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Senioren

Fachkräfte und ihr Wissen bis ins hohe Alter halten

Betriebe können dafür das Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen

Arbeiten im Rentenalter – die Flexirente macht es möglich Foto: obs/GS Consult GmbH/Monkey Business ImagesH
Arbeiten im Rentenalter – die Flexirente macht es möglich 
Foto: obs/GS Consult GmbH/Monkey Business ImagesH

Von einem Tag auf den anderen plötzlich Rentner zu sein und keine Aufgabe mehr zu haben: Mit diesem Gedanken konnte sich Eberhard Schmidt nicht anfreunden. Der 63-Jährige arbeitet seit mehr als 35 Jahren als Ingenieur in einem großen Betrieb in Norddeutschland – und will dies auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin tun. Zugute kommt ihm dabei das im November 2016 verabschiedete Flexirentengesetz, das eine individuelle Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich vereinfacht.

Auch für seinen Arbeitgeber bieten die neuen Regelungen erhebliche Vorteile: In Zeiten des Fachkräftemangels sind viele Unternehmen froh, wenn sie ihre altbewährten, erfahrenen Mitarbeiter möglichst lange beschäftigen und von deren Fachwissen profitieren können. Das Flexirentengesetz unterstützt sie dabei, denn seit Inkrafttreten müssen die Firmen keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner mehr zahlen. Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis entfallen zusätzlich sogar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver.
Besonders reizvoll für die arbeitswilligen Senioren sind die flexibleren Hinzuverdienstregelungen. Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner, die wie Schmidt eine vorgezogene Altersrente erhalten, bis zu 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über diese Summe hinausgehende Lohn wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Erst wenn der Hinzuverdienst und die bereits gekürzte Altersrente das höchste Einkommen der vergangenen 15 Jahre überschreitet (sogenannter Hinzuverdienstdeckel), erfolgt eine Anrechnung zu 100 Prozent. Bislang durften Rentner zwar auch 450 Euro pro Monat ohne Kürzungen hinzuverdienen. Bei Überschreiten der Grenze – selbst um einen Cent – wurde die Rente allerdings sofort um mindestens ein Drittel gekürzt.

Ein weiterer Anreiz des Flexirentengesetzes ist die Möglichkeit, durch die Zahlung von zusätzlichen, eigenen Rentenbeiträgen die Altersrente zu erhöhen. Erforderlich ist hierzu eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Durch die von beiden Seiten gezahlten Beiträge erhöht sich die Rente ab der nächsten Rentenanpassung im folgenden Jahr. Vorteilhaft ist für die Arbeitnehmer zudem, dass neuerdings Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten bereits ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden können. Zuvor war dies erst ab 55 möglich.

Ein weiteres wichtiges Gesetz, das kein Unternehmen ignorieren sollte, ist das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz. Durch das Regelwerk, dessen Ziel die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist, ergeben sich für die Arbeitgeber diverse Handlungszwänge. Falls Unternehmen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für ihre Mitarbeiter Sozialabgaben sparen, müssen sie für Neuverträge ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren. Für bereits bestehende Verträge ist eine Umstellung bis Oktober 2022 verpflichtend.

Weitere Änderungen sind die Förderung von Zuschüssen an Geringverdiener, die Verbesserung der Riester- Förderung sowie die Einführung eines Freibetrags für die Grundsicherung. „Für viele Unternehmen ist es oftmals schwierig, ausscheidende Mitarbeiter passgenau zu ersetzen. Die neuen Regelungen ermöglichen attraktive Chancen, wertvolles Knowhow zu erhalten. Daher sollten sich Arbeitgeber unbedingt mit den Gesetzesänderungen beschäftigen“, sagt Berater Claus Jahncke von der Oldenburger Beratungsgesellschaft GS Consult. (ots/kuk)

Heidi Hedtmann singt für Rellinger Senioren

Musik im Mai in der Seniorenresidenz

Die Sängerin Heidi Hedtmann versteht es, die Bewohner der Seniorenresidenz Rellingen mitzureißen Foto: pr
Die Sängerin Heidi Hedtmann versteht es, die Bewohner der Seniorenresidenz Rellingen mitzureißen Foto: pr
Die Bewohner der Seniorenresidenz Rellingen und ihre Angehörigen freuen sich schon auf Mittwoch, 16. Mai. Unter dem Titel „Wenn der weiße Flieder wieder blüht“ gibt es dann von 14.30 Uhr an Musik im Mai.

Bewohner und Residenzleitung freuen sich darauf, die Sängerin Heidi Hedtmann zu dieser Veranstaltung begrüßen zu können. Sie landete bereits im Jahr 1986 einen Hit. Ihr Titel „Tief im schönen Sauerland“ ist inzwischen zum Evergreen geworden. Mit diesem Lied war Heidi Hedtmann in den Volksmusiksendungen im ganzen Land zu sehen und zu hören. Inzwischen hat sich die Sängerin zu einer der erfolgreichsten Entertainerinnen entwickelt. Mit mehr als 200 Auftritten im Jahr ist sie gefragter denn je.

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung bietet die Seniorenresidenz Rellingen außer der stationären Pflege auch Kurzzeit-, Verhinderungs- und Urlaubspflege. Die geräumigen, freundlichen Ein- und Zweibettzimmer sind dafür pflegegerecht eingerichtet. Jedes verfügt über ein behindertengerechtes WC und eine Dusche, die auch mit dem Duschstuhl befahren werden kann. Um den Bewohnern viel „Zuhause“ bieten zu können, können Zimmer individuell eingerichtet werden. Außer persönlichen Accessoires können im angepassten Umfang eigene Möbel mitgebracht werden. (kuk)
www.seniorenresidenz-rellingen.de
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