02.11.2017 / Abschied
Aus dem Bestattungsrecht Hamburgs
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Bestattung sind im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen sowie der Bestattungsverordnung geregelt. Einige Paragraphen erscheinen völlig selbstverständlich, andere hingegen verwundern oder lassen einen tatsächlich schmunzeln. Der Paragraph 5 aus der Bestattungsverordnung weist beispielsweise auf Folgendes hin:
§ 5 Beisetzung
(1) Das Ausheben und Verfüllen des Grabes und das Auflegen der Kränze obliegen der zuständigen Behörde. Für den Aushub können Nachbargrabstätten in Anspruch genommen werden, ohne dass es hierzu einer Mitteilung an Aus dem Bestattungsrecht Hamburgs deren Nutzungsberechtigte bedarf. Die zuständige Behörde stellt den vorherigen Zustand der in Anspruch genommenen Grabstätten wieder her.
Das scheint völlig selbstverständlich zu sein. Aber in Absatz 2 des gleichen Paragraphen wird eine Ausnahme beschrieben, die doch auch zum Schmunzeln reizt:
(2) Muss bei einer Erdbestattung ein Sarg verwendet werden, der länger als 2,05 Meter, höher als 0,70 Meter oder breiter als 0,80 Meter ist, so ist das der zuständigen Behörde spätestens drei Werktage vor der Beisetzung anzuzeigen.
Die Tatsache, dass die Menschen heute deutlich länger werden, als noch vor hundert Jahren, ist ja bekannt. Das im Bestattungsfall aber die Behörde informiert werden muss, das scheint doch relativ unbekannt zu sein.
Das Gesetz kennt derzeit nur zwei Bestattungsarten. Hierüber informiert der Paragraph elf des Gesetzes zum Bestattungswesen.
Das scheint völlig selbstverständlich zu sein. Aber in Absatz 2 des gleichen Paragraphen wird eine Ausnahme beschrieben, die doch auch zum Schmunzeln reizt:
(2) Muss bei einer Erdbestattung ein Sarg verwendet werden, der länger als 2,05 Meter, höher als 0,70 Meter oder breiter als 0,80 Meter ist, so ist das der zuständigen Behörde spätestens drei Werktage vor der Beisetzung anzuzeigen.
Die Tatsache, dass die Menschen heute deutlich länger werden, als noch vor hundert Jahren, ist ja bekannt. Das im Bestattungsfall aber die Behörde informiert werden muss, das scheint doch relativ unbekannt zu sein.
Das Gesetz kennt derzeit nur zwei Bestattungsarten. Hierüber informiert der Paragraph elf des Gesetzes zum Bestattungswesen.
§ 11 Bestattungsart
Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt werden. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist ein Wille des Verstorbenen nicht bekannt, bestimmt der Auftraggeber die Bestattungsart.
Tatsächlich besteht aber auch die Möglichkeit einer sogenannten „Luftbestattung“. In Deutschland noch nicht erlaubt, wird sie in Frankreich, der Schweiz und Tschechien sehr wohl praktiziert. Dieser Form der Bestattung geht zwingend eine Einäscherung voraus, die in Hamburg nur in den Feuerbestattungsanlagen von Öjendorf und Ohlsdorf vorgenommen werden dürfen (Paragraph 13). Das anschließende Verstreuen der Asche kann aus einem Heißluftballon, einem Flugzeug oder aus einem Hubschrauber erfolgen. Der Heißluftballon bietet sich an, da das Verstreuen in Stille geschieht. Nachteil hierbei: es können nicht wirklich viele Personen an dieser Form der Bestattung teilnehmen, da die Kapazitäten in einem Ballon beschränkt sind. Eine ganz außergewöhnliche Form ist die Nachthimmelbestattung: Die Asche wird dabei mit einem Feuerwerkskörper in den nächtlichen Himmel geschickt. msj
Weitere Informationen zu den verschiedensten Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen zu bestatten, finden sich unter
www.bestattungsplanung.deTatsächlich besteht aber auch die Möglichkeit einer sogenannten „Luftbestattung“. In Deutschland noch nicht erlaubt, wird sie in Frankreich, der Schweiz und Tschechien sehr wohl praktiziert. Dieser Form der Bestattung geht zwingend eine Einäscherung voraus, die in Hamburg nur in den Feuerbestattungsanlagen von Öjendorf und Ohlsdorf vorgenommen werden dürfen (Paragraph 13). Das anschließende Verstreuen der Asche kann aus einem Heißluftballon, einem Flugzeug oder aus einem Hubschrauber erfolgen. Der Heißluftballon bietet sich an, da das Verstreuen in Stille geschieht. Nachteil hierbei: es können nicht wirklich viele Personen an dieser Form der Bestattung teilnehmen, da die Kapazitäten in einem Ballon beschränkt sind. Eine ganz außergewöhnliche Form ist die Nachthimmelbestattung: Die Asche wird dabei mit einem Feuerwerkskörper in den nächtlichen Himmel geschickt. msj
Weitere Informationen zu den verschiedensten Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen zu bestatten, finden sich unter
Bestattungen mit Tradition
Bereits seit über 100 Jahren existiert das Bestattungsinstitut Kropp. Im September 1916 von Wilhelm H. Kropp in der Gerhofstraße gegründet, kümmerte sich das Unternehmen schon damals um die würdevolle Begleitung Verstorbener. Nach dem Tod des Gründers übernahm 1953 der langjährige Geschäftsführer Kurt Weymar die Geschäfte. Seit 1977 führt dessen Sohn Dieter das Institut, dass wegen der wachsenden Ansprüche Hinterbliebener an den Mittelweg 44 umzog. Wie viele andere Bestattungsunternehmen, ist auch Kropp Bestattungen im Internet zu finden. „Ganz bewusst haben wir eine Auflistung erstellt, die den Hinterbliebenen die einzelnen Schritte im Trauerfall erleichtert“, erklärt Dieter Weymar. „Damit ist klar ersichtlich, welche Unterlagen zur Regelung der behördlichen Formalitäten von uns benötigt werden“. Alles gemäß dem Firmen-Motto „wir helfen“.
Ausklang am Fleet
Begegnung mit dem Leben und dem Tod
Ruder tauchen in das Wasser, auf das die Gäste aus den bodentiefen Fenstern schauen – einen Moment später malt nur der Wind seine Rillen auf die glitzernde Oberfläche. Geschützt in einem Hinterhof am Osterbekkanal in Uhlenhorst liegt der Veranstaltungsort von memento mori Bestatterinnen und in medio Bestattungen. „Wir wollten Räume schaffen, in denen nicht nur Abschied von Verstorbenen genommen werden kann, sondern auch vielfältige Begegnungen mit dem Tod und dem Leben möglich sind“, sagt Annegret Rumöller, memento mori Bestatterinnen. „Aus diesem Grund haben wir diese Für eine Erdbestattung sind Vollholzsärge zu nutzen, bestimmt Paragraph 1 der Bestattungsverordnung Räume auch ,Ausklang – Begegnung am Fleet‘ genannt“, ergänzt Annette Link, in medio Bestattungen. „Dass das Wasser so nah ist, ist ein großes Geschenk! Die Menschen, die hier Abschied nehmen, sagen oft, wie gut es ihnen getan hat, hier innezuhalten – und dabei den Fluss des Wassers und des Lebens zu spüren“, erinnert sich Annegret Rumöller. Die Angehörigen werden achtsam und wertschätzend in ihren ganz individuellen Wünschen begleitet, sie finden Raum und Zeit für ihre Trauer und ihren Schmerz – und manches unterstützende Ritual. Nicht nur Trauerfeiern und letzte Stunden am offenen Sarg finden im ‚Ausklang’ statt: Im aktuellen Programm stehen Gesprächsabende für Frauen, die ihren Partner verloren haben, Lesungen, Infoabende, man trifft sich zum „Einklang“, dem monatlichen Singen, besucht Konzerte oder Workshops. Still und traurig, lebendig, melodisch und gedankenreich geht es im Ausklang zu. Informationen und Veranstaltungen unter:
www.bestatterinnen.deWeitere Artikel