Achtung: Hier drohen Nachforderungen
Die Bundesregierung senkt im zweiten Halbjahr die Mehrwertsteuer auf 16 Prozent. Bauherren profitieren nicht in jedem Fall von den Steuererleichterungen. Stattdessen droht ein böses Erwachen, wenn sich die Baumaßnahmen über 2020 hinziehen oder Bauherren übereilt abnehmen.
Grundsätzlich zahlt der Verbraucher auf sein gesamtes Bauvorhaben die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Abnahme gilt. Dabei ist es unerheblich, wann er den Vertrag unterschrieben hat oder ob er zuvor Abschläge mit einem höheren Satz bezahlt hat.
„Hat ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen und findet die Abnahme in diesem Herbst statt, zahlt er für das gesamte Bauvorhaben 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbunds (BSB). Etwaige Abschläge mit 19 Prozent müssen in diesem Fall mit der Schlussrechnung vom Unternehmen ausgeglichen und zu viel gezahlte Mehrwehrsteuer zurückgezahlt werden.
Die Medaille hat aber auch eine Kehrseite, wenn der Bauherr jetzt einen Vertrag abschließt und erst 2021 abnimmt. In diesem Fall zahlt er den alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für die gesamte Baumaßnahme. Für bereits bezahlte Abschläge mit 16 Prozent Mehrwertsteuer kommen Nachforderungen. Wenn Verbraucher im zweiten Halbjahr beginnen Abschlagszahlungen zu leisten, rät Becker deshalb zur Vorsicht. (pr)