Zwei Drittel der Menschen sehen in der eigenen Immobilie die beste Altersvorsorge, wie aktuell ein Trendindikator ermittelte. Der Vorteil für solche Immobilienfinanzierer: Sie profitieren von historisch günstigen Kreditzinsen. Das erleichtert vielen den Sprung in die eigenen vier Wände, insbesondere, wenn sie sich die aktuellen Konditionen für die gesamte Laufzeit der Finanzierung sichern, beispielsweise mit einem Bausparvertrag. Anstatt ihre Miete zu überweisen, zahlen sie ihr eigenes Zuhause ab. „Sorgen über Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigung müssen sie sich nicht machen. Und später, wenn die Immobilie abbezahlt ist, haben sie mehr Geld zur freien Verfügung“, erklärt LBS-Experte Joachim Klein.
Wohn-Riester nutzen
Der Staat unterstützt Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände mit der Wohn-Riester-Förderung. Diese kann über die Jahre Vorteile von mehreren Zehntausend Euro bringen. Für jeden Erwachsenen, der Wohn-Riester nutzt, gibt es bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr. Das gilt für alle, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, wie für jene, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro und für älteren Nachwuchs jeweils 185 Euro Kinderzulage. Eine vierköpfige Familie kann so jedes Jahr allein fast 1000 Euro an Zulagen erhalten. Die Wohn-Riester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie bekommt jeder, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens – maximal 2100 Euro inklusive Zulagen – in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlt.
Wohn-Riester nutzen
Der Staat unterstützt Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände mit der Wohn-Riester-Förderung. Diese kann über die Jahre Vorteile von mehreren Zehntausend Euro bringen. Für jeden Erwachsenen, der Wohn-Riester nutzt, gibt es bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr. Das gilt für alle, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, wie für jene, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro und für älteren Nachwuchs jeweils 185 Euro Kinderzulage. Eine vierköpfige Familie kann so jedes Jahr allein fast 1000 Euro an Zulagen erhalten. Die Wohn-Riester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie bekommt jeder, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens – maximal 2100 Euro inklusive Zulagen – in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlt.
Der Bausparvertrag ist das einzige Riester-Produkt, bei dem die Zulagen sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase fließen. In der Sparphase baut sich durch sie das Eigenkapital schneller auf und später helfen sie bei der Tilgung des Bauspardarlehens. Und wer bereits in der eigenen Immobilie lebt, kann ebenfalls von der Förderung profitieren. Ein für die Eigenheimfinanzierung genutzter Baukredit lässt sich mit Wohn-Riester umschulden, unabhängig davon, wann die Immobilie erworben wurde.
Zusätzlich können Wohn-Riester-Bausparer neben den Zulagen Steuervorteile nutzen, denn die eigenen Darlehensraten sind ebenso wie die Förderung in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt bei der Bearbeitung automatisch, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. Ab dem Renteneintritt müssen die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge dann versteuert werden. Doch in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem im Berufsleben. Und die Belastung durch die Miete fällt weg. Das alles trägt dazu bei, dass das eigene Heim schneller abbezahlt ist.
Zusätzlich können Wohn-Riester-Bausparer neben den Zulagen Steuervorteile nutzen, denn die eigenen Darlehensraten sind ebenso wie die Förderung in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt bei der Bearbeitung automatisch, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. Ab dem Renteneintritt müssen die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge dann versteuert werden. Doch in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem im Berufsleben. Und die Belastung durch die Miete fällt weg. Das alles trägt dazu bei, dass das eigene Heim schneller abbezahlt ist.