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Steuern & Recht im Kreis Pinneberg

Geld fürs Auto auf Widerruf

Die Kredit- und privaten Leasing-Verträge etlicher Autobanken sind fehlerhaft und ermöglichen so den Rücktritt vom Kauf

Die Finanzierung eines Autokaufs ist oftmals nicht ohne einen Kredit möglich. Doch die Kreditbedingungen der Autobanken sind nicht immer korrekt. Dann kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld zurückverlangen Foto: PIXABAY
Die Finanzierung eines Autokaufs ist oftmals nicht ohne einen Kredit möglich. Doch die Kreditbedingungen der Autobanken sind nicht immer korrekt. Dann kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld zurückverlangen Foto: PIXABAY
Die Kredit- und privaten Leasing-Verträge vieler Autobanken sind fehlerhaft“, sagt Rechtsanwalt Maik Winneke. „Als Folge können die Käufer den Kredit zeitlich unbeschränkt widerrufen. Voraussetzung ist, wie meist geschehen, dass der Kredit- oder Leasingvertrag, mit dem das Auto finanziert wurde, von dem Auto-Händler vermittelt wurde. Die Käufer erhalten Anzahlung und Raten zurück, müssen allerdings das Auto zurückgeben.“ Über manche Details wird unter den Juristen allerdings noch gestritten.

Mittlerweile liegen auch schon mehrere kundenfreundliche Urteile von Landgerichten vor. Insbesondere seien VW-Bank-Kreditverträge als fehlerhaft eingestuft worden, sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Pinneberger Sozietät Poppe, und könnten damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.

Bei der VW Bank liegt der Fehler darin, dass sie genauer über das Recht zur Kündigung des Kreditvertrages informieren muss. Diese Information fehlt auch bei anderen Banken. Auch die Verträge der Mercedes-Bank wurden schon vom Landgericht für fehlerhaft erklärt. Die Mercedes-Bank hatte widersprüchliche Angaben zum Sollzins nach Widerruf in der Widerrufsbelehrung und den Geschäftsbedingungen.

Der Widerruf ist eine Chance für Diesel-Kunden

Maik Winneke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Pinneberger Sozietät Poppe Foto: privat
Maik Winneke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Pinneberger Sozietät Poppe 
Foto: privat
Durch den Widerruf wird der Kunde, verkürzt ausgedrückt, so gestellt, als wäre das Auto nie gekauft worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg muss der Kunde bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, nicht einmal einen Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. „Das würde bedeuten, dass Sie das Fahrzeug über die Jahre bis zum Widerruf quasi kostenfrei fahren konnten“, sagt der Pinneberger Jurist.

Die gezahlten Zinsen sollen allerdings von der Bank nicht erstattet werden. Die meisten anderen Landgerichte, die mit diesen Fällen bisher betraut waren, haben den Banken diese Nutzunsentschädigung bislang zugesprochen. Zu dieser für die Banken extrem wichtigen Frage, wird wohl letztlich der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden müssen.

Für Autokredite gilt das Europarecht

Da der BGH in den vergangenen Jahren zum Widerruf von Immobilienkrediten etliche Urteile gefällt hat und dort Leitlinien mittlerweile bestehen, ist davon auszugehen, dass die dort entwickelten Regeln auch für die Autokredite gelten könnten. Auch das ist aber nicht ganz klar, denn für die Autokredite gelten auch die Vorgaben des Europarechts, was für die alten Immobilienkredite nicht der Fall war.

Jedenfalls hat der BGH strenge Regeln aufgestellt, wann ein Verbraucher sein Widerrufsrecht verlieren kann, auch wenn er nie wusste, dass er den Kreditvertrag wegen eines Fehlers auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen konnte und die Bank ihn auch nie darauf hinwies. Wenn der Kredit bereits zurückgezahlt war und erst später der Widerruf erklärt wurde, kann das Widerrufsrecht verwirkt werden.

Auch vorbehaltlose Zahlungen nach Erklärung des Widerrufs sollen für den Kunden schädlich sein. Ebenso haben Gerichte schon entschieden, dass es eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts sei, wenn sich der Kunde mit dem eigentlich ganz vernünftigen Ansinnen an die Bank wendet, sich über die Situation einigen zu wollen und der Kunde den Widerruf zunächst noch nicht ausübt.

Die Tücken stecken im Detail. Die Kunden sollten nicht vorschnell an die Bank herantreten, sondern sich zunächst, am besten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung muss die meist eintreten, aber auch hier sind die Bedingungen zu beachten. So greift die Versicherung erst dann, wenn die Bank den Widerruf abgelehnt hat.

Steuerjahr 2019: Mehr Netto

Arbeitnehmer dürfen sich dieses Jahr auf mehr Geld freuen. Denn der Grundfreibetrag steigt und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. Zudem gibt es mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erledigen. Der Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, was sich dieses Jahr für Steuerzahler ändert.

Auch Arbeitnehmer, die keine Lohnerhöhung erhalten, können sich 2019 auf ein höheres Nettogehalt freuen. Das liegt an Neuerungen im Steuerrecht sowie Entlastungen bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. So steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 9000 Euro auf 9168 Euro. Für Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der Tarifverlauf der Einkommensteuer an die Inflation angepasst: Die Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich um 1,84 Prozent. „Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, rutscht nicht mehr so schnell in einen höheren Steuersatz“, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip.

Für Familien mit Kindern steigt das Kindergeld im Juli 2019 um zehn Euro pro Monat und Kind. (ots/kuk)

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