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Christian J. Laue: Wer sein Haus verkauft

Vorteile des Makleralleinauftrags

Christian J. Laue Foto: Benton privat
Christian J. Laue Foto: Benton privat
HAMBURG „Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt“, sagt Christian J. Laue von Laue & Partner. Mit dem Makleralleinauftrag verpflichte man den Makler, für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen den gewünschten Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten zählen, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt und sich professionell einsetzt.

Im Gegenzug verzichtet der Auftrageber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag sein Fachwissen, Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden, so Laue.

Die Risiken ohne Makleralleinauftrag

Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet, so Christian J. Laue. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel tätig, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten werde“. So sei festzustellen, dass dieselbe Immobilie im Anzeigenteil derselben Zeitung mehrfach inseriert wurde, sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies sei nicht besonders vertrauenswürdig, so Laue. (wb)

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Grafik: designed by Freepik
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