Selfies aus dem Urlaub, Chats mit Freunden, Videos von der Hochzeitsfeier – wer in den sozialen Medien zuhause ist, hinterlässt auch hier gut sichtbar zahlreiche und häufig sehr persönliche Lebensspuren. Und nicht nur dort. Speicher von Smartphone, Tablet oder Festnetzrechnern sind fast unbegrenzt große Ablageorte für Erinnerungen, die früher in Briefschachteln und Fotoalben aufbewahrt wurden. Und dann sind da noch die vielen anderen kleinen Alltagshelfer, etwa die sogenannten „wearables“ wie Fitnessarmbänder, oder die Kommunikationskanäle für die Steuerung des modernen Smart Home. Sie alle sammeln immerzu eifrig Daten, darunter auch hoch sensible Informationen. Im Gegensatz zu Fotos und Briefen im Schuhkarton, kommt man an die meisten dieser Erinnerungsspeicher jedoch nicht so einfach heran. Selbst das Schloss eines Tagebuchs zu knacken dürfte einfacher sein – zumindest, wenn Verstorbene das Passwort über ihren Tod hinaus geheim gehalten haben. Und das ist offensichtlich nicht selten der Fall: Laut einer Umfrage hat im vergangenen Jahr nicht einmal jeder Zehnte seinen digitalen Nachlass geregelt.
Komplizierte Rechtslage
Aber was passiert mit den ganzen Lebensspuren, wenn derjenige, der sie hinterlassen hat, weg ist – und mit ihm alle Passwörter? Nur so viel: Dann wird es kompliziert. Einen kleinen Einblick in die Materie vermittelte ein Rechtsstreit, über den im vergangenen Jahr mehrfach öffentlich berichtet wurde. Eltern eines Mädchens, das unter ungeklärten Umständen starb, wollten Zugriff auf ihren facebook-Account bekommen, was das Unternehmen facebook jedoch zunächst ablehnte. Die Eltern erhofften sich laut Medienberichten unter anderem Aufschluss darüber, ob ihre Tochter möglicherweise Selbstmord begangen hatte – auch, um Schadensersatzansprüche eines betroffenen U-Bahn-Fahrers abzuwehren.
Bei einer Klage vor dem Landgericht Berlin bekamen sie zunächst Recht; vor dem Kammergericht gewann dann facebook, aber vor dem Bundesgericht wiederum die Eltern. „Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben“, hieß es daraufhin in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Dennoch blieben – so die Medienberichte weiter – einige Details zur Rechtslage trotzdem unsicher.
Dieses Beispiel zeigt: Jeder sollte klären, was im Falle des Falles mit den eigenen Daten passieren soll und dabei auch daran denken, dass nach dem Tod eines Menschen – besonders in den sozialen Medien – auch noch lebende „Gesprächspartner“ betroffen sind, wenn Dritte Zugriff bekommen. Denn was im Chat nicht öffentlich schriftlich diskutiert wurde, kann dann unerwünschte Mitleser bekommen. ivo
Komplizierte Rechtslage
Aber was passiert mit den ganzen Lebensspuren, wenn derjenige, der sie hinterlassen hat, weg ist – und mit ihm alle Passwörter? Nur so viel: Dann wird es kompliziert. Einen kleinen Einblick in die Materie vermittelte ein Rechtsstreit, über den im vergangenen Jahr mehrfach öffentlich berichtet wurde. Eltern eines Mädchens, das unter ungeklärten Umständen starb, wollten Zugriff auf ihren facebook-Account bekommen, was das Unternehmen facebook jedoch zunächst ablehnte. Die Eltern erhofften sich laut Medienberichten unter anderem Aufschluss darüber, ob ihre Tochter möglicherweise Selbstmord begangen hatte – auch, um Schadensersatzansprüche eines betroffenen U-Bahn-Fahrers abzuwehren.
Bei einer Klage vor dem Landgericht Berlin bekamen sie zunächst Recht; vor dem Kammergericht gewann dann facebook, aber vor dem Bundesgericht wiederum die Eltern. „Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben“, hieß es daraufhin in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Dennoch blieben – so die Medienberichte weiter – einige Details zur Rechtslage trotzdem unsicher.
Dieses Beispiel zeigt: Jeder sollte klären, was im Falle des Falles mit den eigenen Daten passieren soll und dabei auch daran denken, dass nach dem Tod eines Menschen – besonders in den sozialen Medien – auch noch lebende „Gesprächspartner“ betroffen sind, wenn Dritte Zugriff bekommen. Denn was im Chat nicht öffentlich schriftlich diskutiert wurde, kann dann unerwünschte Mitleser bekommen. ivo
Nachlasseinstellungen bei facebook
Einige Unternehmen aus den Sozialen Medien bieten Möglichkeiten, über die Einstellungen selbst eine Nachlassregelung zu planen, zum Beispiel facebook. Dort können Nutzer unter den Allgemeinen Kontoeinstellungen unter dem Punkt „Einstellungen für den Gedenkzustand“ einen Nachlasskontakt eingeben oder die dauerhafte Löschung des Kontos nach dem Tod bestimmen. Wird das Unternehmen durch ein Familienmitglied oder enge Freunde des Verstorbenen informiert, versetzt es das Konto zudem in einen Gedenkzustand.
Weitere Informationen zum digitalen Nachlass bei facebook finden Nutzer ebenfalls unter den Einstellungen.
Weitere Informationen zum digitalen Nachlass bei facebook finden Nutzer ebenfalls unter den Einstellungen.
Schritt für Schritt
Tipps für einen gut geregelten digitalen Nachlass gibt unter anderem die Verbraucherzentrale. Zusammengefasst stehen folgende Aufgaben an:
1. Legen Sie eine Übersicht über alle Accounts an.
Auf eine Übersichtsliste gehören: Benutzernamen, Kennwort und Seite des Accounts. Wer eine solche Liste aufstellt, kann das auch gleich zum Anlass nehmen, einmal gründlich aufzuräumen. Accounts, die schon lange nicht mehr genutzt werden, kann man gleich löschen. Dazu gehören auch Kundenkonten in Shops, in denen man nur einmal eingekauft hat.
2. Halten Sie diese Liste aktuell.
Die umfangreichste Liste bringt nichts, wenn die Passwörter nicht mehr aktuell sind, zwischendurch Accounts gelöscht wurden oder neue dazugekommen sind. Also: Immer mal wieder überprüfen.
3. Verwahren Sie die Liste an einem sicheren Ort.
Persönliche Daten sind schützenswert. Deswegen sollte man seine Passwörter variieren – und Passwortlisten nicht offen auf dem Schreibtisch liegen haben. Eine Möglichkeit ist eine Datei auf einem Passwort geschützten USB-Stick oder einfach ein Zettel, der an einem sicheren Ort verwahrt wird.
4. Legen Sie den „Erben“ und seine Aufgaben fest.
Ein oder mehrere digitale Nachlassverwalter sollten damit beauftragt werden, sich um die Daten zu kümmern. Diese „Erben“ bekommen eine Vollmacht und die Information, wo sie die Liste mit den Passwörtern finden.
5. Erstellen Sie eine Vollmacht.
Eine solche Vollmacht muss handschriftlich, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Auch wenn es selbsterklärend scheint: Der Zusatz, dass sie "über den Tod hinaus" gilt, ist sehr wichtig. In der Vollmacht ist zum einen festgelegt, was mit welchen Daten (Accounts, Fotos etc.) geschehen soll. Zum anderen sollte darin festgelegt sein, was mit den Geräten selbst, also Smartphone, Tablet und Co. sowie den dort gespeicherten Daten passieren soll.
Es gibt inzwischen auch Firmen, die anbieten, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern. Die Verbraucherzentrale rät jedoch davon ab, Unternehmen Passwörter anzuvertrauen, da dadurch unter Umständen sensible Daten in die Hand Unbefugter gelangen könnten.
1. Legen Sie eine Übersicht über alle Accounts an.
Auf eine Übersichtsliste gehören: Benutzernamen, Kennwort und Seite des Accounts. Wer eine solche Liste aufstellt, kann das auch gleich zum Anlass nehmen, einmal gründlich aufzuräumen. Accounts, die schon lange nicht mehr genutzt werden, kann man gleich löschen. Dazu gehören auch Kundenkonten in Shops, in denen man nur einmal eingekauft hat.
2. Halten Sie diese Liste aktuell.
Die umfangreichste Liste bringt nichts, wenn die Passwörter nicht mehr aktuell sind, zwischendurch Accounts gelöscht wurden oder neue dazugekommen sind. Also: Immer mal wieder überprüfen.
3. Verwahren Sie die Liste an einem sicheren Ort.
Persönliche Daten sind schützenswert. Deswegen sollte man seine Passwörter variieren – und Passwortlisten nicht offen auf dem Schreibtisch liegen haben. Eine Möglichkeit ist eine Datei auf einem Passwort geschützten USB-Stick oder einfach ein Zettel, der an einem sicheren Ort verwahrt wird.
4. Legen Sie den „Erben“ und seine Aufgaben fest.
Ein oder mehrere digitale Nachlassverwalter sollten damit beauftragt werden, sich um die Daten zu kümmern. Diese „Erben“ bekommen eine Vollmacht und die Information, wo sie die Liste mit den Passwörtern finden.
5. Erstellen Sie eine Vollmacht.
Eine solche Vollmacht muss handschriftlich, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Auch wenn es selbsterklärend scheint: Der Zusatz, dass sie "über den Tod hinaus" gilt, ist sehr wichtig. In der Vollmacht ist zum einen festgelegt, was mit welchen Daten (Accounts, Fotos etc.) geschehen soll. Zum anderen sollte darin festgelegt sein, was mit den Geräten selbst, also Smartphone, Tablet und Co. sowie den dort gespeicherten Daten passieren soll.
Es gibt inzwischen auch Firmen, die anbieten, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern. Die Verbraucherzentrale rät jedoch davon ab, Unternehmen Passwörter anzuvertrauen, da dadurch unter Umständen sensible Daten in die Hand Unbefugter gelangen könnten.
Der digitale Nachlass
Weitere Infos rund um den digitalen Nachlass gibt es unter anderem
auf Papier …
Stiftung Warentest – Das Nachlass-Set: Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung, 144 S., ISBN: 978-3868512830, 14,90 €
als E-Book …
Sabine Landes u. Dennis Schmolk – Digitaler Nachlass: Das Handbuch für Vorsorgende und Hinterbliebene, Kindle, 118 S., 0,99 €
… oder gleich online
www.verbraucherzentrale.de: Vorlagen für Muster-Listen, Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass sowie Infos zum Einrichten von Nachlasskontakten bei facebook und google
www.test.de: Vorlagen für Muster-Listen über Nutzerkonten
www.digital-danach.de: Infoportal rund um digitalen Nachlass, Online-Trauer und Gedenken im Netz
auf Papier …
Stiftung Warentest – Das Nachlass-Set: Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung, 144 S., ISBN: 978-3868512830, 14,90 €
als E-Book …
Sabine Landes u. Dennis Schmolk – Digitaler Nachlass: Das Handbuch für Vorsorgende und Hinterbliebene, Kindle, 118 S., 0,99 €
… oder gleich online
www.verbraucherzentrale.de: Vorlagen für Muster-Listen, Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass sowie Infos zum Einrichten von Nachlasskontakten bei facebook und google
www.test.de: Vorlagen für Muster-Listen über Nutzerkonten
www.digital-danach.de: Infoportal rund um digitalen Nachlass, Online-Trauer und Gedenken im Netz