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Themenwelten Hamburg

19.10.2017 / Haus, Heim und Garten

Baumängel rasch entdecken

Schutzgemeinschaft rät, auf die Abnahme nie zu verzichten

Wurde das Haus bereits in der Bauphase im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert, dürften sich Qualität und Quantität von Baumängeln in Grenzen halten Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende
Wurde das Haus bereits in der Bauphase im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert, dürften sich Qualität und Quantität von Baumängeln in Grenzen halten 
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende
Die meisten Bundesbürger sind heute bereit, beim Hausbau hohe Beträge in die Energieeffizienz zu investieren. Damit wollen sie langfristig den Wert der Immobilie sichern und sich unabhängiger vom Energiemarkt machen. Hausanbieter haben sich auf diese Wünsche eingestellt und werben mit niedrigen Energieverbrauchswerten. Damit die Werte auch wirklich eingehalten werden, muss das verwendete Material frei von Fehlern und nach Herstellervorschrift korrekt verarbeitet sein.

Mit einer Luftdichtheitsprüfung und einer Bauthermographie können Schwachstellen wie Leckagen oder Wärmebrücken aufgezeigt werden. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende etwa kooperiert dabei mit dem Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau.

„Thermographie-Gutachten durch zertifizierte Thermographen können dazu beitragen, langfristig Schäden am Haus sowie Wärme- und Kältebrücken zu vermeiden“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft. Mitglieder erhalten die Infrarot- Thermographie zudem zu einem Sonderpreis.

Die Thermographie kann Teil der Bauabnahme sein. Diese wird von vielen Bauherren als rein formaler Akt angesehen, tatsächlich hat sie Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung. Laut Gesetz ist der Besteller verpflichtet, das neue Haus nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Tut er dies nach Ablauf einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist nicht oder zahlt er die Schlussrate ohne Beanstandungen, gilt das Bauwerk trotzdem als abgenommen.

„Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat“, so Haas. Und das habe weitreichende Folgen, angefangen mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beginnt mit dem Tag der Bauabnahme.

Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass ein Mangel auf dessen ungenügende Leistung zurückzuführen ist. Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. Er ist von nun an für die Versicherung des Hauses gegen Sturm, Brand, Wasser oder Diebstahl zuständig. Zudem ist nach der Abnahme die Schlussrate des Werklohns für den Bauunternehmer zu entrichten.

„Bauherren sollten eine förmliche Abnahme deshalb bereits im Werkvertrag vereinbaren und eine fiktive Abnahme ohne Begehung unbedingt vermeiden“, rät Haas. Idealerweise sollte das Haus bereits vor dem Abnahmetermin von einem Bausachverständigen begutachtet werden. (djd/mra)

www.finanzierungsschutz.de


Wenn Wohnraum und Garten ineinander fließen

Durch Glasfaltwände oder -schiebetüren wird der nahtlose, barrierefreie Übergang zwischen Drinnen und Draußen im Erdgeschoss jederzeit möglich Foto: gpp/Huf
Durch Glasfaltwände oder -schiebetüren wird der nahtlose, barrierefreie Übergang zwischen Drinnen und Draußen im Erdgeschoss jederzeit möglich Foto: gpp/Huf
Bei vielen modernen Einfamilienhäusern und Bungalows schwinden die Grenzen zwischen Innen und Außen. Raumhohe und bodentiefe Panoramafenster und Glasfronten geben den Blick frei in die Umgebung, sorgen für maximale Helligkeit im Gebäude und eine offene und großzügig wirkende Atmosphäre.

Tageszeiten, Naturschauspiele und Wetterereignisse sind im geschützten Wohnraum erlebbar. Durch Glasfaltwände und -schiebetüren wird der nahtlose, barrierefreie Übergang zwischen Drinnen und Draußen im Erdgeschoss jederzeit möglich. Wohnraum und Garten fließen dann förmlich ineinander und der Außenbereich wird nicht mehr nur als abgetrennter Ort für gelegentliche Sonnenstunden gesehen, sondern vielmehr als Erweiterung des Lebensraumes genutzt.

„Gerade bei Architektur, die sich nach außen öffnet, spielt die Planung und durchdachte Anlage des Gartens eine wichtige Rolle. Innen- und Außenbereiche sollten von Anfang an als Einheit gesehen werden“, sagt die Landschaftsarchitektin Sarah Huf.

Die Idee, dass Gebäude und Garten gemeinsam geplant werden, gibt es etwa seit den 90er-Jahren. Vorher wurde üblicherweise zunächst das Haus gebaut, und dann erst nahm man sich den Rest des Geländes vor und legte den Garten an. Da das Outdoor-Thema für viele Hausbesitzer jedoch eine immer wichtigere Rolle spielt und es auch eine Vielzahl an neuen Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten gibt, hat in der jüngsten Zeit ein Umdenken stattgefunden.

So unterschiedlich die Menschen wohnen, so unterschiedlich sind auch die Nutzungsansprüche, die sie an ihren Garten stellen. „Diese sollten bei der Planung oberste Priorität haben“, sagt August Forster, Präsident des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Darüber hinaus sei es beim Konzept der offenen Raumgestaltung wichtig zu wissen, wie die Innenräume des Gebäudes aufgeteilt sind und zukünftig genutzt werden sollen. Dann erst lassen sich Gartenzonen schaffen, die die angrenzenden Wohnbereiche perfekt ergänzen.

Vor dem Schlafzimmer kann beispielsweise ein Gartenteich angelegt werden oder ein Platz für eine Sonnenliege entstehen, vor dem Wohnzimmer gibt es eine Terrasse mit Lounge-Ecke oder einen Kinderspielplatz. Von der Küche aus betritt man direkt einen kleinen Essplatz im Freien. Stühle und andere Möbel lassen sich auf diesem Weg einfach und ohne Probleme von drinnen nach draußen rücken, was den Charakter eines einheitlichen Wohnbereichs noch verstärkt.

Landschaftsarchitektin Sarah Huf rät: „Soll der Übergang zwischen Innen- und Außenbereich auch optisch besonders fließend sein, setzt man bei der Gestaltung auf ähnliche Formen, Farben und Materialien.“ (gpp/mra)


Natürliche Materialien: Restaurieren ohne Chemie

Atmungsaktive Lasuren verleihen Holzmöbeln eine frische Optik Foto: djd/biopin
Atmungsaktive Lasuren verleihen Holzmöbeln eine frische Optik 
Foto: djd/biopin
Küchenschränke und Türen lackieren, die Holzvertäfelung mit einer Lasur versehen und den Esstisch gründlich einölen: So erhält das Zuhause im Handumdrehen eine neue Optik. Auch ohne intensive Vorkenntnisse kann man zu Pinsel und Farbe greifen und direkt mit dem Heimwerken beginnen. Doch Vorsicht: Nicht nur Allergiker sind gut beraten, genau zu schauen, was in den Anstrichmitteln steckt. Mit Lacken, Lasuren und Farben holt man sich sonst schnell unerwünschte Chemie, Ausdünstungen und ähnliche störende Effekte ins Haus.

Dabei geht es heute auch problemlos „ohne“: Farben und Lacke auf rein natürlicher Basis stehen den konventionellen Produkten in Sachen Farbwirkung und Qualität in nichts mehr nach. Zugleich kann sich der Verbraucher sicher sein, den neuen Anstrich mit natürlichen Bestandteilen vorzunehmen.

Die Naturfarben werden auf pflanzlicher Basis, mit Ölen oder nachwachsenden Bestandteilen wie zum Beispiel Bienenwachs hergestellt und sind für Mensch und Tier vollkommen ungefährlich. Gut zu wissen: Die Verarbeitung ist ebenso einfach wie bei konventionellen Lacken. Und auch in Sachen Gestaltung bieten die Naturmaterialien alle Freiheiten – etwa beim Anstrich von Wänden. Von der matten Silikatfarbe bis zur bunt eingefärbten Wandfarbe ist alles möglich.

Der Tipp der Experten: Wer Möbel oder Türen neu streichen möchte, sollte etwas Zeit in die Vorbereitung investieren. Lackierte Oberflächen wollen zuerst gut abgeschliffen sein: Dazu mit einer groben 180-er Körnung beginnen, dann eine 240-er folgen lassen und zum Schluss mit einer feineren Körnung, etwa 320, den Feinschliff geben. Anschließend kann der Neuanstrich folgen.

Lacke auf Naturbasis sind im Übrigen auch für Kinderspielzeug geeignet und somit für den Gebrauch im Kinderzimmer ausgelegt. Weitere Tipps: Für den Esstisch ist ein Arbeitsplattenöl, für die Deckenpaneele oder das Spielzeug sind Bienenwachslasuren eine gute Wahl, um auf beanspruchten Oberflächen für frischen Glanz zu sorgen. (djd/mra)

Neue Heizkessel senken Verbrauch

Ein klares Zeichen, dass der Heizkessel veraltet ist, sind hohe Abgaswerte. Diese werden jährlich vom Schornsteinfeger gemessen. Hausbesitzer sollten sich die Messwerte vom Schornsteinfeger erläutern lassen. Aber Achtung: Der Umkehrschluss gilt hier nicht. Gute Abgaswerte allein sind kein hinreichender Beleg für gute Energieeffizienz. Auch Niedertemperatur oder Konstanttemperaturkessel können gute Abgaswerte erreichen, obwohl sie höchst ineffizient arbeiten.

Heizkessel, die älter sind als 15 Jahre, werden zudem von Schornsteinfegern, Heizungsinstallateuren oder Energieberatern mit speziellen Heizungslabeln gekennzeichnet. Die Energieeffizienz wird dabei auf einer Skala von A++ (sehr effizient) bis E (sehr ineffizient) bewertet. Bei allen Kesseln, die mit Klasse C oder schlechter eingestuft werden, besteht Modernisierungsbedarf. Nach der geltenden Energieeinsparverordnung müssen ältere Heizkesseltypen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Dringend nötig ist der Austausch, wenn an der Anlage Rost oder Lecks sichtbar sind. (ots/mra) 

www.dena.de

Kinder lernen, mit Feuer umzugehen

Kerzen und Kaminfeuer gehören zur Weihnachtszeit dazu. Da liegt es nahe, auch den Kindern den sicheren Umgang mit dem Feuer nahezubringen. Wie das altersgerecht geht, zeigt die Broschüre „Faszination Feuer! Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer – ein Spielvorschlag“ der Aktion „Das sichere Haus“. In wenigen Übungsschritten lernen Kids im Alter ab fünf Jahren, wie Streichhölzer und Kerze am besten entzündet werden. Wenig später beherrschen sie das Feuerzeug. (ots/mra)

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