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Ohren auf beim Spielzeugkauf

Ein gutes Hörvermögen ist auch in der Eltern-Kind-Beziehung wichtig Foto: FGH

Immer mehr Eltern achten beim Kauf von Spielzeug für ihren Nachwuchs darauf, dass es pädagogisch sinnvoll ist und Herkunft, Verarbeitung und verwendete Materialien unbedenklich sind. Was viele weniger im Blick haben, sind die Geräusche, die vom Spielzeug ausgehen. Dabei könnten Rasseln, Musikinstrumente, Spielcomputer und selbst harmlos erscheinende Spieluhren schnell Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und damit das Gehör der jungen Spielzeugnutzer gefährden, gibt die Fördergemeinschaft „Gutes Hören“ (FGH) zu bedenken.

Untersuchungen hätten gezeigt, dass schon eine Babyrassel nahe am Ohr Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen könne. Das entspricht laut FGH etwa dem Geräuschpegel in Diskotheken oder dem Schall eines Martinshorns in zehn Meter Entfernung. Quietscheenten oder Trillerpfeifen brächten es in unmittelbarer Ohrnähe sogar auf bis zu 130 Dezibel – so laut ist ein startender Düsenjet oder ein Rockkonzert. Mit einem Schallpegel in dieser Größenordnung sei die Schmerzschwelle des Gehörs erreicht.

Die FGH rät deshalb, bei der Spielzeugauswahl genau darauf zu achten, welche Lautstärke jeweils erzeugt werde. Nicht zu empfehlen seien etwa Artikel mit dem Warnhinweis „Von den Ohren fernhalten“. Selbst Prüfsiegel würden häufig nicht alle Bereiche einer ausreichenden Produktsicherheit abdecken. Die FGH empfiehlt Eltern, sich bei Fragen zum Lärmschutz oder für vorsorgliche Hörtests bei ihren Kindern an die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft zu wenden. Ihr Erkennungszeichen ist der Ohrbogen mit dem Punkt.

Infos: www.fgh-info.de
 

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