruft man sodann über die 112 die Feuerwehr zu Hilfe. (mid/ak-o)

Kein Handy am Steuer

Bei Verstößen gegen die Nicht-Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr drohen mittlerweile empfindliche Bußgelder. Und das nicht ohne Grund. Schon eine Sekunde Ablenkung am Steuer bedeutet viele Meter Blindfahrt. Die Nicht-Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr regelt Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung). Bei Verstößen drohen aktuell folgende Bußgelder: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs, 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung, 55 Euro für Rad- und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h. Für E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. (mid/sp-o)

  
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