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Steuern & Recht im Kreis Pinneberg

Mit Sicherheit Steuern sparen

Versicherungen und Altersvorsorge: Beim Fiskus Geld zurückholen

Mit Versicherungen Steuern sparen: Die Freude ist groß, wenn das Finanzamt beim Steuerausgleich Geld zurückzahlt Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Adobe Stock/Antonio Guillem
Mit Versicherungen Steuern sparen: Die Freude ist groß, wenn das Finanzamt beim Steuerausgleich Geld zurückzahlt Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Adobe Stock/Antonio Guillem

Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt. Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass diese Regelung auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Sonderausgabe: Risiko-Lebensversicherungen

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro“, sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, „doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro.“ Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.
Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können. (djd/kuk)

Wenn der Konflikt zum Rechtsstreit eskaliert

Ob mit dem Nachbarn, dem Vermieter, mit Behörden oder einem Unfallgegner: Konflikte treten in vielen Situationen auf. Eskaliert der Streit, landen beide Parteien vor Gericht. Bereits 68 Prozent der Deutschen waren schon mal in einen Rechtsstreit verwickelt. Bei den über 45-jährigen sind es fast drei Viertel der 2043 Befragten. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK.

Kommt es zum Prozess, kann sich dieser unter Umständen lange hinziehen – Ausgang und Kosten sind oft ungewiss. Mit einem Anwalt vor Gericht zu ziehen, kostet schnell mehrere Tausend Euro – Tendenz steigend. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind die durchschnittlichen Kosten für Anwälte und Gerichte in den Vorjahren um 19 Prozent gestiegen. Eine Rechtsschutz-Versicherung hilft, das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits zu minimieren.
Die YouGov-Studie zeigt aber auch, dass die Mehrheit der Deutschen nur im Notfall rechtliche Schritte einleiten will. 25 Prozent geben an, dass sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen und versuchen, sich gütlich zu einigen. Nur neun Prozent bestehen auf ihrem Recht. 40 Prozent der Deutschen würden bei einem Rechtsstreit eine Mediation – also eine außergerichtliche Einigung – in Betracht ziehen, weitere 50 Prozent vielleicht.

Doch auch eine Mediation kostet Geld. Kunden der Kölner Assekuranz sind für den Fall abgesichert: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Mediation und empfiehlt auf Wunsch einen Partner. All diese Mediatoren sind auch Anwälte. Die Erfahrung zeigt: Versicherte sind sehr zufrieden mit dem Vermittlungsangebot. Mehr als 70 Prozent der Versicherungskunden einigen sich so und sparen sich den Gang vor Gericht.
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