Vorsicht vor der Spekulationssteuer
Erstmals seit vielen Jahren erwarten Experten stagnierende Immobilienpreise im zweiten Halbjahr 2022, spätestens im Jahr 2023. Steigen die Zinsen weiterhin so stark wie im ersten Halbjahr, sind in einigen Regionen sogar sinkende Preise möglich.
Wer deshalb den Verkauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte die sogenannte Spekulationssteuer im Auge behalten. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuer für Einkünfte aus privaten Verkäufen erhoben.
„Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen fällt diese Abgabe an, wenn die Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf wieder abgestoßen wird“, erklärt Dr. Niels Jacobsen, Gründer und Geschäftsführer von immoverkauf24. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Spekulationsgeschäfte mit Mietobjekten zu unzumutbaren Mietsteigerungen führen.
Gewinne aus vermieteten Objekten werden versteuert
Für selbst genutzte Immobilien fällt die Spekulationssteuer nicht an. „Es genügt, wenn sie im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre zuvor selbst bewohnt wurde“, so Dr. Jacobsen.
Bei Grundstücken ohne Bebauung greift die Steuer dagegen innerhalb der 10-Jahres-Frist immer, da unbebauter Grund und Boden ja nicht bewohnt werden kann. Ein paar Besonderheiten sind auch bei Erbschaften und Schenkungen zu beachten.
Hier beginnt die Frist nicht mit dem Antritt des Erbes oder dem Datum der Eigentumsübertragung. Ausschlaggebend ist vielmehr das Datum des Kaufvertrags für das Haus oder die Wohnung.
Höhe der Spekulationssteuer online berechnen Wer die Höhe einer möglichen Spekulationssteuer erfahren möchte, dem steht etwa unter www.immoverkauf24.de/spekulationssteuer-berechnen ein kostenloser Rechner zur Verfügung.
Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des früheren Kaufpreises plus Anschaffungskosten sowie den Veräußerungskosten, zum Beispiel Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit dem Verkauf. Der Nettogewinn, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert.
Übrigens: Die Spekulationsfrist beginnt und endet genau mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um die Spekulationssteuer zu vermeiden. (djd)
Gemütlich, aber gefährlich
STORMARN Wenn die Tage immer kürzer werden, zaubern Kerzen Atmosphäre. Der romantische Lichterzauber ist allerdings nicht ganz ungefährlich: Jedes Jahr sind Kerzen die Ursache für viele Wohnungsbrände. Und nun könnte eine neue Gefahr hinzukommen: Bau- und Elektronikmärkte vermelden eine stark angestiegene Nachfrage nach Heizlüftern. Auch bei umsichtigem Umgang mit offenen Flammen und Zusatzheizgeräten lässt sich ein Brand nicht restlos ausschließen. Rauchwarnmelder, mittlerweile in allen Bundesländern vorgeschrieben, geben hier mehr Sicherheit. Empfehlenswert sind smart vernetzte Systeme. Unter www.telenot.de gibt es Adressen und weitere Infos. (djd)
Terrasse nutzen statt kaufen
Im Baubereich werden die Möglichkeiten der Ressourcenschonung nicht immer konsequent genutzt. Was passiert beispielsweise mit Bauabfällen und warum wird der alte Terrassenbelag bei einer Neugestaltung nicht wiederverwendet? Der Hersteller Novo-Tech hat den Nutzungsvertrag als neues Konzept entwickelt: Die megawood-Terrassendielen, Fassadenpaneele oder Zaunelemente verbleiben im Eigentum des Herstellers. Der Besitzer erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für 30 Jahre. Danach, oder wenn gewünscht auch früher, gehen die Produkte zurück an den Hersteller und werden komplett in den stofflichen Kreislauf zurückgeführt. (djd)
Neue Türen für mehr Wärme
STORMARN Weniger Heizkosten, mehr Gemütlichkeit: Türen mit wärmedämmenden Eigenschaften sorgen dafür, dass die Kälte zum Beispiel aus dem Treppenhaus oder dem Flur draußen bleibt und nicht in die Wohnräume strömen kann. Wärmedämmende Eigenschaften sind besonders empfehlenswert bei allen Türen, die zu unbeheizten Treppenhäusern führen. Unter www.holzvomfach.de etwa lassen sich Ansprechpartner vor Ort finden. (djd)