Anzeige
Themenwelten Hamburg
AUTOmobil

Richtig abschleppen

Das Pannenfahrzeug und die „Zugmaschine“ müssen eine Vorrichtung für die Befestigung des Abschlepphakens haben. Foto: ProMotor
Das Pannenfahrzeug und die „Zugmaschine“ müssen eine Vorrichtung für die Befestigung des Abschlepphakens haben. Foto: ProMotor
Unter welchen Bedingungen darf man abschleppen?

Grundsätzlich darf ein Auto nur dann abgeschleppt werden, wenn es vor Ort nicht repariert werden kann. Auch ein leerer Tank rechtfertigt nicht, den Wagen an den Haken zu nehmen. Stellt das Pannenfahrzeug eine Behinderung für den Straßenverkehr dar oder steht es auf der Autobahn, muss als erstes die Gefahrenstelle gesichert werden. Für die Autobahn gilt zudem: Sie darf nicht zum Abschleppen genutzt werden, es sei denn, das Auto bleibt dort liegen. Aber dann muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Abschleppseil oder Abschleppstange?

Ob Abschleppseil oder -stange: Für beide gilt, dass die Länge höchstens fünf Meter betragen darf, sie in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet und für das Gewicht des Pannenautos ausgelegt ist. Befestigt werden Seil bzw. Stange, indem man die Abschlepphaken an beiden Autos fest eindreht. Ist dafür keine Vorrichtung vorhanden, muss das Auto auf den Abschleppwagen. Eine starre Abschleppstange verhindert, dass der Pannenwagen auffahren kann.

Ist der Warnblinker Pflicht?

Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Sollte die Elektronik beim Pannenfahrzeug komplett ausfallen, darf das Fahrzeug so nicht abgeschleppt werden. Beim defekten Auto muss der Schlüssel im Zündschloss auf Stufe 1 stehen, damit das Lenkradschloss nicht einrasten kann. Bei Fahrzeugen mit Startknopf muss man den Knopf länger drücken, ohne dabei das Bremspedal zu treten. Anschließend die Handbremse lösen und auskuppeln. Der ADAC empfiehlt, 50 km/h nicht zu überschreiten.
  
Bereiten Automatik- und Elektroautos Probleme?

Ob und wie weit sich ein Auto abschleppen lässt, hängt vom Getriebe ab. Viele Automatikmodelle lassen sich nur auf Stufe N für wenige Kilometer gefahrlos abschleppen, sonst könnte eine starke Wärmeentwicklung erhebliche Schäden verursachen. Auch E-Fahrzeuge können in der Regel nicht eigenhändig abgeschleppt werden, da dabei über die Antriebsachse ständig Energie erzeugt wird, die die Akkus überhitzen bzw. die Steuerungselektronik schädigen kann. mh  

Lösungen rund um das Parken

Schöner Stellplatz für das flotte Gefährt
Schöner Stellplatz für das flotte Gefährt
„Eingeparkt“: So können E-Scooter oder Roller bequem und unkompliziert abgestellt werden. Foto: Illmann Metallbau GmbH
„Eingeparkt“: So können E-Scooter oder Roller bequem und unkompliziert abgestellt werden. Foto: Illmann Metallbau GmbH
Seit mehr als 45 Jahren kümmert sich die Firma Ilco mit ihrer Niederlassung in Reinbek bei Hamburg um die Erzeugung hochwertiger Fahrradgaragen. Was liegt da näher, als dem Trend der Zeit zu folgen und nunmehr auch Möglichkeiten für das elegante „Verstauen“ von E-Scootern in das Portfolio aufzunehmen? Bequem mit dem „Scooterparker Modell Hamburg“ sichert man den eigenen, kleinen Renner direkt vor seiner Haustür. Der feuerverzinkte Halter aus Flachstahl wird schlicht und ergreifend auf dem Boden festgeschraubt. Und auch für die e-mobile Familie hält Ilco das passende Modell bereit. In mehreren Versionen ist das „Modell 2“ lieferbar: als ein- oder doppelseitig oder in der Variante mit der 45-Grad-Einstellung können vier oder mehr E-Scooter oder Roller sicher und platzsparend gestellt werden.

Mehr Informationen unter www.ilco-metall.de
  
Weitere Artikel