Anzeige
Themenwelten Hamburg
 

Therapie mit den Händen

Osteopathie gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, doch einige zahlen Zuschüsse. Wichtig ist es, einen anerkannten Therapeuten zu wählen Foto: djd/ www.bkk24.de/ contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem, das jedem Zugang zu Ärzten, Therapien und Medikamenten gewährt. Dennoch fehlt vielen Menschen etwas. Sie wünschen sich zusätzlich zu den schulmedizinischen Methoden naturheilkundliche und komplementärmedizinische Behandlungsformen, die als sanfter und ganzheitlicher orientiert gelten.

Die Osteopathie etwa lässt sich gut mit der konventionellen Medizin kombinieren und sollte, so Professor Brinkhaus von der Charité Berlin, „unbedingt noch eingehender wissenschaftlich untersucht werden, damit die positiven Erfahrungen auch in Studien belegt werden.“ Fast jeder fünfte Bürger ab 14 Jahren hat für sich selbst oder für sein Kind diese Therapieform bereits genutzt, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbandes der Osteopathen Deutschland ergab.

Die Osteopathie wurde vor mehr als 140 Jahren vom amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still begründet. Sie geht davon aus, dass alle Strukturen im menschlichen Körper miteinander zusammenhängen und eine Einheit bilden. Blockaden oder Bewegungseinschränkungen in Muskeln und Gelenken können deshalb zu Beschwerden auch an ganz anderer Stelle führen.

„Ein Ziel einer Behandlung kann es sein, diese Blockaden zu lösen und funktionelle Beschwerden an dieser Stelle oder an anderen Stellen des Körpers damit zu beeinflussen“, erklärt Dr. Gabriele Rotter, Fachärztin für Orthopädie, M. Sc. in Osteopathie und Mitarbeiterin im Charité-Team von Professor Brinkhaus in Berlin.

Bis zu etwa eine Stunde dauert eine Therapiesitzung, meist sind mehrere erforderlich. Viele Patienten müssen die Kosten dafür allerdings aus eigener Tasche zahlen, denn Osteopathie gehört nicht zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen. Hier gibt es jedoch große Unterschiede. So erstattet zum Beispiel die BKK24 sechs Mal im Jahr 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60 Euro pro Sitzung.

Wer erwägt, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollte sich bei seiner Krankenversicherung erkundigen, was übernommen werden kann.

Auch für weitere komplementärmedizinische Therapieverfahren wie Akupunktur, Chiropraktik und Homöopathie gewähren einige Krankenkassen Zuschüsse. djd/mra

Weitere Artikel