Vielleicht ist es das herabfallende Laub, weil es die Vergänglichkeit symbolisiert. Oder der Nebel, in dem man sich verliert. Was auch immer es ist, im Herbst herrscht auf Friedhöfen eine ganz besondere Atmosphäre – eine, die viele Menschen dazu verleitet, diese Orte aufzusuchen, um in sich zu gehen, um sich zu erinnern und zu besinnen. Hinter den Friedhofsmauern scheint im Herbst eine besondere Ruhe einzukehren. Aber in diese Ruhe mischt sich eine farbenfrohe Aktivität. Da sind Menschen, die Kerzen anzünden und bunte Herbstblüher auf die Gräber pflanzen. Astern, Heide, Chrysanthemen, Christrosen und Alpenveilchen sind ebenso dabei wie Gestecke und Sträuße.
Grabpflege dem Fachmann übertragen
Was hier stattfindet, ist Grabpflege. Eine Aufgabe, die Angehörige von Verstorbenen übernehmen, häufig aber auch Friedhofsgärtner. Wer ein Grab nicht regelmäßig pflegen kann, vielleicht weil er nicht in der Nähe wohnt oder es ihn überfordern würde, kann einen Fachmann damit beauftragen. „Wir suchen gezielt Pflanzen aus, die viele Wochen lang attraktiv bleiben. Es sind nämlich längst nicht alle Sorten gleich. Bei der Heide zum Beispiel gibt es große Unterschiede bezüglich der Blühreife und -dauer“, erklärt Thorsten Grobe von der Friedhofsgärtner Genossenschaft Hamburg eG (FGH). Gegründet wurde die FGH 1966. Seither sind ihre Mitarbeiter und Mitgliedsbetriebe – 34 Firmen sind es heute – auf Hamburger Friedhöfen im Einsatz. In Bergedorf genauso wie in Bergstedt, in Blankenese ebenso wie in Finkenwerder, Altona oder Ohlsdorf. Auf insgesamt 57 Friedhöfen kümmern sich die Fachbetriebe um die Grabpflege entsprechend der Richtlinien des Bundes Deutscher Friedhofsgärtner. Neben der individuellen Gestaltung der Gräber übernehmen sie auch die Bepflanzung von Schalen, reinigen Grabflächen und kümmern sich ums Schneiden, Düngen und Gießen. „Gerne beraten wir unsere Kunden auch bei der saisonalen Auswahl von Grabschmuck, Blumen und Pflanzen“, ergänzt Grobe.
Dauergrabpflege vereinbaren
Die genannten Leistungen bieten die Friedhofsgärtner auch als Komplettservice an. Der Grund: Viele Menschen sind interessiert daran, dass die Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen nicht nur angelegt, sondern auch regelmäßig und langfristig gepflegt werden. Oder es ist der Angehörige selbst, der sicherstellen möchte, dass nach seinem Ableben sein Grab betreut wird. Die FGH ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner. Entweder schließt man einen Jahresgrabpflegevertrag ab, für den im Voraus gezahlt wird. In der Regel ist dieser jährlich kündbar. Eine weitere Möglichkeit, den Erhalt einer Grabstätte zu sichern, ist eine Vereinbarung über eine Dauergrabpflege. Dabei handelt es sich um die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte durch einen Friedhofsgärtner. Wer einen solchen Vertrag abschließt, zahlt die Kosten für die Grabpflege in der vereinbarten Vertragslaufzeit im Voraus. Das Geld geht an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege, die es verwaltet und dafür sorgt, dass ein Friedhofsgärtner die vereinbarten Leistungen erbringt.
Service bundesweit möglich
Angeboten wird der Service Dauergrabpflege von bundesweit rund 4500 Fachbetrieben, die sich in 19 Treuhandstellen oder Genossenschaften zusammengeschlossen haben. In Hamburg ist die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH (TDH), eine Tochtergesellschaft der FGH, zuständig. Sie verwaltet alle Vorsorgeverträge für Grabstätten und Grabmäler, überprüft regelmäßig die vereinbarten Leistungen und betreut das Treuvermögen. Stiftung Warentest hat im Finanztest 1/2019 übrigens zehn der Einrichtungen, die in Deutschland Dauergrabpflegeverträge anbieten, unter die Lupe genommen und keinerlei nennenswerte Mängel feststellen können. mh
Grabpflege dem Fachmann übertragen
Was hier stattfindet, ist Grabpflege. Eine Aufgabe, die Angehörige von Verstorbenen übernehmen, häufig aber auch Friedhofsgärtner. Wer ein Grab nicht regelmäßig pflegen kann, vielleicht weil er nicht in der Nähe wohnt oder es ihn überfordern würde, kann einen Fachmann damit beauftragen. „Wir suchen gezielt Pflanzen aus, die viele Wochen lang attraktiv bleiben. Es sind nämlich längst nicht alle Sorten gleich. Bei der Heide zum Beispiel gibt es große Unterschiede bezüglich der Blühreife und -dauer“, erklärt Thorsten Grobe von der Friedhofsgärtner Genossenschaft Hamburg eG (FGH). Gegründet wurde die FGH 1966. Seither sind ihre Mitarbeiter und Mitgliedsbetriebe – 34 Firmen sind es heute – auf Hamburger Friedhöfen im Einsatz. In Bergedorf genauso wie in Bergstedt, in Blankenese ebenso wie in Finkenwerder, Altona oder Ohlsdorf. Auf insgesamt 57 Friedhöfen kümmern sich die Fachbetriebe um die Grabpflege entsprechend der Richtlinien des Bundes Deutscher Friedhofsgärtner. Neben der individuellen Gestaltung der Gräber übernehmen sie auch die Bepflanzung von Schalen, reinigen Grabflächen und kümmern sich ums Schneiden, Düngen und Gießen. „Gerne beraten wir unsere Kunden auch bei der saisonalen Auswahl von Grabschmuck, Blumen und Pflanzen“, ergänzt Grobe.
Dauergrabpflege vereinbaren
Die genannten Leistungen bieten die Friedhofsgärtner auch als Komplettservice an. Der Grund: Viele Menschen sind interessiert daran, dass die Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen nicht nur angelegt, sondern auch regelmäßig und langfristig gepflegt werden. Oder es ist der Angehörige selbst, der sicherstellen möchte, dass nach seinem Ableben sein Grab betreut wird. Die FGH ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner. Entweder schließt man einen Jahresgrabpflegevertrag ab, für den im Voraus gezahlt wird. In der Regel ist dieser jährlich kündbar. Eine weitere Möglichkeit, den Erhalt einer Grabstätte zu sichern, ist eine Vereinbarung über eine Dauergrabpflege. Dabei handelt es sich um die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte durch einen Friedhofsgärtner. Wer einen solchen Vertrag abschließt, zahlt die Kosten für die Grabpflege in der vereinbarten Vertragslaufzeit im Voraus. Das Geld geht an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege, die es verwaltet und dafür sorgt, dass ein Friedhofsgärtner die vereinbarten Leistungen erbringt.
Service bundesweit möglich
Angeboten wird der Service Dauergrabpflege von bundesweit rund 4500 Fachbetrieben, die sich in 19 Treuhandstellen oder Genossenschaften zusammengeschlossen haben. In Hamburg ist die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH (TDH), eine Tochtergesellschaft der FGH, zuständig. Sie verwaltet alle Vorsorgeverträge für Grabstätten und Grabmäler, überprüft regelmäßig die vereinbarten Leistungen und betreut das Treuvermögen. Stiftung Warentest hat im Finanztest 1/2019 übrigens zehn der Einrichtungen, die in Deutschland Dauergrabpflegeverträge anbieten, unter die Lupe genommen und keinerlei nennenswerte Mängel feststellen können. mh
Wissenwertes
Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH (TDH) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Dauergrabpflege
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten der gewünschten Lieferungen und Leistungen richten sich nach dem regionalen Preisniveau. Gezahlt wird einmalig bei Vertragsabschluss.
Werden die Leistungen überprüft?
Ja, regelmäßig von der Treuhandstelle.
Ist sichergestellt, dass bei meinem Tod der Vertrag ordnungsgemäß beginnt?
Die Vertragsunterlagen sollten den Hinterbliebenen vorliegen, um damit die Treuhandstelle entsprechend informieren zu können.
Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt.
Wie hoch ist die jährliche Verzinsung?
Die Verzinsung errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Die eingezahlten Geldbeträge werden gewissenhaft angelegt, verwaltet und die erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.
Warum sind Zinserträge wichtig?
Mit ihnen und den daraus gebildeten Rücklagen werden Kostensteigerungen aufgefangen.
Wer kann einen Treuhandvertrag kündigen?
Treuhandverträge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und können nicht durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger gekündigt werden.
Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?
Das Sozialamt darf keine Kündigung des Treuhandvertrages verlangen. Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich bestätigt, dass Treuhandverträge vor dem Zugriff durch das Sozialamt geschützt sind.
Was passiert mit den Vertragsgeldern, wenn die Treuhandstelle insolvent geht?
Das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Daher ist es vor den Auswirkungen einer Insolvenz gesichert.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten der gewünschten Lieferungen und Leistungen richten sich nach dem regionalen Preisniveau. Gezahlt wird einmalig bei Vertragsabschluss.
Werden die Leistungen überprüft?
Ja, regelmäßig von der Treuhandstelle.
Ist sichergestellt, dass bei meinem Tod der Vertrag ordnungsgemäß beginnt?
Die Vertragsunterlagen sollten den Hinterbliebenen vorliegen, um damit die Treuhandstelle entsprechend informieren zu können.
Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt.
Wie hoch ist die jährliche Verzinsung?
Die Verzinsung errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Die eingezahlten Geldbeträge werden gewissenhaft angelegt, verwaltet und die erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.
Warum sind Zinserträge wichtig?
Mit ihnen und den daraus gebildeten Rücklagen werden Kostensteigerungen aufgefangen.
Wer kann einen Treuhandvertrag kündigen?
Treuhandverträge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und können nicht durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger gekündigt werden.
Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?
Das Sozialamt darf keine Kündigung des Treuhandvertrages verlangen. Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich bestätigt, dass Treuhandverträge vor dem Zugriff durch das Sozialamt geschützt sind.
Was passiert mit den Vertragsgeldern, wenn die Treuhandstelle insolvent geht?
Das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Daher ist es vor den Auswirkungen einer Insolvenz gesichert.