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Vereinigte Lohnsteuerhilfe: mehrmals im Jahr die Steuerklasse wechseln

 


 
Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die Steuerklassenkombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln. Neu: Ab Beginn des laufenden Jahres 2020 können Ehe- und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuerlich günstigste Kombination wählen. Hier die wichtigsten Details im Kurzüberblick.

Steuerklassenwechsel: Das ist neu seit 1. Januar 2020

- Ehepartner und Lebenspartner können ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln.
 
- Das geht über den zweiseitigen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/ Lebenspartnern“, den es in Papierform bei jedem Finanzamt gibt oder online auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.

- Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Beispiel: Wer seine Steuerklassen am 14. März ändert, für den gilt die neue Kombination ab dem 1. April.

- Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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