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LED-TECHNIK für mehr Ambiente und Sicherheit

Einleuchtende Ideen für den Garten

Wechselnde Lichtfarben schaffen ein besonderes Ambiente im Garten Foto: djd/www.rainpro.de

Die passende Beleuchtung setzt Räume und Wohnideen stimmungsvoll in Szene. Das gilt nicht nur fürs Haus, sondern ebenso für alle Bereiche außerhalb der eigenen vier Wände.

Individuell ausgewählte Lichtquellen tauchen den Garten nach Einbruch der Dunkelheit in ein stimmungsvolles Ambiente oder sorgen rund um Einfahrten, Gartenwege und den Hauseingang für Helligkeit und mehr Sicherheit.

Um dabei einen sicheren Betrieb zu ermöglichen, muss die installierte Technik für außen geeignet sein und über eine entsprechende Schutzart sowie zuverlässige Dichtigkeit und einen Schutz gegen Spritzwasser verfügen.

Nachhaltig und sparsam mit LED-Technik

Die LED-Technik ist auch bei der Gartenbeleuchtung zum nachhaltigen Standard geworden, sie verbindet Langlebigkeit mit einer Ersparnis von rund 75 Prozent Energie im Vergleich zu Halogenleuchten. Ein weiterer Vorteil: Der Lichtstrahlwinkel lässt sich bei LED-Leuchten besonders gezielt ausrichten, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Weitere Vorteile bieten Niedervoltsysteme, die nur zwölf Volt benötigen. In diesem Fall reicht eine übliche Haushaltssteckdose aus, das Verlegen der entsprechenden Niedervoltkabel sowie spätere Veränderungen sind unkompliziert möglich. Für die verschiedensten Anwendungen sind bei Outdoorleuchten- Kollektionen wie FX Luminaire zahlreiche Varianten erhältlich, ob als Strahler, Wegleuchten, flächige Lichtquellen oder Unterwasser- und Außenwandleuchten. Auf diese Weise lässt sich jeder Bereich des Gartens individuell zum Strahlen bringen.

Individuelle Lichtszenen per App Veränderungen der Lichtfarbe je nach Stimmung oder ein Dimmen der Helligkeit sind bei den LED-Leuchten ebenfalls möglich. Zahlreiche Steuerungsfunktionen bietet die dazu passende Smartphone-App, die für iOS und Android erhältlich ist. So kann der Gartenbesitzer nach eigenen Ideen verschiedene Szenarien anlegen und beispielsweise mehrere Leuchten zu Lichtzonen im Garten vereinen.

Gutes Licht schützt vor Fehltritten

Auch die Einbindung in Smarthome-Systeme ist vielfach möglich. Weitere Tipps und Anregungen für die eigene Planung sowie eine Kontaktmöglichkeit gibt es unter www.rainpro.de Die neue Beleuchtung erlaubt es, den Garten optisch zu vergrößern und ihn auch nachts oder in der dunklen Jahreszeit zu einem Blickfang zu machen.

Gutes Licht auf Einfahrten und Wegen wiederum schützt vor schmerzhaften Fehltritten. Nur Einbrecher mögen die Gartenbeleuchtung nicht: Sie lassen sich erfahrungsgemäß durch die Vielzahl an Lichtquellen auf dem Grundstück meist abschrecken. (djd)


Kaminofen zum backen nutzen

Gerade für Hausbesitzer, die Energie sparen wollen oder gern etwas mehr Koch- und Backfläche zur Verfügung hätten, lohnt sich in diesen Zeiten die Anschaffung eines Kaminofens, der zusätzlich zur Brennkammer auch über spezielle Extras zum Kochen und Backen verfügt. Solche Öfen nutzen die Abwärme aus ihrer eigenen Brennkammer, um im Backfach einen frischen Laib Brot zu backen oder auf der Kochplatte einen deftigen Eintopf warmzuhalten. Das Modell Pallas Back von Austroflamm beispielsweise ist mit bis zu drei Herdplatten und einem zusätzlichen Backfach ausgestattet. Er wird mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz befeuert. Unter www.austroflamm.com gibt es weitere Tipps zu Brennstoffen. (djd)


Thermokleidung für die Wand

Heizkosten sparen steht in diesem Winter in den meisten Haushalten ganz oben auf der To-do-Liste. Doch mal eben die Heizung austauschen oder die Fassade neu dämmen ist in der Regel nicht möglich. Was viele nicht wissen: Wirkungsvolle Dämmung funktioniert auch von innen – quasi wie Thermounterwäsche für die Wände. Schon eine dünne Dämmschicht kann den Wärmeverlust durch die Außenwand deutlich reduzieren und beugt außerdem der Schimmelbildung vor. Das KlimaTec-System von Erfurt & Sohn etwa bietet verschiedene Produkte für den Do-it-yourself- und Profibereich – mehr dazu unter www.erfurt.com/klimatec. So lassen sich die Thermovliese aus dem Baumarkt selbst verarbeiten. Für den Profi gibt es neben Vlies auch verschiedene Dämmplatten, hier kann der örtliche Maler kompetent beraten. (djd)


So wird es der Lieblingsort

Wenn man Menschen nach dem Lieblingsort in Haus oder Wohnung fragt, müssen die meisten nicht lange überlegen: natürlich die Küche. Wegen der intensiven und vielfältigen Nutzung sollte der Raum sorgfältig geplant werden: Dies gelingt immer häufiger per Mixed Reality (MR). Diese Technologie verbindet reale und virtuelle Elemente, die gemeinsam durch eine Datenbrille sichtbar sind: aufsetzen und die Traumküche von morgen schon vor dem Kauf erleben. Die Bilder der neuen Küche legen sich als halbtransparentes Hologramm darüber. Bei küchenquelle etwa sind 70 Beraterinnen und Berater mit der Brille ausgestattet, mehr Infos gibt es unter www.kuechenquelle.de Zum umfangreichen MR-Programm zählen mehr als 100.000 „intelligente“ Einzelteile und auch moderne Smart-Home-Küchengeräte. (djd)
  


Rauchermelder kostenfrei

STORMARN - Wer Wohnraum vermietet, muss diesen auf eigene Kosten mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn die Rauchmelder nicht gekauft, sondern lediglich gemietet werden, können die dabei anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 379/20) hin. Eine Vermieterin verklagte die Mieterin ihrer Wohnung, die Kosten für Miete und Wartung der in der Wohnung installierten Rauchwarnmelder zu zahlen. Diese Kosten machte sie als „sonstige Betriebskosten“ nach der Betriebskostenverordnung geltend. Damit kam sie vor Gericht nicht durch. Laut der Entscheidung ist es Sache der Vermieterinnen und Vermieter, den Wohnraum auf ihre Kosten mit Rauchmeldern auszustatten. Zwar seien in der Betriebskostenverordnung vereinzelt die „Kosten der Anmietung“ bestimmter Geräte aufgeführt, zum Beispiel von gemieteten Wasserzählern. Diese gesetzlich geregelten Ausnahmefälle könnten jedoch nicht auf die Miete anderer Geräte ausgeweitet werden, mit denen eine Vermieterin oder ein Vermieter die Wohnung ausstattet. (pt)
  

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