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Haus, Heim & Garten

Kreis Segeberg macht mit bei der Aktion "Offener Garten"

In der Region beteiligen sich 25 Familien am Aktionsprogramm

Teiche geben Gärten einen besonderen Stil, eine auffällige Oase der Ruhe, einen ganz eigenen Lebensmittelpunkt für spezielle Tiere und Pflanzen Fotos: www.offener-garten.de
Teiche geben Gärten einen besonderen Stil, eine auffällige Oase der Ruhe, einen ganz eigenen Lebensmittelpunkt für spezielle Tiere und Pflanzen Fotos: www.offener-garten.de
Für den einen gehören die Fische im Teich zur Familie, sie werden gestreichelt, die Menschen schwimmen mit ihnen. Für die anderen sind die Gewässer ein Ort, an dem sie zur Ruhe kommen. Eine interessante Gartenanlage mit Teich, die an ein Waldgebiet grenzt, liegt am Bissenmoor 18 in Bad Bramstedt und darf sogar besichtigt werden. Christel und Jürgen Friedrichs laden herzlich ein, und zwar am Sonnabend und Sonntag, 16. und 17. Juni, jeweils von 11 bis 18 Uhr.

Mit viel Liebe hat das Paar seinen Garten zum Wohlfühlen gestaltet. Lauschige Plätze laden zum Verweilen und Träumen ein. Die private Anlage ist eines von gut 250 Naturparadiesen in Hamburg und Schleswig-Holstein, die an den beiden Tagen gleichzeitig geöffnet werden.

Die Aktion „Offener Garten“ führt seit der Jahrtausendwende mehrmals pro Jahr gartenbegeisterte Menschen zusammen. Die Aktion ist eine private Initiative, keine Firma, kein Verein und auch kein Wettbewerb. Die Aktiven haben es sich zur Aufgabe gemacht, jedes Jahr im Juni ein grünes Band durch Schleswig-Holstein und Hamburg zu knüpfen und Teilnehmern wie Besuchern Impulse für ihr grünes Hobby zu geben.
Am 16. und 17. Juni haben Besucher die Möglichkeit, in 250 Gärten Norddeutschlands einzutauchen
Am 16. und 17. Juni haben Besucher die Möglichkeit, in 250 Gärten Norddeutschlands einzutauchen
Allein im Kreis Segeberg sind es 25 Gärten, die in der Regel an beiden Tagen jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet haben. Eine Liste der Teilnehmer ist im Internet zu finden. Dort gibt es auch Informationen, wie barrierefrei die Einrichtung ist, ob um eine Spende gebeten wird, was die Besonderheiten sind.

Die Lust am Gärtnern, am kreativen Arbeiten mit Pflanzen und in der Natur ist ungebrochen hoch und belohnt uns alle mit Erholung im Grünen direkt vor der eigenen Haustür.
Strandkörbe gehören zu beliebten Möbeln, um einen Garten zu gestalten und Ruheplätze zu schaffen
Strandkörbe gehören zu beliebten Möbeln, um einen Garten zu gestalten und Ruheplätze zu schaffen
„Wozu in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah“ – ganz im Sinne Goethes bietet die Aktion „Offener Garten“ die Möglichkeit, die eigene Region, den Garten des Nachbarn zu entdecken, sich auszutauschen sowie Anregungen zu sammeln.

Wenn auch Sie Lust haben zu dieser inspirierenden Entdeckungstour, sind Sie herzlich eingeladen, sich Ihre persönliche „Gartenroute“ mithilfe des jährlich erscheinenden Gartenführers der naturfreundlichen Aktion zusammenzustellen.

Der Gartenführer ist per Post bestellbar sowie bei allen Teilnehmern und auf den großen Gartenmärkten unserer Region gegen eine Schutzgebühr von einem Euro erhältlich. Selbstverständlich sind alle Adressen und Öffnungszeiten sowie Vorschaufotos auch im Internet verzeichnet. In den vergangenen 18 Jahren haben sich eine halbe Million Besucher auf den Weg durch die Gärten des Nordens gemacht – auch Sie haben die Möglichkeit dazu am folgenden Wochenende. (mra)
www.offener-garten.de

Damit der Grill ein Spaß für alle bleibt


Wir grillen!“, heißt es jetzt dank des warmen Wetters allerorten – selbstverständlich auf sicheren Grills mit geeigneter Kohle, soliden Anzündern und ausreichendem Abstand zu tobenden Kindern. Aber was passiert nach dem Grillen? Auch dann kommt es noch zu Unfällen, etwa durch achtlos entsorgte Grillkohle oder durch Holzkohlegrills, die in Innenräumen abkühlen. Darauf weist die Aktion „Das sichere Haus“ hin.

Mobile kleine Grills sind ganz praktisch, wenn man beispielsweise am Strand brutzeln möchte. Aber aufgepasst! Heiße Einmalgrills dürfen nicht im Sand oder in der Erde vergraben werden. Die Kohle heizt noch lange nach und sorgt für eine glühend heiße Oberfläche. Wer dort arglos hintritt, kann sich schwere Verbrennungen an den Fußsohlen zuziehen.

Auch beim „normalen“ Grillen im heimischen Garten oder auf der Terasse sollte die glühende Holzkohle immer vollständig im Grillgerät auskühlen – und nicht auf dem Rasen, im Beet oder auf einem Acker. „Kinder erleiden immer wieder schwere Verbrennungen, weil sie in die Glut hineinkrabbeln oder -treten“, berichtet Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Verbraucherschutzorganisation „Das sichere Haus“.

Aufgepasst! Restglut darf wegen der Brandgefahr auch nicht in den Abfalleimer gekippt werden. Und es gibt noch eine größere Gefahr. Wer einen Holzkohlegrill mit Restglut zum Ausglühen in die Wohnung, in das Gartenhäuschen oder den Wintergarten stellt, spielt mit seinem Leben: Giftiges Kohlenmonoxid, das beim Verbrennen der Holzkohle entsteht, zieht in Innenräumen nicht ab – selbst wenn Fenster oder Türen geöffnet sind.

Das tückische, da geruch- und farblose Gas breitet sich unbemerkt im Raum aus, wird rasch über die Lunge aufgenommen und kann lebensgefährlich sein. Betroffene müssen umgehend vom Notarzt durch Sauerstoffgabe und Beatmung behandelt werden.

Mehr Informationen über sicheres Verhalten sind im Faltblatt „Feuer und Flamme für sicheres Grillen“ zu finden. Die Broschüre wird herausgegeben vom Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Aktion „Das sichere Haus“. Sie kann unter www. das-sichere-haus.de/broschueren/garten-freizeit-urlaub heruntergeladen werden. (mra)
www.das-sichere-haus.de

Asbest nicht mit Hochdruck reinigen


An den warmen Sommertagen denken viele Eigentümer an den Hausputz der Außenbereiche. Wer mit Besen oder Hochdruckreiniger dabei asbesthaltige Faserzementplatten säubern möchte, lebt nicht nur gefährlich, sondern macht sich strafbar.

„Finger weg vom Asbestdach“ raten Experten. Denn falls sich Fasern aus einer verwitterten Zementstruktur lösen und in die Atemluft gelangen, steigt das Gesundheitsrisiko: In der Lunge sind feinste Asbestfasern verantwortlich für oft tödliche endende Krankheiten wie Asbestose oder Krebs.

Das Umwelt- und Verbraucherministerium warnt eindringlich vor dem sorglosen Umgang mit Asbest im und am Haus: „Jegliche mechanische Bearbeitung wie brechen, schneiden oder sägen ist genauso verboten wie das Säubern von asbesthaltigen Dächern und Fassaden mit Bürsten oder Hochdruckreinigern.“ Selbst das Überdecken mit anderen Baustoffen, die Montage von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf Asbestdächern wie das Wiederverwenden oder Verschenken ausgedienter Platten sei strafbar.

Unwissenheit schützt vor Bußgeld nicht: In unserer Region holte die Polizei einen 82-jährigen von seinem Garagendach, weil er die asbesthaltigen Faserzementplatten mit dem Hochdruckreiniger säubern wollte. Den Fall werteten die Ermittler als Straftat.

Asbestprodukte kommen zunehmend in ein kritisches Alter kommen. Gefahr lauert dabei vor allem auf mehreren Hunderttausend Dächern, die bis 1991 mit asbesthaltigen Faser- und Wellzementplatten gedeckt werden durften. Danach wurde Asbest in Europa verboten. (ots/mra)

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