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Recht & Steuern

Abschließen oder Auflassen?

Der ewige Streit um die Haustür in Miethäusern könnte vor Gericht enden

Das Abschließen der Eingangstür in Miethäusern versperrt gleichzeitig einen Rettungsweg Foto: djd/ASSA ABLOY/Sebastian Bullinger
Das Abschließen der Eingangstür in Miethäusern versperrt gleichzeitig einen Rettungsweg Foto: djd/ASSA ABLOY/Sebastian Bullinger
Ob die Haustür abgeschlossen sein soll oder nicht - das ist ein Dauerthema im Mehrfamilienhaus. Die einen wollen Sicherheit gegen unbefugte Eindringlinge, die anderen legen berechtigterweise den Schwerpunkt darauf, im Gefahrenfall jederzeit das Haus verlassen können. Darf die Hausverwaltung eine Pflicht zum Absperren aussprechen? Und wer haftet beispielsweise im Brandfall für Personenschäden bei verschlossenen Fluchtwegen?
Im Zweifelsfall landet der Streit vor Gericht

„Die Streitfrage, ob eine Haustür abgeschlossen sein muss oder dies gar nicht sein darf, beschäftigt uns jedes Jahr in vielen Fällen“, bestätigt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner. „Zu diesen Streitigkeiten gibt es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. Das heißt, jeder Fall muss für sich betrachtet werden und das kostet Zeit und den Mandanten schlussendlich Geld.“ Die Gerichte nehmen regelmäßig eine Interessenabwägung vor. So hat etwa das Landgericht Frankfurt am Main 2015 in einem Urteil (Aktenzeichen: 2-13 S 127/12) entschieden, dass das Abschließen der Hauseingangstür zu einer erheblichen Gefährdung führt, wenn ein Verlassen des Gebäudes in einer Notsituation nicht ohne Schlüssel möglich ist. Das Urteil könnte eine Tendenz aufzeigen, dennoch ist es nicht bindend. (djd)
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