Verspätete Diagnose verschlechtert die Prognose
Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung ist seit Beginn der Corona-Pandemie stark zurückgegangen. Die Folgen werden allmählich sichtbar, wie der Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD), Dr. Thomas Stavermann diagnostiziert: Mehr größere Tumore mit schlechteren Heilungschancen bei der Erstdiagnose
Eine verschleppte Diagnose birgt insbesondere beim schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, das hohe Risiko, dass der Tumor bereits gestreut hat, was die Prognose deutlich verschlechtert“, warnt Stavermann. Beim malignen Melanom ist unter anderem die Tumordicke ein wichtiger Parameter für die Überlebenschance der Betroffenen. Bereits ab einer Dicke von 1,01 Millimetern erhöht sich das Risiko für die Entstehung von Metastasen.
Doch auch der weniger gefährliche, dafür aber viel häufigere helle Hautkrebs, der insbesondere als Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom auftritt und nur sehr selten metastasiert, sollte möglichst frühzeitig erkannt werden, um die bei ihm häufig notwendige Operation ohne Komplikationen durchführen zu können. Dies gilt vor allem für Tumore im Gesicht und in anderen sichtbaren Körperarealen. „Gerade beim hellen Hautkrebs sehen wir, beispielsweise im Augenbereich, häufiger größere Tumore bei der Erstdiagnose als vor der Pandemie. Dies erfordert wiederum häufiger eine Überweisung in eine Klinik“, der Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD). Beobachtet hat er auch, dass Patienten in der Pandemie-Zeit verzögert zu Befundbesprechungen und seltener zur Nachsorge kamen. „Insbesondere die Älteren und Ängstlichen sind bei den Früherkennungsuntersuchungen zurückhaltender geworden“, beklagt Stavermann.
Nach Daten der Krebsregister erkranken jährlich in Deutschland rund 272.000 Menschen an Hautkrebs, davon etwa 37.000 am malignen Melanom, 143.000 an einem Basalzellkarzinom und 92.000 an einem Plattenepithelkarzinom. Da Krebsregister aber nur Erstereignisse registrieren, beim Hautkrebs jedoch häufig Zweit- und weitere Folgetumoren vorkommen, ist sogar noch von deutlich höheren Zahlen auszugehen. Das Hautkrebsscreening wird GKV-Versicherten ab 35 Jahren per Gesetz alle zwei Jahre gewährt. Neben den Dermatologen bieten auch Allgemeinmediziner die Untersuchung an – häufig im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem BVDD wie auch der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) ein vernünftiger Umgang mit der UV-Strahlung, da diese ein Hauptrisiko für die Entstehung von Hautkrebs darstellt. Ein effektiver Sonnenschutz durch Expositionsprophylaxe – d. h. angemessene Kleidung tragen, sich im Schatten aufhalten und Sonnencreme benutzen – ist auch in dieser Sonnensaison unverzichtbar. Menschen, die üblicherweise draußen arbeiten, sollten dies besonders beherzigen, da sie verständlicherweise ein erhöhtes Risiko haben, an Hautkrebs zu erkranken.