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Themenwelten Hamburg
Erben & Vererben

Herzlich willkommen in der Anscharhöhe

Was passiert beim plötzlichen Ableben mit meinem Vermögen? Foto: GettyImages

Was passiert beim plötzlichen Ableben mit meinem Vermögen? Foto: GettyImages

Kostenloser Vortrag am 20. November auf dem Stiftungsgelände

EPPENDORF. Seit über 125 Jahren mit Beginn des Baus der Anscharkapelle am Gänsemarkt 1860 ist die Stiftung Anscharhöhe nun schon in Hamburg aktiv. Seitdem hat sich viel getan. Aus der langsam wachsenden Anschargemeinde ist heute ein „Dorf mitten in der Stadt“ geworden, zu deren wichtigen Anlaufstellen die Häuser der Anscharhöhe gehören, die professionelle Pflege und Wohnen mit Service anbieten.

„Die Häuser und die Kirche unserer Einrichtung sind von einem großen, schönen Park umgeben – und der liegt mitten im belebten Stadtteil Eppendorf“, sagt Falk Marten von der Stiftung Anscharhöhe. Heute ist die Stiftung Ansprechpartner für Menschen aller Altersstufen. Hier wird das Zusammenleben von Jung und Alt gefördert und über tägliche Herausforderungen informiert. Frei nach dem Motto: „Ein Zuhause für alle Menschen!“ 

Am 20. November lädt die Anscharhöhe alle Interessierten ein , die sich über das Thema „Vererben, welche Möglichkeiten gibt es?“ informieren wollen. „Wir laden zu diesem Vortrag auch jene herzlich ein, die noch nicht mit unserer Stiftung in Berührung gekommen sind“, erklärt Falk Marten. „Die Stiftung ist ein offener Ansprechpartner und das Thema ‚Erben und Vererben‘ von großer Wichtigkeit.“ 

Das Carl-Ninck-Haus auf dem Stiftungsgelände bietet insgesamt 160 Wohneinheiten und wird seit 2016 komplett renoviert Foto: wb
Das Carl-Ninck-Haus auf dem Stiftungsgelände bietet insgesamt 160 Wohneinheiten und wird seit 2016 komplett renoviert Foto: wb

Die Veranstaltung findet am Dienstag um 15 Uhr in der Fortbildungsstätte (Schulungszentrum) „Wäscherei“ statt.

Im Anschluss an den kostenlosen Vortrag können Interessierte bei kostenlosem Kaffee und Kuchen gemeinsam ins Gespräch kommen oder sich die Einrichtung natürlich einmal genauer ansehen.

Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht erforderlich. Aber worum geht es eigentlich genau?

Ein Einblick in die Rechtsgrundlage

Der Vortrag von Rechtsanwältin Christiane Weinberger gibt einen Überblick über die gesetzliche Situation und welche Möglichkeiten es für den Erblasser gibt, steuernd einzugreifen.

Wer sich heute Gedanken darüber macht, was im Falle seines Ablebens mit seinem Vermögen geschieht, muss sich zunächst mit der gesetzlich Erbfolge auseinander setzen, um für sich die Frage zu beantworten, ob diese seinem Willen entspricht. Liegt nämlich kein Testament oder Erbvertrag vor, wird das Vermögen des Vererbenden (juristisch „Erblasser“ genannt) nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Oft liegt die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht im Interesse des Erblassers. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten des Erblassers, seine Interessen umzusetzen. Die Möglichkeiten hängen davon ab, welche Vorstellungen der Erblasser hat. Eine Möglichkeit ist die Errichtung eines Testaments, das die Verteilung seines Vermögens im Todesfall regelt (gewillkürte Erbfolge). Mit diesem legt der Erblasser fest, wer sein Erbe werden soll, sogenannte Erbeinsetzung. Außerdem kann er in einem Testament einzelne Dinge (zum Beispiel Schmuck, Bilder) oder Barbeträge bestimmten Personen oder Gesellschaften im Wege von Vermächtnissen zukommen lassen. Der Erblasser kann dem Erben und dem Vermächtnisnehmer auch Auflagen machen. Die Freiheit des Erblassers ist allerdings nicht schrankenlos, sondern Personen, die zum Kreise der Pflichtteilsberechtigten gehören, behalten einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser ist auch bei der Alternative des Abschlusses eines Erbvertrags zu berücksichtigen. (wb)

Vortrag „Vererben, welche Möglichkeiten gibt es?“, Dienstag, 20.11., 15 Uhr, Stiftung, Anscharhöhe, Fortbildungsstätte, „Wäscherei“ Tarpenbekstr. 107
www.anscharhoehe.de
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