Auch bei Immobilien gilt: Der erste Eindruck zählt. Doch der ist für jeden Interessenten rein subjektiv. „In einer neuen Wohnung sollte man sich vor allem wohlfühlen“, findet LBS-Immobilienexpertin Claudia Amelingmeyer. Sie empfiehlt deshalb, vor dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie mit objektivem Blick die entscheidende Frage zu prüfen – nämlich ob aus dem zur Wahl stehenden Objekt tatsächlich die Traumimmobilie fürs Leben werden kann. „An vielen Stellen kann das jeder Laie selbst“, sagt Amelingmeyer. „Für die grundlegende Expertise sollte man aber immer einen zertifizierten Makler oder Sachverständigen hinzuziehen.“
Reparaturkosten einschätzen
Wichtig ist insbesondere die Frage, was nach dem Kauf noch in die Immobilie investiert werden müsste. Denn häufig sind nach einem Eigentümerwechsel Renovierungsarbeiten notwendig. Zur besseren Planung empfiehlt es sich daher, konkrete Kostenvoranschläge für eventuell nötige Instandhaltungsmaßnahmen erstellen zu lassen, um spätere Überraschungen auszuschließen. Da gerade in der jüngeren Vergangenheit die Kosten für Handwerkerleistungen stark gestiegen sind, sollte man hierbei auch prüfen, welche Reparaturen baulich notwendig sind und welche nur optische Verbesserungen darstellen und somit verschoben werden können.
Reparaturkosten einschätzen
Wichtig ist insbesondere die Frage, was nach dem Kauf noch in die Immobilie investiert werden müsste. Denn häufig sind nach einem Eigentümerwechsel Renovierungsarbeiten notwendig. Zur besseren Planung empfiehlt es sich daher, konkrete Kostenvoranschläge für eventuell nötige Instandhaltungsmaßnahmen erstellen zu lassen, um spätere Überraschungen auszuschließen. Da gerade in der jüngeren Vergangenheit die Kosten für Handwerkerleistungen stark gestiegen sind, sollte man hierbei auch prüfen, welche Reparaturen baulich notwendig sind und welche nur optische Verbesserungen darstellen und somit verschoben werden können.
Quadratmeter prüfen
Eine weitere Frage lautet: Wie groß ist die Wohnung tatsächlich? Sehr oft stellen Käufer nämlich erst nachträglich fest, dass die Wohnfläche der erworbenen Immobilie im Vertrag nicht korrekt angegeben war. Um diese Daten zeitig zu überprüfen, hilft ein kurzer Blick in die Bauakte. Für den ersten Überblick reicht auch der Griff zum Zollstock.
Eine weitere Frage lautet: Wie groß ist die Wohnung tatsächlich? Sehr oft stellen Käufer nämlich erst nachträglich fest, dass die Wohnfläche der erworbenen Immobilie im Vertrag nicht korrekt angegeben war. Um diese Daten zeitig zu überprüfen, hilft ein kurzer Blick in die Bauakte. Für den ersten Überblick reicht auch der Griff zum Zollstock.
Heizkosten ermitteln
Eine Immobilie, die in den Abrechnungen geringe Heizkosten aufweist, ist grundsätzlich erst einmal als gut gedämmt zu betrachten. Doch lohnt es sich, nachzufragen, ob das Objekt auch kontinuierlich bewohnt war. Oft werden Immobilien nämlich nach Zeiten des Leerstands verkauft, aus fehlender Nutzung ergeben sich aber zwangsläufig geringe Verbräuche. Der Energieausweis gibt übrigens nur in der auf den objektiven Gebäudewerten basierenden Variante des Bedarfsausweises über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie verlässlich Auskunft. Beim Verbrauchsausweis hängt dieser dagegen sehr von den Nutzungsgewohnheiten der vorherigen Bewohner ab.
Eine Immobilie, die in den Abrechnungen geringe Heizkosten aufweist, ist grundsätzlich erst einmal als gut gedämmt zu betrachten. Doch lohnt es sich, nachzufragen, ob das Objekt auch kontinuierlich bewohnt war. Oft werden Immobilien nämlich nach Zeiten des Leerstands verkauft, aus fehlender Nutzung ergeben sich aber zwangsläufig geringe Verbräuche. Der Energieausweis gibt übrigens nur in der auf den objektiven Gebäudewerten basierenden Variante des Bedarfsausweises über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie verlässlich Auskunft. Beim Verbrauchsausweis hängt dieser dagegen sehr von den Nutzungsgewohnheiten der vorherigen Bewohner ab.
Alles rechtlich sauber?
Auch bei Bestandsimmobilien kommt es regelmäßig vor, dass einzelne Baukörper nicht genehmigt sind. Man sollte also bei nachträglichen Anbauten, Garagen, Wintergärten und Gartenhäusern immer prüfen, ob diese mit behördlicher Erlaubnis errichtet wurden bzw. genehmigungsfrei waren. Im schlimmsten Fall kann eine fehlende Baugenehmigung zum Abriss des Gebäudeteils zwingen.
Alter von Fenstern und Türen
In der Regel ist bei einem Fenster das Baujahr zwischen den Scheiben, bei einer Tür in ihrer Leibung eingedruckt. Daneben findet sich der Dämmwert des Bauteils. Zwar müssen alte Fenster und Türen nicht zwingend ausgetauscht werden, wenn sie in einem guten Zustand sind. Doch weisen sie häufig schlechtere Dämmwerte als heutige Modelle auf. Wenn es durch Fenster und Türen zieht, kann häufig schon zum kleinen Preis durch das Erneuern der Dichtungen Abhilfe geschaffen werden.
OBJEKT DES MONATS
Altstadtquartier Wedel
Neubau von 28 ETW mit Aufzug und Tiefgarage
Fertigstellung: Q4 2019
KfW 55 (EnEV 2016)
Energieausweis beantragt
Rehder Wohnungsbau
PG Alt-Wedel GmbH & Co. KG
Tel: 0 41 03 / 91 510,
info@rehder-wohnungsbau.de
Fertigstellung: Q4 2019
KfW 55 (EnEV 2016)
Energieausweis beantragt
Rehder Wohnungsbau
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Tel: 0 41 03 / 91 510,
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