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Themenwelten Hamburg
Wer die Stiftung Hagenbeck in seinem Testament bedenkt, unterstützt den Erhalt der Tierwelt

Stiftung Hagenbeck: Der Artenvielfalt Zukunft schenken

Die Stiftung Hagenbeck unterstützt den Tierpark u. a. dabei, dass die Tiere dort unter ihren Bedürfnissen entsprechend leben können Fotos: Lutz Schnier

Der Verlust natürlicher Lebensräume ist längst als Hauptursache für die Bedrohung der biologischen Vielfalt auf unserer Erde erkannt. Dennoch stellen wir uns kaum der Verantwortung, die wir angesichts stetig zunehmender globaler Vernetzung auch für die Verhältnisse in den Heimatländern exotischer Tiere haben. Hinzu kommt eine zunehmende Naturentfremdung, besonders in den großen Städten. Angesichts dieser Situation und des rasant fortschreitenden globalen Artensterbens haben zoologische Gärten und ihre Erhaltungszuchtprogramme eine enorme Bedeutung für den internationalen Artenschutz.

41.000 Euro Kosten am Tag

Dies gilt auch für den Tierpark Hagenbeck. Allerdings stellt die Bewältigung der verschiedenen Aufgaben zur Erhaltung der Tierwelt eine große finanzielle Herausforderung für die Hamburger Institution dar, denn weder der Tierpark noch das Tropen-Aquarium erhalten staatliche Zuwendungen für den laufenden Betrieb. „Die laufenden Kosten des Tierparks belaufen sich auf 41.000 Euro am Tag, die durch Eintrittsgelder bestritten werden. Da bleibt keinerlei Spielraum für dringend notwendige Investitionen“, erklärt Cord Crasselt, Vorstandsmitglied der Stiftung Hagenbeck.
 

Der Artenvielfalt Zukunft schenken Image 2

Die 1998 unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Henning Voscherau, gegründete Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Tierpark zu unterstützen. Sie setzt Spenden, Sponsorengelder und testamentarische Zuwendungen ein, um Modernisierungen und Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Tierwelt im Park und im Freiland zu finanzieren.

Vielfältige Projekte für den Artenschutz

In der Vergangenheit konnte der Tierpark bereits einige bemerkenswerte Projekte mithilfe der Stiftung realisieren. So sind 1,6 Millionen Euro in die Ende 2006 fertiggestellte Elefanten-Freilaufhalle geflossen. Die Ebene für die Besucher nicht mitgerechnet, können die Tiere nun rund 1000 Quadratmeter beheizte und überdachte Fläche für sich nutzen – auch in der Nacht. Die Halle soll insbesondere den Elefanten die Chance auf eine Geburt im Kreis aller Mütter, Tanten und Schwestern, wie sie bei freilebenden Artgenossen üblich ist, geben. Seit der Eröffnung wurde die bisher zwölf Mal genutzt, was ein großer Erfolg ist.

Ein aktuelles Projekt gilt ebenfalls den Dickhäutern. Nach dem Tod von zwei Jungelefanten im Juni 2018 startete die Stiftung Hagenbeck mit der Förderung eines wissenschaftlichen Projekts zur Erforschung der gefährlichen Herpes-Erkrankung in europäischen Zoos. Im Rahmen ihrer Doktorarbeit untersucht die Veterinärmedizinerin Sónia Fontes am Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung (IZW) in Berlin die Entstehung und Verbreitung des Elefanten-Herpes-Virus (EEHV) bei asiatischen Elefanten in Europa. Inzwischen konnte sie Blutproben von 61 Elefanten in 18 europäischen Zoos nehmen und diese molekulargenetisch untersuchen. Hinzu kam gefrorenes Probenmaterial von 73 Tieren aus 19 Zoos für weitere Untersuchungen. Und nun bietet sich sogar die Gelegenheit, in die Untersuchungen auch Elefanten in Thailand einzubeziehen. Ziel dabei ist es, die Tiere in ihrem Herkunftsland zu analysieren und den Gerinnungsstatus ihres Blutes mit dem der in Europa gehaltenen Tiere zu vergleichen. Auch dieses Vorhaben unterstützt die Stiftung durch weitere Fördermittel in Höhe von rund 12. 000 Euro. Geholfen wurde auch, als während des Corona-Lockdowns die Hagenbeck-Besucher ausblieben und die fehlenden Einnahmen ein tiefes Loch in die Tierparkkasse rissen. Dazu muss man wissen: Das Futter, das die rund 16.000 Tiere im Park täglich brauchen, kostet 2000 Euro – pro Tag.

Die Beispiele – es sind nur einige von vielen möglichen – zeigen, dass der Tierpark Hagenbeck Unterstützung benötigt und diese auch sinnvoll einsetzt. Wer in seinem Testament die Stiftung Hagenbeck bedenkt, trägt dazu bei, den Bestand der großen Hamburger Institution und ihr Engagement für die Tierwelt zu sichern. „Wir beraten Interessenten gerne persönlich und kümmern uns, sollte uns die- oder derjenige mit einer Schenkung oder in seinem Testament bedenken, um alle formellen Dinge, die dann zu regeln sind“, erklärt Crasselt. Übrigens: Da die Stiftung Hagenbeck eine gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts ist, fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. mh

Weitere Infos unter www.stiftungs-hagenbeck.de
 

Jemanden enterben – geht das?

Jemanden vollständig zu enterben ist in Deutschland nur schwer möglich. Denn das Gesetz sieht Pflichtteile beim Vererben vor. „Dass man frei darüber bestimmen kann, wer das eigene Vermögen erbt, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Den nächsten Verwandten steht in jedem Fall ein Pflichtteil zu“, sagt Joachim Mohr, Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX). Der Pflichtteil kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Person, die einen gesetzlichen Erbanspruch hat, per Testament vom Erbe ausgeschlossen, also enterbt wird. In diesem Fall kann der oder die Betreffende immer noch die Hälfte des gesetzlichen Erbes für sich einfordern.

Ein Beispiel: Wenn eine verwitwete Frau drei Kinder hinterlässt, würden diese nach der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen erben, also je ein Drittel. Schließt die Frau ein Kind vom Erbe aus, steht diesem als Pflichtteil immer noch die Hälfte des gesetzlichen Erbes zu, also ein Sechstel des Ganzen. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie Stief- und Pflegekinder. Der Pflichtteilsanspruch entfällt nur, wenn die berechtigte Person vor einem Notariat einen Pflichtteilsverzichtsvertrag oder einen Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat oder wenn sie das Erbe insgesamt nebst Pflichtteil ausschlägt. Außerdem verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil nach drei Jahren zum Jahresende.

Auszahlen müssen das Pflichterbe die nicht ausgeschlossenen Erbinnen und Erben. Pflichtteilsberechtigte können dazu die Offenlegung aller relevanten Zahlen zur Ermittlung des Anteils fordern, sogar Sachverständigengutachten zur Wertermittlung beispielsweise von Immobilien. Doch weil das allen Beteiligten Geld und Nerven kostet, rät NDEEX dazu, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um das eigene Erbe rechtssicher wunschgemäß zu verteilen. mh

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